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Bereich Studium & Weiterbildung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Studium & Weiterbildung

Bildung einer gesetzl. Rücklage
 
Optionssau
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 10.10.2007 11:20
...wieder so ein Thema, was mir Kopfschmerzen bereitet.
Was mache ich falsch?
Manchmal genügt es, wenn ich rechne:
Kapitalrückl. + gesetzl. Rücklage - 10% vom GK = Zuführug zu den gestezl. Rücklagen.

Das klappt aber nicht immer (auch wenn ich z.b. einen verlustvortrag berücksichtige).
Habt ihr das Thema verstanden? Irgendwelche Tipps, wo man das gut nachlesen kann?

Aus dem normalen Schulbuch REWE versteh ich es näml. nit...
bangyourhead1988
Rang: IPO

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Verfasst am: 10.10.2007 14:46
Bsp.:
Gegeben:
gez.Kapital 240,0 Mio
KapRücklage 13,6 Mio
ges. Rücklagen 10,0 Mio
andere Gewinnrücklagen 4,0 Mio
JÜ 20,0 Mio

Aufgabe:
Ermitteln Sie den Betrag in Mio EURO, der in die ges.Rücklage einzustellen ist.

Rechnung: (Formel)

gez.Kap 10% 24,0 Mio JÜ 20,0 Mio
-ges.RL 10,0 Mio - VV 0,0 Mio
- KapRL 13,6 Mio ------------------------
---------------------------------- 20,0 Mio
= 0,4 Mio 5% = 1,0 Mio

Die beiden Ergebnisse werden miteinander verglichen, der niedrigere Wert wird in ges.RL eingestellt.

Ich hoffe, ich konnte weiter helfen. Gruß, Martina
bangyourhead1988
Rang: IPO

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Verfasst am: 10.10.2007 14:47
Die Berechnung wurde schlecht übertragen, hier nochmal untereinander:

gez.Kap 10% 24,0
- ges.RL 10,0
- KapRL 13,6
-----------------------------
= 0,4 Mio



JÜ 20,0
- VV 0,0
-----------------
= 20,0 Mio
5% = 1,0 Mio


0,4 Mio sind kleiner, somit die Zuführung bzw Einstellung
Optionssau
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 10.10.2007 16:01
Achso!!

Na, das muss man auch erst mal wissen!!
Jetzt kommt langsam ein Licht in meine tiefe dunkle Welt :))

Warum können das nicht mal die Lehrer so anschaulich erklären?

Jedenfalls danke ich dir, hat mich weitergebracht! thx!
Johnie_Walker
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.10.2007 20:31
du stellst dnur soviel in die gesetzl. Rücklagen ein, bis die 10% vom Gezeichneten Kapital voll sind!!
Alles, was eventuell drüber ist, wird mit in den Bilanzgewinn eingerechnet!
Optionssau
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 11.10.2007 09:26 - Geaendert am: 11.10.2007 09:27
Aber das ist nicht immer so. Das ist von Aufgabe zu Aufgabe unterschiedlich. Mal klappt das mit den 10%, bei andern Aufgaben widerum nicht.

Wenn ich mal ne Aufgabe finde, wo ich das näher erläutern kann, dann mach ich noch mal nen Thread auf, ich glaub dann wirds deutlicher was ich meine.

Aber schon mal danke für eure Beiträge
Johnie_Walker
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.10.2007 15:03
lt. § 150 Aktiengesetz muss eine gesetzl. Rücklage + Kapitalrücklage bis zum erreichen der 10% ( des Gezeichneten Kapitals) aufgefüllt werden.
Wenn die 5% des Jahresüberschusses dafür aber nicht ausreichen, dann muss halt jedes weitere Jahr 5% vom Jahresüberschuss abgeführt werden, bis die 10% erreicht sind.

In diesem Beispiel ist es halt so, dass die 10% erreicht (sogar überschritten) werden, und er der Rest, der drüber hinausgeht geht wieder in den Bilanzgewinn ein!

Es können in der Satzung der Aktiengesellschaft auch mehr als 10% stehen, aber es müssen mindestens 10% lt. Gesetz sein!

...hoffe, das war verständlicher!

MfG Johnie_Walker
Optionssau
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 11.10.2007 15:11
Ok, alles klar!
Hab recht herzlichen Dank!
 

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