Aufgabe zur Verpfändung von Wertpapieren |
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Verfasst am: 17.07.2007 19:46 |
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Schwierige Aufgabe:
Zur Absicherung eines Kredits soll das Wertpapierdepot des Kreditnehmers bei diesem Kreditinstitut verpfändet werden. Die Wertpapiere befinden sich in Girosammelverwahrung. Kennzeichnen Sie die richtige Aussage!
1. Nach Rückzahlung des Kredits ist die Bank verpflichtet, das Eigentum an den Wertpapieren auf ihren Kunden zurück zu übertragen.
2. Zur Wirksamkeit der Verpfändung sind der Pfandvertrag mit der Bank und die Abtretung des Herausgabeanspruchs notwendig.
3. Hat die Bank den Kredit fällig gestellt und die Verwertung des Pfandes angedroht, kann sie gemäß BGB die verpfändeten Wertpapiere erst nach einer Wartefrist verwerten. |
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Verfasst am: 17.07.2007 20:03 |
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hier tippe ich auf 2.! |
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Verfasst am: 17.07.2007 21:50 |
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A)ist falsch, denn bei einer Wertpapierverpfändung bleibt das Eigentum erhalten.
B)falsch-da die Papiere bei dem eigenen Institut im Depot sind müsste nur der Pfandvertrag geschlossen werden. Anders wäre dies, wenn die Papiere im Depot eines anderen KI wären
C)also ist meines wissens nach diese Antwort richtig
In diesem Sinne |
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Verfasst am: 18.07.2007 08:18 |
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Ich schließe mich meinem Vorredner an,
Begründungen für die Falschhei der Aussagen A+B korrekt.
Zu C (also eigentlich 3): Endfällig Ja, Pfandverwertungsandrohung auch nötig, Wartefrist auch, bei Privatpersonen 1 Monat, bei Firmenkunden 1 Woche.
Es lebe das Verbraucherschutzrecht :-) |
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Verfasst am: 18.07.2007 08:20 |
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Den Antworten meiner beiden Vorredner kann ich mich nur anschließen. Antwort 3 ist korrekt |
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Verfasst am: 18.07.2007 08:48 - Geaendert am: 18.07.2007 08:55 |
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§ 1234 BGB Verkaufsandrohung; Wartefrist
(1) Der Pfandgläubiger hat dem Eigentümer den Verkauf vorher anzudrohen und dabei den Geldbetrag zu bezeichnen, wegen dessen der Verkauf stattfinden soll. Die Androhung kann erst nach dem Eintritt der Verkaufsberechtigung erfolgen; sie darf unterbleiben, wenn sie untunlich ist.
(2) Der Verkauf darf nicht vor dem Ablauf eines Monats nach der Androhung erfolgen. Ist die Androhung untunlich, so wird der Monat von dem Eintritt der Verkaufsberechtigung an
berechnet.
Aber: Heute reicht doch eine Wartefrist von 2 Wochen aus? |
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Verfasst am: 18.07.2007 09:07 |
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Warum sollten heute 2 Wochen genügen?
Wenn im BGB steht 1 Monat, dann besitzt das doch auch Gültigkeit!? |
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Verfasst am: 18.07.2007 12:13 |
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Die Frage stellt sich mir allerdings auch... Jedoch erklärt die zitierte Stelle die richtige Antwort "C" |
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Verfasst am: 18.07.2007 13:37 |
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Die Wartefrist muss angemessen sein.
Als vor über 100 Jahren das BGB in Kraft trat, war es zeitraubender Geld auzutreiben. Heute könnten zwei Wochen reichen, um an Geld zu kommen. Deshalb könnte evtl. auch 2 Wochen reichen. |
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Verfasst am: 18.07.2007 13:56 |
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Bin aber auch der Meinung, dass ein Monat gewartet wird und wir uns somit ans BGB halten.
Die Kunden kommen ja auf die komischsten Gedanken und grade die zerren uns dann vors Gericht um ihr Recht zu bekommen._________________________________________________
"Wir sind hier nicht bei Wünsch-Dir-Was, sondern Dat-Is-So" und
"Das Leben ist kein Ponyhof" |
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Verfasst am: 18.07.2007 14:00 |
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Bin auch für 3.
Wir haben in der Schule 4 Wochen Wartefrist gelernt |
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Verfasst am: 18.07.2007 14:15 |
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Aber: Das BGB ist nachgiebiges Recht. Man kann auch etwas anderes vereinbaren. Die Wartefrist muss angemessen sein. |
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Verfasst am: 18.07.2007 14:29 |
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@Hermann
Da haben Sie vollkommen Recht, aber ich denke die Banken sind vorsichtig geworden.
Was man mitlerweile alles in der Kundenberatung beachten muss, damit man nicht verklagt werden kann......._________________________________________________
"Wir sind hier nicht bei Wünsch-Dir-Was, sondern Dat-Is-So" und
"Das Leben ist kein Ponyhof" |
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Verfasst am: 18.07.2007 14:33 |
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Meiner Ansicht nach werden die Kunden auch "aggressiver". Nicht in den falschen Hals bekommen, aber sie tun mehr dafür ihre Sicht der Dinge zu vertreten und diese auch durchzusetzen... |
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Verfasst am: 18.07.2007 14:41 |
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........und die Tatsachen zu verdrehen.
Klar sind wir Bänker keine Engel und auch nicht die Arbeiterwohlfahrt, aber die Kunden lügen manchmal wie gedruckt, nur um ein paar Kröten zu verdienen.
Siehe der Fall bei dem ein Kunde geklagt hat, dass er angeblich nciht ausreichend übe die Kosten im WP Bereich aufgeklärt worden ist.
Haha, der Depp hatte sogar vergünstigungen bekommen, aber da man ihm nicht gesagt hat, wie viel die Bank an diesem Geschäft verdient (also die Kundenkosten sind ihm ja mitgeteilt worden), hätte er sich kein objektives Urteil machen können, ob man ihm zu diesem Geschäft nur geraten hat, weil die Bank daran verdient.
Und er hat recht bekommen!!!!
Super, ne - man nur dreist genug sein.
Klar muss man den Kunden über die Kosten aufklären, nur wie viel die Bank genau daran verdient kann dem Kunden doch egal sein.
So ist das Leben_________________________________________________
"Wir sind hier nicht bei Wünsch-Dir-Was, sondern Dat-Is-So" und
"Das Leben ist kein Ponyhof" |
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Verfasst am: 18.07.2007 15:15 |
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Tzjaja... zum Glück ist die Zahl dieser "Trittbrettfahrer" momentan noch verhältnismäßig gering... |
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Verfasst am: 19.07.2007 09:28 |
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@ claudia
4 Wochen ist nicht gleich 1 Monat |
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