Erbbaugrundbuch und Wohnungsgrundbuch! |
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Verfasst am: 21.02.2003 17:12 |
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Hallo!
habe mal eine kurze Frage:
im meinen Büchern steht nämlich gar nichts über das Erbbaugrundbuch und das Wochnungsgrundbuch drin!!
hat jmd. gebräuchliche Information die man für ein Referat / für eine Präsentation gebrauchen könnte ???
wäre sehr sehr nett wenn mir jmd. helfen könnte! |
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Verfasst am: 23.02.2003 11:51 |
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ich dachte Erbbaurecht werden in Abteilung 2 des Grundbuches eingetragen? Gibt es extra ein Grundbuch für Erbbaurechte? |
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Verfasst am: 23.02.2003 15:51 |
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Für das Haus, das der Erbbauberechtigte baut, wird ein Erbbaugrundbuch angelegt.
Das Grundstück wird in Abt. II mit dem Erbbaurecht belastet und ist damit als Beleihungsobjekt wertlos. |
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