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Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Elterngeld
 
sspk
Rang: IPO

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Verfasst am: 17.10.2007 15:30
Hallo,

ich mache mich gerade schlau über Änderungen, die für die Prüfung im November relevant sein könnten.
Das Thema, was mir im Momemt Kopfschmerzen bereitet:
Elterngeld

Gibt es für das Elterngeld Einkommsgrenzen? Wenn ja wie hoch sind die?
djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.10.2007 15:41
Sehr gute Quelle zu dem Thema ist der Film " Deutschland - ein Sommermärchen" da unterhalten sich Fr. Merkel und Hr. Lehmann über das Thema :D

Alternativ hier die gesuchte Information:

"Ersetzt werden 67 Prozent des wegfallenden bereinigten Nettoeinkommens, maximal 1800 Euro im Monat. Das Mindestelterngeld, das Eltern erhalten, die vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig waren, beträgt 300 Euro."

auszug aus:

http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/elterngeld.htm
sspk
Rang: IPO

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Verfasst am: 17.10.2007 15:46
danke
Weidener
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.10.2007 20:18
Dieses ist ausdrücklich als Lohnersatzleistung deklariert und sieht vor, dass der nach der Geburt pausierende Elternteil 67 % des durchschnittlichen Nettogehalts der letzten zwölf Monate erhält, wobei die Obergrenze bei 1.800 Euro liegt. Maximal wird einer Familie 14 Monate lang Elterngeld gezahlt – allerdings nur, wenn sich die beiden Elternteile mit der Auszeit abwechseln und für jeweils mindestens zwei Monate zu Hause bleiben. Bleibt nur einer von beiden zu Hause, wird das Elterngeld lediglich für 12 Monate ausgezahlt– nur für Alleinerziehende wird eine Ausnahme gemacht.

http://www.schulbank.de/html/artikel.asp?channel=1.7&newsid=200710fw6m33yb8g5zp3
 

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