Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 31
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
luca116
Acybank
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind

Bereich Ausbildung & Berufseinstieg
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Ausbildung & Berufseinstieg

Intradayhandel - verboten für Banker?
 Gehe zu Seite ( 1 | 2  | >> )
 
Marshall
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.08.2007 16:54
Hi hi,

ist das wirklich verboten, Zertifikate frühs zu kaufen, und nachmittags wieder zu verkaufen?

Würd das gerne machen, weil ich heute früh ein Knockout-Call Zertifikat auf den DAX gekauft habe ...

Krieg ich da arg Ärger?
Basti82
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.08.2007 16:57
Wenn man das unbedingt über seiner Arbeitgeber machen will, dann kriegt man Ärger. Wenn man clever ist macht man das woanders...
Marshall
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.08.2007 17:02
Ich krieg noch mehr Ärger, wenn ich´s woanders mach *fg*
Dr_Zoidberg
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.08.2007 17:02
Drauf geschissen! Hau raus den Scheiss! ;-)
Earl_Mobileh
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.08.2007 17:03
ich hab auch schon gehört, dass das nicht gerne gesehen wird.

aber warum ist das so?

seit ihr alle für die termingeschäftsfähigkeit freigeschaltet bei eurem depot bzw. broker?
Marshall
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.08.2007 17:10
Bin freigeschaltet, hab die techn. Kompetenz auch locker.

Nur arbeite ich hier nurnoch nen guten Monat, und hab keine lust auf n schlechteres Arbeitszeugnis als nötig -.-

Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.08.2007 17:26
Das hängt sowohl vom AG als auch von Deiner Stellung ab.
Mein Ausbildungsbetrieb hat die DTG-Fähigkeit untersagt und auch sonst das Spekulieren nicht gern gesehen. Es gibt da aber auch viel härtere Regelungen wie ich mitbekommen habe....
Aber wenn du es hinter dem Rücken Deines AG machen kannst/willst.....
Marshall
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.08.2007 17:29
Ich will und kann...trau mich aber nicht *fg*

Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.08.2007 17:31
kann dich verstehen Marshall..... Wobei den Monat merkt es vielleicht keiner mehr....

Mir ist das alles zu viel HickHack. Da ständig meine Trades an den AG melden!
Dr_Zoidberg
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.08.2007 17:34
Kannst Du das nicht von ´nem Kollegen eingeben lassen? Dann müsste es doch eigentlich ok sein, oder?
Earl_Mobileh
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.08.2007 17:35 - Geaendert am: 17.08.2007 17:36
hab mein depot nicht bei meiner bank, aber bei nem "befreundeten" online-dienst.
man kann zwar von unserm system auch sehen, was in dem depot ist, alles andere verläuft jedoch extern (kaufaufträge und so)

von daher ist das ja eigentlich meine sache was ich dort mache, oder?

ich weiss, dass es auch nicht gerne gesehen wird wenn man woanders konten unterhält, aber 1.) wie soll das rauskommen und 2.) kann das niemand verhindern.

das ganze in grün bei wertpapierangelegenheiten.
Marshall
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 20.08.2007 11:04
verhindern kann´s niemand, das stimmt ;-)

Aber rausfinden...

Also ich kenn´s von unsrer Bank her, dass ab und zu zu bestimmten Verkaufsaktionen automatische Bestandsläufe nach bestimmten Kriterien gemacht werden.

z.B. Bestandslauf-Kriterum "Alle Kunden mit monatl. Lohneingang>2000€"...dann kriegen wir ne Liste, und rufen die Kunden an, und versuchen da mal was zu machen.

Jetzt gab´s auch schon Bestandslauf-Kriterium "Konto mit Fremdbankabbuchungen"
Und schon bist du auf der Liste ;-)
Earl_Mobileh
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 20.08.2007 11:13
ja ok, das ist ein argument ; )

kommt dann drauf an, wie der mitarbeiter eingestellt ist bzw. was für weisungen er bekommen hat und wie er dann mit dem listeneintrag umgeht...
Troy22
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 20.08.2007 11:19
Gibt auch andere Wege, Geld auf ein fremdes Konto zu transferrieren, ohne das jemand davon was merkt. Wer dieses Paypal-Konto im Internet kennt, der weiss ja, dass man dort mehrere Konten für Transaktionen angeben kann. Du kannst ja normal von deinem Konto aus zu PayPal überweisen und kannst das Geld von PayPal auf dein anderes Konto abbuchen ! Hab ich zwar noch nie gemacht, aber ist mir letztens eingefallen, dass es auch so gehen könnte ...
Basti82
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 20.08.2007 11:24 - Geaendert am: 20.08.2007 11:26
Am besten überweist du erst auf dein Numemrnkonto auf den Cayman Islands und dann über dein Schweizer Verrechnungskonto zurück nach Deutschland...


Mein Gott, ihr stellt euch aber auch an. Was soll denn passieren? Ne Kündigung weil ihr ein fremddepot habt oder was? Meldet das doch einfach bei eurem Compliance ordnungsgemäß an und gut ist...

Wir sind ein freies Land, niemand kann euch verbieten irgendwo anders ein Depot zu führen. Ausserdem geht es ja um nichts anderes als "Compliance". Also anmelden und gut is...
Troy22
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 20.08.2007 12:01 - Geaendert am: 20.08.2007 12:03
Hast schon Recht, aber muss der AG wirklich alles von einem wissen .... ich finde, man ist schon gläsern genug - auch auf Arbeit ! Und wenn ich an den Beitrag bei Planetopia denke, wo gezeigt wurde, wie einfach man Handygespräche und SMS abhorchen kann, da denke ich mir doch, dass man schon was tun sollte, um ein Mindestmaß an Privatssphäre zu haben. Mich graut der Gedanke, dass das Innenminesterium theoretisch auf meinen PC schauen kann, ohne das ich was davon weiss oder dagegen tun könnte.
BigAzubi
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 20.08.2007 13:45
Also ich würde das lassen, man bekommt nur unnötigen Ärger mit Compliance! wie schon gesagt mach das wo anders
juli06
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 20.08.2007 23:25
Die meisten KI‘s verbieten keine Konten bei anderen KI‘s. Als Banker unterliegen wir jedoch den Compliance. Und das ist der Punkt: Mögliche Insidergeschäfte über andere Ki abzuwickeln bzw. Schulden bei anderen KI- die ggf. erpresspar machen - zu verschleiern. Es geht da sicher nicht um Privatzockerei (Die bitte nichts mit Restrictlisten des eigenen KI abwickeln) oder der Autofinanzierung, die im Autohaus ggf. preiswerter ist. Hier einfach ohne Panik midenken.
Marshall
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 21.08.2007 10:18
Aber ganz ehrlich:

Verstehen kann ich die ganze Sache nicht!
Insidergeschäfte hin oder her...
Wenn ich als Banker, was für mich n Stinknormaler kaufm. Angestellter wie alles andre auch ist (vorallem wenn man die Vergütung betrachtet) ein DAX-Zertifikat im Intraday handle...

Was hat das mit INSIDER zu tun? Ich spekuliere wie jeder andre "Nicht-Banker-Spekulant" auch!

Ich find Compliance doof, das hat mir fast 100€ Reingewinn weniger eingebracht gestern.
Basti82
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 21.08.2007 10:44
Es geht doch nicht um dein blödes DAX Zertifikat.
Um sowas geht es:

Nachstehend ist ein Katalog von Situationen aufgelistet, die sich im Praxisbetrieb ergeben können und typischerweise als Anhaltspunkt für Täuschungshandlungen gelten:

wash sales: „In-sich-Geschäfte“, bei denen Käufer und Verkäufer rechtlich oder wirtschaftlich identisch sind, und die daher ohne Wissen des Marktes den irreführenden Eindruck von Liquidität und Anlegerinteresse erwecken

crossings: Bankseitig veranlasste Börsenkompensation von Käufen und Verkäufen für den gleichen Kunden oder das Eigengeschäft, sofern keine Marktinformation erfolgt (ähnlich „wash sales“)

Pre arranged trades: Geschäfte verschiedener Auftraggeber, die in Bezug auf Börse, Handelszeit, Preis, Limit oder Stückzahl vor Ordererteilung abgesprochen wurden und somit den fairen Preisausgleich aus Angebot und Nachfrage unterlaufen

painting the tape: Geschäfte, die nicht der Umsetzung einer Investmentidee dienen, sondern den wirtschaftlichen Hauptzweck verfolgen, durch lebhafte Umsatz- und Kursbewegung den fälschlichen Eindruck von Liquidität und/oder Anlegerinteresse zu erzeugen

pump and dump: Ausnutzung der Möglichkeit, mit Geschäften den Preis hochtreiben zu können um sich anschließend von eigenen Positionen zu trennen oder von der Höherbewertung des eigenen Portfolios anderweitig zu profitieren

advancing the bid: Erteilen gezielter Kauforder mit sukzessiv ansteigenden Limiten, die zu steigenden Kursen führen und den Eindruck steigender Nachfrage erzeugen („bid“ = Nachfrage)

scalping: Verbreitung von Empfehlungen und Gerüchten, um anschließend von preisbeeinflussenden Aufträgen Dritter zu profitieren
 Gehe zu Seite ( 1 | 2  | >> )
 

Forenübersicht >> Ausbildung & Berufseinstieg

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse