Hypothek - Grundschuld |
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Verfasst am: 15.10.2007 15:37 - Geaendert am: 15.10.2007 15:49 |
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Hi,
ich brauch mal eure Hilfe.
Und zwar geht es darum das ich mir in der BS mal aufgeschrieben habe, dass wenn das Darlehen bezahlt ist, damit die Hypothek untergegangen ist und somit zur Eigentümergrundschuld wird.
Meine Frage: Wird Hypothek ( akzessorisch ) nicht automatisch aus dem Grundbuch von der Bank gelöscht oder wirds immer zur Eigentümergrundschuld?
Was ist genau der Unterschied zwischen Grundschuld und Eigentümergrundschuld? Und was bedeutet untergegangen? : ) Fragen um Fragen
Danke |
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Verfasst am: 15.10.2007 15:50 |
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Eine Hypothek wird immer in der Höhe des bereits getigten Betrages zur Eigentümergrundschuld. Diese wird aber nur auf Antrag gelöscht. Ich glaube dass man eine Löschunsbewilligung o.ä. beim Grundbuchamt vorlegen.
Eine Grundschuld die von Haus aus zugunsten des Eigentümers eingetragen ist (z.B. um eine Rangstelle zu sichern) ist eine normale Grundschuld, welche weiter verändert/benutzt werden kann. Eine Eigentümergrundschuld entstanden aus einer Hypothek kann nicht wiederverwendet werden. Sie ist untergegangen, da die reduzierung der Forderung die Hypothel mit verringert.
Hoffe ich konnte dir helfen, ist schon ein weilchen her... |
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Verfasst am: 15.10.2007 17:57 - Geaendert am: 15.10.2007 18:52 |
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Eine Hypothek wird nur auf Antrag mit Hilfe einer Löschungsbewilligung des Gläubigers durch den Rechtspfleger gelöscht.
Eine Grundschuld kann eine Fremdgrundschuld (z. B. zugunsten eiiner Bank) oder eine Eigentümergrundschuld (zugunstes des Grundstückeigentümers) sein.
Es gibt drei Möglichkeiten für die Entstehung einer Eigentümergrundschuld!
- Eintragung als Eigentümergrundschuld
- Hypothek vor Auszahlung (Valutierung) des Darlehens
- Hypothek in Höhe der Rückzahlung des Darlehens
Da eine Hypothek an eine Forderung gebunden ist, geht die Hypothek mit der Rückzahlung des Darlehens unter.
http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=14906&forumid=28 |
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