Also..den Sachkundenachweis den du warscheinlich meinst
ist der Nachweis,der für die Registrierung bei der IHK notwendig ist.Google mal Vermittlerrichtlinie 22.05.2007.
Wer versicherungen oder Kapitalanlagen vermitteln will muss sich bei der IHK registrieren lassen und dazu benötigt man einen Sachkundenachweis
Bedeutet:Keinen Nachweis-keine Registrierung und damit auch kein legales Vermittlungsgeschäft.
Überings die Bankausbildung reicht nicht aus....
man muss 3 Jahre erfahrungen im Vermittlungsgeschäft haben oder man ist seit 2001 im Geschäft (alte Hasen Regelung)wer Rechtschreibfehler findet kann sie berhalten.. |