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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Steuersatz
 
Fox-Mulder
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 05.10.2007 12:07
Kann mir jemand mal schnell sagen, wie viel man verdienen muss um den höchstsatz von 42% zu bekommen?

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Morning Glory (What´s the Story?)

"Stop the Clocks".... Oasis best of...out now!

Sparkassler
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 05.10.2007 12:16
Ab 52000 EUR Einnahmen!

Stand 2005 ( denk mal es hat sich nichts geändert seit dem!)
Peter86
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 05.10.2007 12:17
Zu versteuerndes Einkommen 80.000 Euro, Steuersatz 42 % (2007)
Gruß Peter
Fox-Mulder
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 05.10.2007 12:18
Sind es 80.000 genau?

Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 05.10.2007 12:21
armer sparkassler....
Peter86
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 05.10.2007 12:21
Zur Information, 80.000 EUR --< Grenzsteuersatz 42 %müssen nicht unbedingt rein durch das Gehalt erziehlt werden d.h. (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit)
Der Steuersatz kann auch u.a. durch hohe Einkünfte aus Kapitalvermögen begründet sein.

schönes Wochenende!
DrFaustus
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.10.2007 12:27
Und ab 250.000 EUR nochmal 3% Reichensteuer! ;-)

Die regt mich vielleicht auf. Da ziehen die mir echt nochmal 3% von meinem tollen Gehalt ab, obwohl ich schon Spitzensteuersatz hab. Ich wander aus... ;-)
Peter86
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 05.10.2007 12:30
Ich muss mich korrigieren!
Ab einenm zu versteuernden Einkommen von EUR 52.151,00
gilt der höchste Steuersatz von 42 %

gemäß EkSt Rtgeber 2006
Sparkassler
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 05.10.2007 13:02
War mir auch so bekannt!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.10.2007 21:48
§ 32a EStG Einkommensteuertarif
(1) Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen. Sie beträgt vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34, 34a, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen
1. bis 7.664 Euro (Grundfreibetrag): 0;
2. von 7.665 Euro bis 12.739 Euro: (883,74 • y + 1.500) • y;
3. von 12.740 Euro bis 52.151 Euro: (228,74 • z + 2.397) • z + 989;
4. von 52.152 Euro bis 250.000 Euro: 0,42 • x - 7.914;
5. von 250.001 Euro an: 0,45 • x - 15.414.
 

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