kurze Fragen wegen Betragsmeldung bei Todesfall! |
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Verfasst am: 12.11.2007 10:37 |
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Hi ihr,
und zwar:
muß ich bis zum Todestag anfallende Zinsen immer mit an das FA melden?Auch wenn diese unter 2500 Euro betragen? |
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Verfasst am: 12.11.2007 10:56 |
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moin moin!
bei dem betrag von 2500€ geht es nicht um reine zinsen.
die 2500€ sind mindestguthaben.
wenn der kunde also keine 2500€ guthaben hat wird nicht gemeldet.
wenn er min. 2500€ wird gemeldet.
zinsen wie du schon sagtest bis todestag.
darfst gerne nochmal nachlesen:
http://www.bankazubi.de/wissenspool/artikel.php?fachgebietid=1&katid=4&opid=1&artikelid=2
ps: da steht noch ne alte grenze von 1200€ drin, die ist nicht mehr aktuell!!! |
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Verfasst am: 12.11.2007 20:29 |
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und wenn er ein schließfach hat, musst du generell alle guthaben + aufgelaufene zinsen melden.
Beim Schließfach, wenn vorhanden, noch den Versicherungswert!
MfG Johnie_Walker |
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Verfasst am: 13.11.2007 00:19 |
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Weiterleitung an Fachabteilung. Oder Infoeinholung.
Sonst setzt du dich nur rechtlich irgendwo rein,
zieh dir den Schuh net an, oder Weitergabe an Führungskraft
Gruß |
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Verfasst am: 13.11.2007 08:28 |
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dallas hier gibt es auch leute die das wissen müssen für die abschlussprüfung ;-)
und auch in der praxis wird es gerne gesehen wenn azubis oder frisch ausgelernte die initiative ergreifen und fälle bearbeiten. letztendlich kann man es dann ja immernoch dem vorgesetztem zeigen (zur unterschrift / kontrolle) |
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