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Forenübersicht >> Zwischenprüfung

Alte Zwischenprüfungen!!! WICHTIG!!!
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DMX
Rang: IPO

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Verfasst am: 17.08.2007 10:15
Hallo,
wer hat alte Zwischenprüfungen von euch die er per mail verschicken kann... wäre echt super.
darkmanx6@gmx.de
Danke

Gruß
Lisbeth90
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 21.08.2007 18:28
Hey wärst du vielleidcht so lieb und würdest mir die Zwischenprüfungen auch schicken? (Die du bekommen hast)

Wär echt super.
Betzi
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 21.08.2007 19:02
Was für die AP´s gilt, trifft auch für die ZP´s zu,
ich zitiere hier aus dem anderem Thread
"Es ist illegal, die Lösungen und Abschlussprüfungen zu vervielfältigen oder zu versenden.
Die einzige authorisierte Stelle ist der UForm-Verlag.
Bestellen oder von deinem Ausbildungsleiter anfordern."
http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=14722&forumid=5
Kati0912
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 22.08.2007 00:00
Aber nicht wenn man sie abgetippt hat und das hat derjenige, der sie schickt doch sicherlich gemacht. Also sei nicht so.
Betzi
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 22.08.2007 11:49
Das "Abtippen" ändert nichts an dieser Tatsache.
Little_Sunshine
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.08.2007 12:02
Alte AP sowie ZP stellt der jeweilige Ausbildungsbetrieb gerne zur Verfügung. Also einfach mal nachfragen
Betzi
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 22.08.2007 12:52
Eben!
Daher entweder den Ausbilder oder Berufsschullehrer fragen, dafür sind diese Personen meist auch im Prüfungsausschuss.

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.08.2007 15:30
Kopieren und vervielfältigen von dem Zeug ist genrell verboten.
Die Lehrer und Ausbildungsleiter kopieren es auch!
Ist streng genommen auch nicht erlaubt. Solange es einer macht.....
Problem hier ist nur, dass die Betreiber ein Problem kriegen könnten wenn sowas öffentlich läuft und "gehandelt" wird.
Betzi
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 22.08.2007 15:59 - Geaendert am: 22.08.2007 16:08
Aber die Ausbilder und Lehrer dürfen meiner meinung nach als Mitglieder im Prüfungsausschuss diese Unterlagen verwenden ... und können diese den Azubis zur Verfügung stellen. Ansonst hätte das duale Berufsbildungssystem doch keinen Sinn; wie soll man sich auf Prüfungen vorbereiten, wenn man die Aufgaben und das Niveau nicht kennt ;-)
Da diese auch keine kommerziellen Interessen verfolgen, müsste das o.k. sein.
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__52a.html

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.08.2007 17:17
Da steht was von Teilen der Werke und Werke mit geringen Umfangs. Gut AP und ZP sind geringen Umfangs, aber Absatz 4 nicht vergessen! Es ist eine angemessene Vergütung zu zahlen! Und Absatz 2 sieht die Zustimmung des Besitzers des Urheberrechtes vor.
Bei einem richtigen Rechtsstreit ist es fraglich wer durchkommt.
Keiner aus meinem Ausbildungsbetrieb ist im Prüfungsausschuß. Der Teil Deines Argumentes hinkt.
Und finanzielle Vorteile versucht hier auch keiner zu erwirtschaften wenn er ZP verschickt.
Es könnte die Betreiber in Schwierigkeiten bringen. Alles andere ist dümmlich als Argument. Schließlich kopiere ich die Prüfungen die ich mir gekauft habe auch weiter an jeden der sie braucht. Alles andere wäre asozial.
Betzi
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 22.08.2007 18:23
Das mit dem Betreiber, da gebe ich dir Recht.
Ist ja auch bereits öfters zu lesen gewesen, auch unter Neuigkeiten.
grundmann
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 22.08.2007 18:52
Eine Alternative zu den alten, vielfach auch nicht mehr aktuellen ZP-Aufgaben ist mein Gablerbuch:
Wolfgang Grundmann, Zwischenprüfugnstraining Bankfachklasse, 7. Auflage 2007 für 19,90 €.
Ist jedenfalls billiger als die alten ZP, die Aufgaben sind aktuell und auf den rechtlich neuesten Stand und es sind über 400 programmierte Aufgaben mit kommentierten Lösungen.
Troy22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.08.2007 19:21
Aber es kostet 19,90 € ....
Saber
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.08.2007 12:33 - Geaendert am: 23.08.2007 12:42
Die Ausbildungsleiter und Lehrer haben i. d. R. eine Lizenz und dürfen Vervielfältigen. Was jedoch nicht heißt, dass es nicht auch unter diesen schwarze Schafe gibt, die das illegal tun.
Dennoch ist neben dem Design auch der Inhalt einer jeden Abschluss- oder Zwischenprüfung geistiges Eigentum des UForm-Verlages und darf deshalb nicht ohne Zustimmung weitergegeben oder vervielfältigt werden.

Wer sich in großem Umfang vorbereiten will, muss also entweder auf seinen Ausbildungsleiter zurückgreifen und fragen, ob er AP/ZPs hat ODER eben sein Azubigehalt mal dafür verwenden etwas für den Beruf anzuschaffen, den er ja erlernen will(!) und nicht muss. Schließlich macht ihr das doch alle freiweillig, also könnt ihr auch mal den ein oder anderen Euro dafür ausgeben, den ihr ja schließlich auch nur deshalb verdient, weil diesen Beruf ausübt...
Wem das zu teuer ist, der sollte sich vielliecht mal irgendwo an nen Turm oder Marktplatz stellen mit nem Colabecher vor sich, vielleicht schmeißt ja einer nen Groschen oder direkt ne AP/ZP zur Vorbereitung rein...

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.08.2007 15:11
Du hast ein "oder" vergessen Saber.
Oder es sich einfach von einem anderen Azubi kopieren lassen.
Mann Du spielst Dich auf. Komm mal runter. illegal und Colabecher etc.... Also bitte.
Wenn ich meine Prüfungen noch hätte würde ich sie auch für andere kopieren.
Stefan07
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.08.2007 15:52
Ich liebe provokante Aussagen, die sind einfach nur toll ;)
Es wird nicht immer alles so heiß gegessen, wie es gekocht wird, weiterhin ist zu sagen, wie ich schon erwähnte, es gibt da Kollegen, die man fragen kann, genauso wie die Ausbildungsleitung auch
Saber
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.08.2007 17:08 - Geaendert am: 23.08.2007 17:10
naja, nur ist es hier ja scheinbar so, dass alle immer so unbedingt alles sofort und umsonst haben wollen. sonst wäre es ja nicht WICHTIG!!! Oder? Und wenn ich mich für etwas entscheide, dann sollte ich einfach doch auch zusehen, dass ich die nötige Ausrüsung dafür habe - oder?
Sicher ist es schön, immer alles schnell, hurtig und komplett für die Füße getragen zu bekommen. Aber warum nicht auch selbst drum kümmern?

Natürlich ist‘s was anderes, wenn ich am kopierer stehe und jemandem ne AP/ZP oder Auszüge aus nem Buch (ich nenne mal als Beispiel jetzt den Grundmann oder den Wurm) kopiere. Da bekommts ja keiner mit.
Aber wenn sogar schon auf der Startseite oben genau in der Mitte steht, dass es rechtlich nicht ok ist - ja sogar gegen geltendes Recht verstößt - dann brauch ich doch nicht noch 50x danach zu fragen. Oder?


edit: Ich hab auch eigentlich kein Problem damit, jemandem etwas zu kopieren wenn er es braucht. Nur ist das was anderes, als im Internet auf einer Plattform die es untersagt danach zu fragen - Betteln wäre hier sicherlich etwas zu forciert.

Und runterkommen brauche ich nicht. Ich hab mich bisher nämlich noch nichtmal aufgeregt.
Basti82
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.08.2007 17:12
§106 Urhebergesetz

Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bei verstößen oder Geldstrafe.

Jaja, kein Kavaliersdelikt...
Saber
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.08.2007 17:16
Leute die kein Board betreiben können nicht wissen welche Verantwortung darin liegt. Man kann für ziemlich vieles haftbar gemacht werden. Auch wenn ich zum Beispiel diesen komischen Typen von der Haspa beleidigen würde und es wegen seiner beruflichen Tätigkeit ins rassistische gehen würde, hätten die Betreiber wohl bald ein ernstes Problemchen...
Sonst würden sie ja nicht umsonst bekanntgeben, dass solche Postings ausnahmslos (sofern die Admins die Zeit dazu haben) gelöscht werden...

Das Zitat von Basti aus dem Gesetz ist doch hübsch, oder?

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.08.2007 17:25
Gesetze wurden jetzt hier schon einige zitiert..... Und da gibt es sicher auch Spielraum. etc.
Aber das Argument, dass die Betreiber Ärger kriegen können ist doch eigentlich das Einzige was wirklich zieht. All die anderen "das darf man nicht" sind meiner Meinung nach überzogen weil .... selbst Saber macht es wenn keiner guckt. :-)
Aber das ist mein Meinung. Jeder hat da seine Eigene.
Und der, der noch nie gegen das Urheberrecht verstoßen hat, kann den ersten Stein schubsen.
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