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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Kontoführung

AGB-Pfandrecht
 
sspk
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.10.2007 17:13
Hallo an alle,

könnt ihr mir vielleicht weiterhelfen beim AGB Pfandrecht?
Ich weiß nicht viel drüber, nur so viel, dass sie in den AGB´s geregelt sind unt mit Anerkennung dieser, wird auch das Pfandrcht anerkannt.
Aber was genau sagt dieses AGB-Pfandrecht eigentlich aus?

Vielen Dank für eure Hilfe!!!
Sandro88
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.10.2007 17:36 - Geaendert am: 25.10.2007 19:13
Fürs AGB-Pfandrecht greifen bestehende Einlagen,
z.B. Sichteinlagen, Spareinlagen, Termineinlagen und offene Depots


Aber es gibt Ausnahmen, die nicht ins AGB-Pfandrecht fallen:
- geschlossenes Depot
- Einlagen bei Verbundpartnern (z.B. Union, BSH) und anderen Banken
- Treuhandkonten (Notaranderkonto, Mietkautionskonto)
- Genussrechte
- Zweckgebundene Gelder
sspk
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.10.2007 17:48
das heißt, wenn eine Forderung eines Kunden ausfällt ist das KI berechtigt, sich aus dem Guthaben zu befridigen?
Einfach so?Ohne dem Kunden zu sagen wir greifen jetzt auf dein Guthaben zu, wenn du nicht auf unsere Mahnungen reagierst?

Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.10.2007 18:16
Also Guthaben mit fälligen Forderungen zu verrechnen ohne dem Kunden vorher eine Mitteilung zu machen hat relatvi wenig mit dem Pfandrecht zu tun.

Wie wäre es wenn du mal Bücher wie Grill oder Kompaktwissen konsultierst?
Sandro88
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.10.2007 19:10
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit im Ernstfall das AGB-Pfandrecht greift:

- Kunde muss die AGB akzeptieren durch Unterschrift auf der Kontoeröffnung
- Pfandrecht muss erstrangig sein
- Guthaben im eigenen KI
- Mahnverfahren muss erfolgt sein (Fälligstellung des Kredits, Einräumung einer angemessenen Frist zur Rückzahlung und Androhung der Verwertung)
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.10.2007 19:12
Ein Blick in die AGB sorgt für Klarheit:

(1) Einigung über das Pfandrecht
Der Kunde und die Bank sind sich darüber einig, dass die Bank ein Pfandrecht an den Wertpapieren und Sachen erwirbt, an denen eine inländische Geschäftsstelle im bankmäßigen Geschäftsverkehr Besitz erlangt hat oder noch erlangen wird. Die Bank erwirbt ein Pfandrecht auch an den Ansprüchen, die dem Kunden gegen die Bank aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung zustehen oder künftig zustehen werden (zum Beispiel Kontoguthaben).

(2) Gesicherte Ansprüche
Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche, die der Bank mit ihren sämtlichen inund ausländischen Geschäftsstellen aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung gegen den Kunden zustehen. Hat der Kunde gegenüber der Bank eine Haftung für Verbindlichkeiten eines anderen Kunden der Bank übernommen (zum Beispiel als Bürge), so sichert das Pfandrecht die aus der Haftungsübernahme folgende Schuld jedoch erst ab ihrer Fälligkeit.

(3) Ausnahmen vom Pfandrecht
mosh
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 22.11.2014 14:03
Hallo,
mir stellt sich folgende Frage:

Wenn ein Kunde einen Kredit aufnimmt und über ein Wertpapier-Depot im Hause der Bank verfügt, wieso wird dann zusätzlich zum AGB Pfandrecht eine Verpfändung der Wertpapiere vereinbart ?

Wäre für eine schnell Antwort dankbar :)
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.11.2014 14:34
Trotz AGB-Pfandrecht kann der Kunde seine Wertpapiere verkaufen. Erst mit Hilfe des Verpfändungsvertrags kann das offene Depot gesperrt werden.
 

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