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Bereich Bausparen und Versicherungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

Wohnwirtschaftliche Verwendung
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Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.09.2007 19:59 - Geaendert am: 19.09.2007 20:30
Zählen folgende Verwendungen als wohnwirtschaftliche Verwendung im sinne des WoPG?
1. Kauf eines Wohnmobils
2. Erwerb eines Ferienhauses zur Vermietung an Touristen
3. Erwerb einer Polstergarnitur
Troy22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.09.2007 20:08
Ich glaub 3. gehört dazu, da auch Einrichtungsgegenstände mit dazuzählen - meine Eltern haben ihren Bausparer auch für Inneneinrichtung genutzt.
Knuddelmaus
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.09.2007 09:13
Ich weis, dass 1 auf jeden Fall nicht dazu gehört. Darüber haben wir damals bei dem Thema mehr als einmal diskutiert und nach Absprache mit ein paar Mitarbeitern der LBS zählt ein Wohnmobil nicht als wohnwirtschaftliche Verwendung.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.09.2007 12:55 - Geaendert am: 20.09.2007 19:44
Der Erwerb von Möbeln und Wohnmobilen zählen nicht zu den wohnwirtschaftlichen Verwendungen.

Aber: Wie ist es mit dem Erwerb eines Ferienhauses zur Vermietung an Touristen?

Bitte den Bausparkassenmitarbeiter fragen!
spawn1982
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 20.09.2007 17:20
Das Einzige "Möbelstück", welches auch durch einen Bausparer finanziert werden kann, ist m.M.n. eine Einbauküche. Das aber auch nur, wenn diese wesentlich in der Immobilie "eingebaut" wird (sprich eingepasst, Hängeschränke, Dunstabzug nach drausen,...). Es gilt das Selbe wie bei Bädern.

Wer spart hungert für die Erben !

geiga
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 20.09.2007 20:18 - Geaendert am: 20.09.2007 20:20
Also
1. würd ich neee sagen
2. denke ich schon, denn in erster Linie ist es ja die Finanzierung von einer Wohnung/einem Haus.
Wenn ich ein Haus baue und vermiete das, kann ich das ja auch über die Bausparkasse finanzieren. Würde also wenig Sinn ergeben wenn es bei Ferienhäusern anders ist, oder ?!?
Wenn der Kunde erst sagt, dass es Eigennutzung ist und dann im Nachhinein vermietet wars ja auch wohnwirtschaftlich.
Vllt erzähl ich hier auch total den Blödsinn - wäre für mich halt nur unlogisch wenns net dazuzählt.
3.Möbel gehen die, die nicht so leicht wegschaffbar sind bzw. extra für die jeweilge Wohnung bzw. fürs Haus angepasst wurden.
Sprich: Bad, Einbauküche, Extra für Dachschrägen angefertigte Schränke,...
Also Polstermöbel dann definitiv nicht...


.... es beruhigt mich nur mal wieder, dass Lehrer auch nicht allwissend sind :)
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.09.2007 21:15
1. Zunächst fragen Lehrer auch dann, wenn sie die Antwort wissen.
2. Es gibt eine Aufgabe, in der behauptet wird, es handelt sich um keine wohnwirtschaftliche Verwendung, wenn man Ferienhäuser finanziert, die vermietet werden.

Ich bin anderer Meinung.
Vielleicht lässt sich diese Frage hier doch eindeutig lösen.
geiga
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 20.09.2007 21:32
...das macht dann wiederum unsympathisch *lach

Jaja, das sind die Leute die vorne sitzen und doofe Fragen stellen obwohl sies doch eigentlich selbst wissen - sorry ich vergaß *g

Und bitte bloß net persönlich nehmen - ich war selbst mal kurz davor auf Lehramt zu studieren...von soher :)

Mmh, das andere wiederum wundert mich, denn dann müsste da ja wirklich ganz exakt aufgeführt sein, dass es für nen Ferienhaus ist was auch noch lediglich vermietet werden soll....wäre echt mal interessant es von nem Bausparkassler zu hören - werd die nur so schnell net sehen, hören,...

bin ja mal gespannt was dabei rauskommt :)
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.09.2007 23:49
Es wäre nett, wenn die Spezialisten der Bausparkassen gefragt werden und die Ergebnisse hier eingestellt werden.
highflyer87
Rang: IPO

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Verfasst am: 20.09.2007 23:54
Ich war jetzt einige Wochen in Immobilienfinanzierung. Bei uns werden nicht eigengenutzte Immobilienteile (z.B. eine Haushälfte, die als Arbeitbereich dient) bei einem Bausparer mitfinanziert. Also denke ich, dass Ferienwohnungen zwar genauso finanziert werden, aber nur dann, wenn sie nicht separat liegen. Also z.B. wenn ich an das Eigenheim anbaue oder den 2.Stock ausbaue.

Wäre das Ferienhaus alleinstehend, gleicht es ja eher einer Immobilie zur Kapitalanlage. Die finanzieren wir zwar auch, aber da weiß ich net, ob das mit dem Bausparer klappt.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.09.2007 09:24 - Geaendert am: 21.09.2007 09:26
Fremdgenbutzte Wohnungen (ETW; ZFH) können durch Bauspardarlehen finanziert werden.

Gilt der Erwerb eines Ferienhauses zur Vermietung an Touristen als wohnwirtschaftliche Verwendung?
Brain
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 21.09.2007 09:31
Also ich habe in meinen Seminaren gelernt,das es möglich ist ein Wohnmobil über ein Bausparer zu finanzieren,wenn dies der feste Wohnsitz ist d.h. das Wohnmobil auf einen Grundstück steht .Dann ist es möglich aber ich glaube dies ist die absolute Ausnahme,so blöd wie es sich anhört,aber wir hatten den Fall schon.
Bei Polstermöbel ist die Finazierung nicht möglich da diese nicht fest mit dem Haus verbunden sind, dies ist also nur möglich bei Einbauküchen und Badeinrichtung!
Bei dem Ferienhaus bin ich mir nicht sicher, ich denke mal das ist so wie es der Kunde auslegt,wenn er angibt das er es selbst nutzt,aber es dann vermietet,warum sollte es nicht gehen!
Aber wenn es einer genau wissen sollte einfach reinstelen!
sandra_89
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 21.09.2007 10:30
Also ich hab grad unseren besten und erfahrensten Berater in der Bank gefragt und der hat mir gesagt, dass das Ferienhaus von der Bausparkasse finanziert wird.
Das Wohnmobil nicht, da es ein Kfz ist und die Polstergarnitur ist ja schon geklärt, dass es das auch nicht sein kann.

Hoffe es hat Ihnen geholfen!
Ein schönes Wochenende

Sandra
vw
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.09.2007 10:41
Wenn man will bekommt man fast alles hin.

In NRW wurde sogar schon eine Schützenhalle über einen BSV finanziert...soviele nächte wie man da drin schon verbracht hat....
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.09.2007 11:57 - Geaendert am: 22.09.2007 22:08
Es geht hier nicht darum, was alles in der Praxis gemacht wird, sondern was in einer Prüfung nach den Vorschriften richtig ist.

Es wäre nett, wenn der Erwerb eines Ferienhauses zur Vermietung an Touristen als wohnwirtschaftliche Verwendung durch mehrere Spezialisten bestätigt würde.
speedmaniac
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 21.09.2007 12:56
hier der Spezialist von Wüstenrot.

Ja es ist wohnwirtschaftliche Verwendung...

an die anderen:

klar bekommt man fast alles über einen BSV finanziert aber das war nicht die Frage und es kommt nur drauf an wie man es auslegt...
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.09.2007 09:03
Bitte fragen Sie den Spezialisten für Bausparverträge!

Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.09.2007 11:43
laut BsH - Schw.Hall Vertreter:

Die Ferienwohnung wird nicht finanziert weil:

- keine wohnwirtschaftliche Verwendung bzw. keine Mieteinnahmen wenn der Eigentümer das Objekt als "Ferienwohnung" selbst nutzt, oder an Urlauber vermietet.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.09.2007 12:13 - Geaendert am: 25.09.2007 12:14
Aufgrund einer Nachfrage teilt mir die Bausparkasse Schwäbisch Hall schriftlich soeben folgenden Text mit:

Der Erwerb eines Ferienhauses ist eine wohnwirtschaftliche Verwendung, sofern das Objekt ganzjährig bewohnbar ist und nicht in einem Feriengebiet liegt.

Der Kauf eines Ferienhauses im Ausland ist steuer- und prämienschädlich.
Weidener
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.09.2008 16:02 - Geaendert am: 17.09.2008 16:10
Ist die Finanzierung einer Photovoltaikanlage eine wohnungswirtschaftliche Maßnahme i. S. d. Bausparkassengesetzes?
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