Rückzahlung ersetzt Widerruf? |
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Verfasst am: 01.10.2007 08:58 - Geaendert am: 01.10.2007 17:32 |
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Ist diese Aussage richtig?
Wenn ein Kunde den Kreditbetrag binnen zwei Wochen nach Auszahlung des Kreditbetrags wieder zurückzahlt, gilt der Widerruf als erfolgt. |
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Verfasst am: 01.10.2007 10:36 |
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Moin!
§ 355
Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Daher würde ich sagen Nummer 1 ist richtig, weil er die Sache (Geld) zurückgesendet hat. |
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Verfasst am: 01.10.2007 18:12 |
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Danke für die aussagekräftige Antwort. |
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