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Bereich Zwischenprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Zwischenprüfung

Änderung im Scheckverfahren (Zwischenprüfung)
 
Earl_Mobileh
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 10.08.2007 13:51
Ab dem 1.9. ändert sich etwas bei der Scheckbearbeitung, und zwar fällt das GSE-Verfahren weg und es gibt dann das ISE-Verfahren für Schecks ab 6.000 EUR.

Ist sowas dann relevant für die Zwischenprüfung, welche selbst ich meine am 19.9. ist?

In der Schule wurde das ISE-Verfahren nicht angsprochen.
Troy22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.08.2007 17:14
Ist da nicht der einzige Unterschied, dass die Schecks nicht mehr körperlich, sondern als Imagedatei weitergegeben werden ?
BigAzubi
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 10.08.2007 17:43
genau so ist es
Earl_Mobileh
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 10.08.2007 18:06
ja wie is das denn dann mit der prüfung?

hat da schon jemand erfahrung? hat man diese holschuld, dass man sowas dann in der prüfung schon anwenden können muss?
Bella06
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 10.08.2007 18:06
Ist es nicht generell so das Änderungen erst nach 1-2 Jahren Prüfungsrelevant sind ?

Wer Fehler findet darf se behalten.
>>LaDiDa<<

cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.08.2007 18:12
Generell gilt für alle Prüfungen, dass sie nach geltendem Recht zu bearbeiten sind, auch wenn die Änderungen nicht (mehr) im Berufsschulunterricht behandelt wurden.

Jedoch ist anzunehmen, dass bei der Zwischenprüfung (programmiert) entweder derartige Aufgaben nicht enthalten sind oder dass (aufgrund der Erstellung oft Monate vorab) auch Lösungen mit "altem" Rechtsstand gewertet werden.

Grundsätzlich hat sich mit ISE (zu GSE) wenig geändert, vgl.
http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=11333&forumid=1
Troy22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.08.2007 21:07
Da stellt sich mir eine Frage: Wenn der Scheck nur als Datei weitergegeben wird, bleibt dann der Originalscheck beim 1. KI ?
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.08.2007 10:21
hab mir die regelung nicht beschaut, dürfte nicht gerade sinn der angelegenheit sein, daß der scheck nun vernichtet werden darf?
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.08.2007 16:26
Die 1. Inkassostelle übernimmt natürlich die Schecklagerung.
vgl. Schaubild:
http://www.bundesbank.de/zahlungsverkehr/zahlungsverkehr_ise.php
Mandy88
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 10.09.2007 20:59
also unser lehrer hat uns das mit dem ISE Verfahren auch shon erzählt. aber er meinte für diese zwischenprüfung ist es wohl nicht relevant, da, wie ihr schon sagtet, die prüfungen schon viele monate vorher erstellt werden. also keine sorge,
 

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