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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Ein paar Fragen (Staatliche Förderungen)
 
ChrisPa
Rang: IPO

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Verfasst am: 17.09.2007 11:01
Hi, ich habe in meinem Buch mal wieder eine Aufgabe gefunden, bei der ich mir nicht sicher bin, ob die Lösungen richtig sind. Falls ihr auch das Buch "Zwischenprüfungstraining Bankfachklasse" (7. Auflage) Aufgabe III-23

1. Punkt wo ich nicht mit der Lösung einverstanden bin:
Es geht um EINE verheiratete Person, bei der nicht ersichtlich ist, dass die Ehegattin auch arbeitet... Sein zu versteuerndes Jahreseinkommen liegt bei 34.000€, in meinen Augen hätte er dadurch keinen Anspruch auf die Arbeitnehmer Sparzulage. Da nur einer Berufstätig ist.

2. Steht beim einen, dass er Arbeitnehmersparzulage in höhe von 42,30€ bekommt.. Meines Wissens wird auch beim Maximalbetrag aufgerundet (auf 43 Euro)

3. Steht bei der Wohnungsbauprämie bei zwei Leuten, dass sie 90 € (Maximalbetrag) bekommen. Soll eine Änderung seit 2004 sein. ABER im Bankkompaktwissen (neuste Auflage) steht, dass der Maximalbetrag bei 90,11 liegt, im Grill steht, dass der maximalbetrag bei 90,12 liegt... Was ist nun richtig? Ich war immer von 90,11 ausgegangen...
Marshall
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.09.2007 11:03
Wie wärs, wenn du die Aufgabenstellung mal reinschreibst?
Ich glaub nicht, dass besonders viele hier das besagte Buch auf der Arbeit dabeihaben o.O.
Marshall
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.09.2007 11:07
aber zu 1)
na und? Selbst wenn nur einer arbeitet, liegt die Einkommensgrenze doch trotzdem bei 35.800 für die Arbeitnehmersparzulage. (ist ja verheiratet)
Wenn ein verheirateter Kerl bei einer Bank Sparkonten unterhält, und seine Frau kein einziges Konto besitzt, und sogar arbeitslos ist, darf er doch trotzdem 1.602€ Freistellung beantragen oder?
ChrisPa
Rang: IPO

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Verfasst am: 17.09.2007 11:09
habe meine fragen zu der aufgabe ja geschrieben, dass is ne tabelle die ich hier schlecht reinposten kann ;-)

Oder sind meine fragen nicht verständlich?
Es geht halt um die Höchstbeträge bei der Arbeitnehmer Sparzulage (Bausparer) und der bei der Wohnungsbauprämie

Bausparer ist meines Wissens 43 Euro, da es aufgerundet wird, dass Buch sagt 42,30
bei der Wohnungsbauprämie bin ich der Meinung, es wär ein Höchstbetrag von 90,11, das Buch sagt 90 Euro
Und ich bin der Meinung, dass wenn nur einer Arbeitet, er bei der Arbeitnehmner Sparzulage, dann wie ein Lediger betrachtet wird und nicht wie ein Verheirateter
ChrisPa
Rang: IPO

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Verfasst am: 17.09.2007 11:11
Der Freisteller ist ja auch was anders als die Arbeitnehmersparzulage... Bei der Wohnungsbauprämie wird er ja wie ein ganzes Ehepaar angesehen, aber nicht bei der Arbeitnehmersparzulage (meines Wissens)
Marshall
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.09.2007 11:31
Ui...naja ich bin da kein Spezialist.

Aber ich glaub schon, dasses dabei nicht ausschlaggebend ist, wieviele Ehepartner Berufstätig sind?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.09.2007 13:50
Bei verheirateten AN ist die Einkommensgrenze bei 35.800 €, egal ob ein Ehegatte AN ist oder beide.

Rang: Start-Up

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Verfasst am: 18.09.2007 13:36
Hallo,
also ich habe mit dieser Aufgabe auch meine Probleme gehabt, aber zum Glück lösen können.

Zu 1.)
Da sein zu versteuerndes Einkommen als Verheirateter unter 35800,00 € liegt hat er eín Anspruch auf 42,30 € AN-Sparzulage.

Zu 2.)
42,30 € (Im Kundengespräch wird jedoch meist 43,00 € gesagt)

Zu 3.)
Bei der maximalen WoP für verheiratete handelt es sich um 90,11 € (habe bei unseren Bausparkassenmitarbeiter nachgefragt).
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.09.2007 17:08
Das Finanzamt rundet die AN-Sparzulage uaf volle € auf.
WOP wird nicht gerundet.
 

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