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Seit wann muss ein Kunde sich legitimieren?
 
bored-me
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 28.08.2007 18:04
Ich hab da mal ne Frage.
Irgendwie schwirrt mir im Kopf ne Jahreszahl rum, ab der es erst Pflicht war, dass ein Kunde sich mittels BPA legitimieren musste.
Frage kam auf, da ein Gemeinschaftskundenstamm bei uns keine Einzelstämme hat, was jetzt natürlich geändert werden muss....aber es gibt keine Einzelstämme, also müssten die eingerichtet werden...aber es gibt keine Ausweise, die Kunden sind über 80 und wohnen in den USA. Ich hab keine Lust die 2 auf ihre alten Tage in den USA wegen eines 20 Jahre alten Sparkontos zu nerven (Kontoeröffnung 1989).
Also gibt es da irgendeinen Weg, dass ich da ohne viel Aufwand rauskomme?
Basti82
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.08.2007 18:07 - Geaendert am: 28.08.2007 18:08
Keine Ahnung was ihr da für komische "Stämme" habt, aber wenn du an den Verträgen was änderst, brauchst du doch eh ne Kundenunterschrift und dann auch logischerweise die Legitimation oder?

Und wenn du keine neuen Verträge machst: Warum solltest du dann den Kunden legitimieren müssen?

Und Gott sprach zu den Steinen: "Wollt ihr Panzergrenadiere werden? Und die Steine antworteten:" Ja, aber wir sind nicht hart genug!"


Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.08.2007 18:24
Also die AO gibt es in der Form seit 1976. Bis 1998 wurde das öfter mal geändert. Wann genau jetzt eine für Dich wichtige Änderung eintrat????
Evtl. mal mit der Revision reden....
bored-me
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 28.08.2007 18:26
ich änder ja nix, ich will nur die einzelkunden mit dem gemeinschaftskunden verschlüsseln.......is das sowas unnormales!?

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.08.2007 18:34
Bei uns mussten auch Legitimationen nachgeholt werden, wenn diese fehlten...(Auch bei Uraltverträgen) Du solltest echt mal in der Revision oder so fragen, wie es sein soll.
Wollen die Kunden das Sparbuch in der Form überhaupt behalten?
Marshall
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.08.2007 18:34
Ich geh mal stark davon aus, dass du Genossenschaftler bist, wenn du von Stämmen redest.

Wir machen´s in der Praxis immer so, dass wir bei älteren Leuten, bei denen Legi-technisch echt nichtsmehr geht in BAP
-Sonstiger Ausweis angeben

Und als Ausweisart und Ausstellende Behörde schreiben wir dann "Aufgrund des hohen Alters wird kein Ausweis mehr beantragt"

Revision war bis jetzt immer zufrieden *fg*
socke
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.08.2007 19:03
@marshall
lol^^ das des durchgeht... darf ja eig. net sein....
versteh net nur wennst du die "stämme" würd ich da nichts ändern einfach kurz umschlüsseln...
allerdings wüsst ich bei uns keinen Kunden der net mal ne Altlegitimation hat, bei uns is da die Eingabe ziemlich hinterher...
Troy22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.08.2007 19:31
Ich hab schon einige Male ein Dokument gesehen, was ältere Leute von der Ausweispflicht befreit. Aber ansonsten kann ich dir nur raten diesen Fall mit der Revision zu besprechen.
Basti82
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.08.2007 21:24
Warum wollt ihr Kunden legitimieren die 80 sind, in den USA wohnen und wahrscheinlich nie wieder was von euch wollen?
Wenn die nochmal ne Auszahlung oder ein neues Konto wollen, dann müssen sie sich ausweisen, aber wenn kein Geschäftsvorfall vorliegt? Warum?
Ich werde doch auch auch nicht von der Disco angeschrieben und soll mein Ausweis vorzeigen weil ich da mit 18 mal war und der jetzt abgelaufen ist seit ich den das letzte mal dem Türsteher gezeigt habe...
bored-me
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 29.08.2007 10:28
hm okay...danke schonmal an alle.

und nochmal zum verständnis: ein gem.kd. bei uns muss mit den jeweiligen einzelkunden verschlüsselt werden. das problem hier war, es wurden damals keine einzelkunden eingerichtet, nur dem gem.kunde. und jetzt, nach 20 jahren, läuft das durch die prüfung und ich müsste korrekterweise die jeweiligen einzelstämme anlegen...und DAS kann ich nicht ohne deren ausweise.

revision is nur halb besetzt zur zeit...der bessere teil is weg ;) deswegen dachte ich, ich frag mal hier in die runde!
Basti82
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.08.2007 15:38
Ich glaub dir ja das die Technik das irgendwie will. Das ist bei uns nicht anders. Dafür wurde aber extra ein Hinweis eingerichtet "Legitimation liegt anderweitig vor". Weil rechtlich gibt es keine Notwendigkeit bei einer technischen Umstellung, Kunden zu legitimieren. So kann man das System überlisten... legal !
Foppel
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.08.2007 19:27
Ach ja, das waren noch Zeiten mit Hiroshima... ähhh... Himalaya - sorry...! :-D
 

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