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Bereich Bausparen und Versicherungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

Sachkundenausweis
 
Marshall
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.09.2007 21:06
oder so ähnlich.

Das müsste son Ausweis von der IHK sein, mit dem man als Makler Finanzprodukte vertreiben kann.

Bekommt man den bei der Bankkaufmann-Prüfung mit, oder muss man den extra machen?

Wenn ja, wie geht das vor sich?

Also sorry, wenn ich mich im Namen verhaut hab, ich weiss nichtmehr so ganz genau, wie das Teil heisst...
Marshall
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.09.2007 15:40
Weiss echt keiner, was das ist?

Muss irgendwas von der IHK sein.
lucius1
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 26.09.2007 20:13
Also..den Sachkundenachweis den du warscheinlich meinst
ist der Nachweis,der für die Registrierung bei der IHK notwendig ist.Google mal Vermittlerrichtlinie 22.05.2007.

Wer versicherungen oder Kapitalanlagen vermitteln will muss sich bei der IHK registrieren lassen und dazu benötigt man einen Sachkundenachweis
Bedeutet:Keinen Nachweis-keine Registrierung und damit auch kein legales Vermittlungsgeschäft.
Überings die Bankausbildung reicht nicht aus....
man muss 3 Jahre erfahrungen im Vermittlungsgeschäft haben oder man ist seit 2001 im Geschäft (alte Hasen Regelung)

wer Rechtschreibfehler findet kann sie berhalten..

Marshall
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.09.2007 13:47
Mist, kann ich den nachholen?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.09.2007 18:55 - Geaendert am: 28.09.2007 18:59
Sachkundenachweis für Versicherungsvermittler/-berater durch Vorlage der Bescheinigung/eines geeigneten
Nachweises
– der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung gemäß § 34 d Abs. 2 Nr. 4 GewO, §§ 1 ff. VersVermV oder
– einer gleichgestellten Berufsqualifikation gemäß §§ 4, 19 VersVermV oder
– einer Befreiung von der Sachkundeprüfung gemäß § 1 Abs. 4 VersVermV (Bestandsschutz) oder
– Delegation des Sachkundenachweises auf vertretungsberechtigte Aufsichtspersonen gemäß § 34 d Abs. 2
Nr. 4 GewO

Abschlusszeugnis
a) als Bank- oder Sparkassenkaufmann oder -frau,
b) als Investmentfondskaufmann oder -frau oder
c) als Fachberater oder -beraterin für Finanzdienstleistungen (IHK),
wenn zusätzlich eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im Bereich Versicherungsvermittlung oder -beratung vorliegt.

Nachzulesen unter:
http://bundesrecht.juris.de/versvermv/BJNR073300007.html

Quelle:
http://www.muenchen.ihk.de/internet/mike/ihk_geschaeftsfelder/recht/Anhaenge/1.1_Antrag_Natuerliche_Person_vermittler.pdf
Marshall
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.09.2007 19:26
danke =)
 

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