Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 39
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
luca116
Acybank
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind

Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Unternehmenssteuerreform
 
Korni
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 05.09.2007 21:39
Hallo,
ich hab mich im Internet mal kundig gemacht.

Durch die Unternehmenssteuerreform wird die degr. Abschreibung ab 2008 abgeschafft.

Außerdem wird die Grenze für die sofortige Absetzung der geringwertigen Wirtschaftsgüter von 401,- auf 150,- abgesenkt.

Weiterhin werden alle Güter mit einem Anschaffungspreis zw. 150,- und 1000,- in einen Pool zusammengefasst und auch gemeinsam über 5 Jahre mit 20% abgeschrieben. Dieser Pool ist nicht veränderbar, somit lässt sich ein vorzeitig verkauftes Gut nicht aus dem Pool buchen.

Dies alles gilt dann für alle ab 01.01.2008 angeschafften Wirtschaftsgüter.

Nachzulesen bei finanztip.de.

Stimmt das so alles und wie werd ich dann in der Prüfung rechnen müssen? Muss ich dann besonders darauf aufpassen, ob die Güter vor oder nach dem 01.01.2008 angeschafft wurden? Und wie ist das mit dem Pool zu verstehen?

Mfg Mandy

Korni
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 05.09.2007 21:41 - Geaendert am: 05.09.2007 21:42
PS: Ich schreib im Sommer 08 meine Prüfung. Ich hab noch was von einer sogenannten "6-Monate-Übergangsphase" bei den Prüfungen gehört und da würde das ja auch noch mit reinfallen!

Mfg Mandy

Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 05.09.2007 21:52 - Geaendert am: 05.09.2007 21:59
Die bisher bestehende Regelung bleibt für Überschusseinkünfte erhalten. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Wirtschaftgüter bis zu 410 Euro können weiterhin sofort als Werbungskosten abgezogen werden.

http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl107s1912.pdf

Für die Prüfung im Herbst 2007 sind diese Regelungen nicht mehr relevant. Das Gesetz wurde ja erst vor ein paar Tagen verabschiedet.
 

Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse