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Bereich Baufinanzierungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Erbbaugrundbuch und Wohnungsgrundbuch!
 
Ssusi
Rang: IPO

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Verfasst am: 21.02.2003 17:12
Hallo!

habe mal eine kurze Frage:
im meinen Büchern steht nämlich gar nichts über das Erbbaugrundbuch und das Wochnungsgrundbuch drin!!

hat jmd. gebräuchliche Information die man für ein Referat / für eine Präsentation gebrauchen könnte ???

wäre sehr sehr nett wenn mir jmd. helfen könnte!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.02.2003 19:17
Versuches es unter:
http://www.grabener-verlag.de/kunden/haspa/a-z/AZhtml/etxt2.htm#etext2-4

http://www.grabener-verlag.de/kunden/haspa/a-z/AZhtml/wtxt2.htm#wtext2-7
Merton20
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.02.2003 11:51
ich dachte Erbbaurecht werden in Abteilung 2 des Grundbuches eingetragen? Gibt es extra ein Grundbuch für Erbbaurechte?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.02.2003 15:51
Für das Haus, das der Erbbauberechtigte baut, wird ein Erbbaugrundbuch angelegt.
Das Grundstück wird in Abt. II mit dem Erbbaurecht belastet und ist damit als Beleihungsobjekt wertlos.
 

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