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Forenübersicht >> Kontoführung

Kontoeröffnung mit Vollmacht möglich?
 
Finly
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.08.2007 20:15
Hallo,
ich hatte heute meinen ersten Arbeitstag als Azubi und schon kommt mir etwas seltsam vor.
Heute kam ein Kunde, der wollte ein Konto bei uns eröffnen, leider war kein Berater frei, also wollten wir ihm einen neuen Termin geben doch muss er jeden Tag länger als unsere Öffnungszeiten sind arbeiten. Somit wurde kein neuer Termin vereinbart.

Nach dem der Kunde weg war, fragte ich meinen Servicemitarbeiter ob es nicht möglichwäre, dass der Kunde ein Vollmacht ausstellt für jemanden und diese Person als Vertreter erscheint und für ihn das Konto eröffnet.

Er hat überlegt, schien sich nicht sicher zu sein, und meinte nein bei einer Erstkontoeröffnung ist das nicht möglich.

Ist das richtig? Ich kann mir das kaum vorstellen....
Troy22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.08.2007 21:33 - Geaendert am: 06.08.2007 21:36
Also ein Konto darf in Deutschland nur eröffnet werden, wenn sich die betreffende Person mit Personalausweis o.a. legitimiert. Ein Fremder darf ein Konto nicht einfach so auf den Namen eines Anderen eröffnen - es sei denn, dieser Person wurde ein betreuer zur Seite gestellt. Beim Erstkontakt ist es immer etwas problematisch, da man die Person noch nicht kennt und keine Rückschlüsse auf Verhalten, Zuverlässigkeit etc. ziehen kann. Due fährst immer am besten, wenn du es streng nach Vorschrift machst.
Zumal stellt eine Kontoeröffnung eine Willenserklärung zwischen Bank und Kunde dar. Die bevollmächtigte Person kann i.d.R. keine Willenserklärung für eine andere Person abgeben.

Man könnte das Konto ja eröffnen und der Person die Unterlagen zum unterschreiben mitgeben, aber wie sicher kannst du dir da sein ? nachher bekommst du noch Stress mit der Revision, weil die bei sowas genau aufpassen und ein Konto zu eröffnen und später wieder zu schließen, weil der Kunde nicht mehr wiederkommt, ist ein gefundenes Fressen für die Revision.
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.08.2007 21:53
Die Kontoeröffnung durch einen Vertreter ist generell schon möglich, nur treten eben zu viele Beweisprobleme auf.

Es müßte die Identität des Vollmachtgeber, des Bevollmächtigten sowie die Echtheit der Vollmacht bewiesen werden. Das wäre vielleicht mit einer notariellen Vollmacht zu führen. Testamentsvollstreckerzeugnis oder Urkunde eines Vormundes würden auch gehen, was schon heufiger vorkommt.
Insgesamt also eher theoretisch möglich bei einem vertraglichen Vertreter
LunaNox
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 07.08.2007 08:14
Die einzige Möglichkeit, die ich kenne, um ein neues Konto zu eröffnen, ohne das der Kontoinhaber anwesend ist, ist, wenn eine Vorsorgevollmacht besteht und der Vorsorgefall eingetreten ist. Dann braucht man auch nur noch die Unterschrift des Bevollmächtigten.
Aber auch das ist schon sehr hart an der Grenze, haben damals mehrmals mit der Revision telefoniert.......
Aber ansonsten gilt: Kontoeröffnung nur durch den Kontoinhaber in der Bank möglich!

Lebe das Leben, koste den Tod!
Finde in ihm deine Kraft zum Leben!

Basti82
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.08.2007 08:50
Also so´n Qutach sollte man lieber gleich lassen. Vorallem wegen GWG und AO § 154. Das gibt nur Ärger...

Und Gott sprach zu den Steinen: "Wollt ihr Panzergrenadiere werden? Und die Steine antworteten:" Ja, aber wir sind nicht hart genug!"

baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.08.2007 09:29
Man könnte auch noch eine Kontoeröffnung als Vertrag zugunsten 3. (dann mal nicht auf den Todesfall) andenken, aber welche Bank möchte das schon. Rechtlich ebenfalls möglich aber auch nicht praxistauglich.
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.08.2007 09:43
Im Fall der Vorsorgevollmacht sollte es eigentlich gehen. Sollte die Bank nämlich auf eine Betreuungsvollmacht bestehen, macht sie sich unter Umständen schadenersatzpflichtig.
Aber natürlich immer intensiv die Gültigkeit der Vollmacht prüfen....
agehricke
Rang: IPO

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Verfasst am: 07.08.2007 13:28
Warum denn so kompliziert? Mach den Antrag fertig, gib ihm einen Post-Ident Coupon mit und dann passt das alles schon. Noch ein Freiumschlag dazu und er kann alles von zu Hause machen. So ist keine Vollmacht von Nöten.
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.08.2007 14:22
verblüffend einfach, wenn die bank das postidentverfahren macht, am besten noch das über den postboten, dann braucht der neukunde gar nicht mal zum postamt. man könnte auch nen mitarbeiter der bank mal vorbeischicken beim kunden.

.......man sieht nach der diskussion, selbst wir als banker denken in der mehrzahl nicht so kundenorientiert.

servicewüste deutschland! doch ein mentalitätsproblem?
coup
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 07.08.2007 14:37
ich find viel schlimmer, dass ihr dem kunden keinen termin gebt, nach schalteröffnung. dann muss man halt mal länger bleiben - oh mein gott!!!

Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 07.08.2007 15:08
Banker sind nicht kundenorientiert
Troy22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.08.2007 16:55
Wieso nicht ?


Das Problem ist, dass es manchmal ne Gradwanderung zwischen Kundenorientiert und Vorschriften gibt. Und in den 1. Tagen fährt man mit den Vorschriften immer am Besten !
Lord_MSBG
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.08.2007 17:10
Kurz um: finger weg von Vollmachten oder Briefvereinbarungen ... der sicherste Weg ist immernoch den Kunden + Legitimation vor der Nase sitzen zu haben. Da macht man halt mal einen Termin vor oder nach den Öffnungszeiten ... tut ja auch keinem weh, wenn mans vorher weis ...

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77 heißt "Grüß Gott!" ... und 88 Nazischrott!
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Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 08.08.2007 10:08
@ Lord: Richtig

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.08.2007 21:06
Ob das rechtlich geht ist gar nicht so wichtig zu wissen im ersten Lehrjahr. Wichtiger ist es zu wissen, wie macht Eure Bank das??
Beispiel. IHK relevant ist: Beide Unterschriften der Erziehungsberechtigten bei Eröffnung für Minderjährige. Viele Banken begnügen sich längst mit einer Unterschrift.
Oder Du musst die "Arten" des Vetrages zu Gunsten Dritter lernen (Annahme vor und nach Ereignis...), aber viele Banken machen keine Verträge zu Gunsten Dritter mehr.
Frag vielleicht nochmal einen Berater oder die Fachabteilung und die IHK-Seite kannst du ja dann in der Schule ansprechen. Wobei unsere Lehrerin bei so eher seltenen Sachen oft auch nicht recht Bescheid wusste und nachgeschlagen hat.
Mein Ausbildungsbetrieb hat immer darauf bestanden, dass der Kontoinhaber selbst zur Eröffnung kam (zumindest bei Neukunden). Aber das war auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
Einen Termin außerhalb der Öffnungszeiten zu vereinbaren hätte ich mich als Azubi aber nicht getraut, weil man nie wusste, wer wann länger arbeitet. Da hab ich immer Rückruf zugesagt.
coolrunningjo
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 08.08.2007 21:49
Nein, das geht so nicht.
Legitimation und man sollte den Kunden schon mal gesehen haben.

The trend is your friend

BigAzubi
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 10.08.2007 11:02
Lass es einfach, macht nur Probleme!

Der, der das Konto auf seinen Namen eröffnen möchte, der soll das amchen, sonst keiner!
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.08.2007 11:37
das sind so omas lebensweisheiten, bringen die hier was?

ich würde mal sagen es kommt immer auf die situation und den kunden an.
sicher ist es aus sicht der bank immer ganz gut den kunden mal gesehen zu haben, manchmal artet die tätigkeit der kundenberater aber auch in inquisiton und zwangsberatung aus, das muß dann auch nicht sein...
justaman
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 10.08.2007 11:48
Die Frage ist doch ob man hier Kundenorientiert arbeiten möchte oder nicht. Wenn ich den KD nicht gesehen habe..schade wäre ne Möglichkeit für Cross-Selling..aber PostIdent mit und neues Konto..wieder ein neuer Kunde.
Darf ihn halt nich überziehen lassen. Es muss letztlich jeder selbst wissen und mit der Erfahrung kommt auch das Gefühl..und das ist zu 99% immer richtig!!
Würde es jederzeit wieder machen..immerhin hängt von jedem Kunde auch ein wenig meine Zahlen ab.
 

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