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Legitimation mit Perso zwingend?
 
BL
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 01.10.2007 15:05
Hallo,

ich hab mal eine Frage, in dem Buch Kompaltwissen Bankbetriebslehre (neueste Ausgabe) steht auf S.56, dass sich ein 16-jähriger zwingend mit einem Personalausweis legitimieren muss.
Was ist dem mit dem Kinderausweis, bzw. der Geburtsurkunde die sond doch auch bis zum Tod (oder sogfar darüber hinaus) gültig. Also warum muss ich mich dann mit dem Perso legitimieren.

Gruß BL
schlaufrau
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 01.10.2007 15:15
Kinderausweise sind nur bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres gültig, somit kommen sie für eine Legitimationsprüfung nicht in betracht. Es besteht die Verpflichtung ab 16 Jahren ein gültiges amtliches Legitimationspapier zu besitzen. Somit kann die Legitimationsprüfung nur durch einen PA und nicht durch einen Kinderausweis erfolgen. Die Geburtsurkunde kann höchstens als Existenznachweis gesehen werden. Eine Legitimationsprüfung kann hiermit nicht erfolgen.
Troy22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.10.2007 16:20
Ein Reisepass und ein vorläufiger Personalausweis sind ebenso geeignet.
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.08.2008 17:41
Hierzu eine Information, die so noch nicht vielen bekannt ist:
1. Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 PAuswG (neu) kann auf Antrag ein Personalausweis auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden.
2. Gemäß § 1 Abs. 6 Satz 2 PAuswG ist die erstmalige Ausstellung des Personalausweises an Personen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gebührenfrei.

Der Wortlaut der Vorschrift lässt sogar die Ausstellung eines Personalausweises an unter 12-jährige Personen zu.
Insoweit besteht grundsätzlich ein Wahlrecht zwischen der Ausstellung eines Kinderreisepasses (grundsätzlich möglich bis zum vollendeten 12. Lebensjahr) und eines Personalausweises andererseits.
Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer der Personalausweise sechs Jahre.

Somit kann man für einen 10-Jährigen (gebührenfrei) erstmals einen Personalausweis beantragen, welcher dann bis zum 16. Lebensjahr Gültigkeit hat!
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.08.2008 18:38
Dass es Personalausweise auch unter 16 gibt, ist schon immer so. Bei mir wurde damals darauf abgestellt, inwieweit mein Aussehen sich voraussichtlich im Gültigkeitszeitraum verändern würde. Könnte mir vorstellen, dass darauf immer noch abgestellt wird und nicht jeder den PA bekommt.

Eine Legitimation kann prinzipiell auch mit anderen Ausweisen erfolgen, Reisepass sowieso, auch wenn dann das Problem "gebietsansässig"/"gebietsfremd" auftaucht.

Was mich interessieren würde, muß der vorgelegte Ausweis auch gültig sein? Ich weiss von Notaren, dass die auch abgelaufene Ausweise akzeptieren...
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.08.2008 11:47
KI´s werden keine abgelaufenen Personalausweise akzeptieren. Anders ist dies bei vorläufigen PA´s.

Es besteht nach dem Gesetz die Ausweisplicht, wird hier nicht rechtzeitig und somit fahrlässig kein neuer Ausweis beantragt, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.08.2008 12:27
@ cashguard

"KI´s werden keine abgelaufenen Personalausweise akzeptieren."

Schon klar, aber warum nicht, und warum kann das der Notar, der ist sogar Beamter und nicht nur Geldverleiher...

"Es besteht nach dem Gesetz die Ausweisplicht, wird hier nicht rechtzeitig und somit fahrlässig kein neuer Ausweis beantragt, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden."

Und? Was sagt uns das? Zu schützen ist sicherlich durch die Ausweipflicht keine rein zivilrechtlich tätig werdende Bank...
 

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