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Bereich Bausparen und Versicherungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

Abgeltungssteuer ab 2009
 
BigAzubi
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 22.08.2007 16:49
Hallo,

ich habe mal eine Frage bezüglich der Abgeltungssteuer,

und zwar sind doch betroffen:
-Zinsen
-Dividenden
-Veräußerungsgewinne (unabhängig von der Haltefrist)
- Gewinne aus Termingeschäften (unabhängig von der Laufzeit)
- Stillhalterprämien

kommt nochwas dazu???
Basti82
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.08.2007 16:54
Machs dir einfacher:

Einkünfte aus Kapitalvermögen
und Einkünfte aus Veräußerungsgeschäften in Verbindung mit WP - Keine Immobilien!!
Stefan07
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.08.2007 17:56
man kann grundsätzlich sagen: ALLES bzw. fast alles was der Kollege vor mir erwähnt hat.

Vorteile für Kunden mit Spitzensteuersatz von über 40%
Wen trifft es? Leute mit weniger Einkommen bzw. Leuten die nicht ganz so viel haben zahlen in der Richtung für Dinge, die vorher frei waren.
Ich denke hier an Aktien, die nach nem Jahr wenn ich sie wieder verkaufe der Kursgewinn stuerfrei war...

Greetz Stefan
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.08.2007 18:34
Nur als Tipp: Evtl. könnte man erst einmal die Funktion "Forum durchsuchen" verwenden, würde auch dazu beitragen, dass bankazubis.de auch in Zukunft noch überschaubar bleibt und nicht Unmengen an gleichen Forum mit Wiederholungen bestehen.

http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=13997&forumid=1
Basti82
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.08.2007 13:59
http://www.hypovereinsbank.de/indexing/deu/media/pdf/Abgeltungssteuer_07_2007.pdf

Und Gott sprach zu den Steinen: "Wollt ihr Panzergrenadiere werden? Und die Steine antworteten:" Ja, aber wir sind nicht hart genug!"

JohannDemuth
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 17.09.2007 10:42
Es gibt ein paar Ausnahmen, wo die Abgeltungssteuer nicht greift. Da ist zum Beispiel die Riester-Rente. Bei der wird alles nachgelagert besteuert. Erträge aus Lebens- und Rentenversicherungen unterliegen ebenfalls eigenen Regelungen. Siehe dazu auch: http://www.voba-heuchelheim.de/privatkunden0/sparen___anlegen/steuerbeguenstigt.tab5.html
Anlagen, die im Ausland liegen unterliegen unter Umständen ebenfalls nicht der Abgeltungssteuer. Denn es handelt sich ja um eine Quellensteuer, die nicht in jedem Land erhoben wird.
Das ändert natürlich nichts an der Einkommemsteuerpflicht für Erträge aus dem Ausland.
Viel interessanter als die Frage, auf was die Steuer erhoben wird, ist die Frage wie unsere Bankkunden darauf reagieren können. Da gibt es einiges zu beraten.

Schöne Grüße Johann Demuth
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.10.2007 15:38 - Geaendert am: 02.10.2007 15:40
Vorteile der Abgeltungssteuer
• Vereinfachung der Besteuerung von Kapitaleinkünften
• Erhöhung der Nettorendite, weil Abgeltungssteuersatz niedriger ist als der individuelle Grenzsteuersatz.
• vollständige Erfassung und gleichmäßige Besteuerung aller Arten von Kapitalerträgen

Nachteile:
• Halbeinkünfteverfahren bei Aktien und Aktienfonds entfällt
• keine steuerfreie Veräußerungsgewinne bei Kauf ab 1.1.2009
• Werbungskosten können nicht mehr geltend gemacht werden.

Gibt es weitere Vor- und Nachteile?
loddar
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 02.10.2007 20:56
weiterer nachteil=anrechnung der kirchensteuer falls zutreffend
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.10.2007 11:41
Auch bei dem bisherigen Anrechnungsverfahren wurden die Kapitalerträge außerhalb des Freibetrags mit Kirchensteuer belastet. Auf die persönliche Einkommensteuerschuld wurde die Kirchensteuer berechnet.
 

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