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Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Wirtschaftlichen Eigenkapital
 
Sonnenschein_789
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 15.07.2007 17:16
Hallo, kann mir bitte jemand sagen was alles zum wirtschaftlichen Eigenkapital gehört?
Habe hier eine Aufgabe mit den Angaben Haftendes EK, Verbindlichkeiten, Rückstellungen, und Sachanlagevermögen.
Ich hätte jetzt gesagt dass nur Haftendes Eigenkapital und Sachanlagevermögen das wirtschaftliche Ek ausmachen?
Wär lieb wenn mir jemand helfen könnte.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.07.2007 19:22 - Geaendert am: 15.07.2007 19:55
Leasinggegenstände bilanziert i.d.R. die Leasinggesellschaft.
Wird das Leasing nicht anerkannt, muss es der Leasingnehmer bilanzieren.

Wird der Leasinggegenstand nach den individuellen Sonderwünschen des Leasing-Nehmers hergestellt, wird das Leasing nicht steuerrechtlich anerkannt, wenn die Leasingdauer kürzer als 40 % oder länger als 90 % der AfA-Zeit beträgt und nicht kündbar ist. Dann dürfen anstelle der Leasingrate nur AfA und Zinsen abgesetzt werden.
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Wirtschaftliches Eigentum
Nach der Abgabenordnung (Steuergesetz) hat derjenige, der für die Nutzungsdauer die faktische Herrschaft über das Investitionsgut ausübt auch das wirtschaftliche Eigentum daran. Nur der wirtschaftliche Eigentümer bilanziert das Investitionsgut.

Werden die in den Leasing-Erlassen definierten Eckwerte einhalten, ist der Leasing-Geber wirtschaftlicher Eigentümer. Grund dafür ist, dass die unkündbare Grundlaufzeit eines Leasing-Vertrages höchstens 90% der AfA-Zeit betragen darf und anschließend der Leasing-Geber wieder wirtschaftlich über sein Eigentum verfügen darf. Das reicht nach der Interpretation der Finanzverwaltung aus, um den Leasing-Geber als wirtschaftlichen Eigentümer anzusehen.

Quelle:
http://www.foerderland.de/1310+M52747d608f1.0.html
Sonnenschein_789
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 18.07.2007 16:54
Hmm, danke für deine Mühen, aber so recht weiterhelfen tut mir das grad nicht.
Ich muss aus diesen vier Komponenten die eigenkapitalquote errechnen bzw. die formel aufstellen.
Deshalb meine Frage was aus den vier Sachen zum wirtschaftlichen EK gehört. Weiß das jemand?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.07.2007 16:58 - Geaendert am: 18.07.2007 17:08
Haftendes EK = Eigenkapital + Mezzaniekapital (nachrangige Verbindlichkeiten, Genussrechtskapital usw.)

Verbindlichkeiten = Fremdkapital
normale Rückstellungen = Fremdkapital
überhöhte Rückstelluingen = stille Reserven = EK

Ist Sachanlagevermögen geleast?
Sonnenschein_789
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 18.07.2007 18:11
steht nix zu in der aufgabe, die vier posten sind nur genannt und darunter als aufgabenstellung stellen sie die formel zur eigenkapitalquote auf mithilfe der vier komponenten
mr-sunshine
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 19.07.2007 08:06 - Geaendert am: 19.07.2007 08:07
@herrmann: sorry, aber ich verstehe nicht so ganz, warum du dich so auf das leasing einschießt?!

zum wirtschaftlichen eigenkapital gehört, wie du schon geschrieben hast Eigenkapital + Mezzaninkapital.
Mezzanin allgemein sind verbindlichkeiten, die mit einem rangrücktritt belegt sind, so dass der gläubiger im insolvenzfalle dann bedient wird, wenn alle forderungen vor ihm bedient wurden (was de facto nie passiert)..daher wirtschaftliches eigenkapital..das von den banken angebotene mezzanine unterliegen höchsten anforderungen, bis sie bilanziell auch als WEK gewertet werden können.

die gängigste variante von haftendem eigenkapital sind gesellschafterdarlehen, bei denen der rangrücktritt erklärt wurde, da diese als quasi-einlage (sprich EK) gelten.

soweit geht diese aufgabe hier aber nicht, um zum thema zurückzukehren:
berechnung der EK-Quote erfolgt über die formel EK/Bilanzsumme -> Haftendes EK/(HEK+Verbindlichkeiten+
Rückstellungen)
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.07.2007 10:32 - Geaendert am: 19.07.2007 20:44
Leider habe ich wirtschaftliches Eigenkapital als wirtschaftlichen Eigentum gelesen.

Zum wirtschaftlichen Eigenkapital zählt auch das Mezzaninekapital.

Somit ist das wirtschaftlichen Eigenkapital gleich den haftenden Eigenmittel.
juli06
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 19.07.2007 20:32
Bitte hier immer die genaue Fragestellung beachten. Ggf. in der Bank oder Schule bei Unsicherheiten hinterfragen. In der Prüfung haben Sie hier eine Sicherheit, da in der Formelsammlung die entsprechende Formel und was somit einzurechnen ist - angegeben ist.
Beim klassischen Eigenkapital sprechen wir vom sog. "Kernkapital", dem "echten" Eigenkapital. Dazu gibt es Fremdkapital, das zwar als solches bilanziert wird, aber durch bestimmte Bedingungen eigenkapitalähnlichen Charakter (!) hat (z.B. Nachrang, best. LZ etc.) Bei Banken sind das häufig Genussscheine (siehe Coba) oder Pfandbriefe. Diese gelten bis zu gewissen Grenzen als Ergänzungskapital 1. Klasse. Zusammen mit dem Ergänzungskapital 2. Klasse (z.B. Nachschüsse von Genossenschaften) bilden sie das haftende Eigenkapital der Banken. Und das ist schon wichtig. Ausgegebene Kredite werden auf das haftende Eigenkapital angerechnet.
Nun gibt es in der Wirtschaft nicht nur Banken. Mezzanine sind ähnlich. Es kann/will nicht jedes Unternehmen Genussscheine herausgeben. Hier wird Kapital (nachrangig/langfristig) als Fremdkapital geholt und stärkt durch die Ausstattung das klassische Eigenkapital und damit die Kreditwürdigkeit.
Bitte hier nach Einordnung, Sinn und Möglichkeiten am Beispiel suchen. Dann wird das Konzept auch schnell verstanden.
Und Vorsicht bei Leasing. Die Bilanzierung erfolgt sicher nach Ausstattung der Verträge unterschiedlich. Ist aber noch einmal total unterschiedlich nach HGB und US-Gaap.
Aber Sie untersuchen ja auch nicht die Bilanzen von internationalen Unternehmen. Hier nur nicht gleichmachen.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.07.2007 20:43
Gibt es Pfandbriefe mit Nachrangabrede?
juli06
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 19.07.2007 20:50
Nein, die gibt es nicht. Aber durch die Sicherheiten (Grundschuld, LZ) gehören Sie auch zum Ergänzungskapital 1. Klasse. In meinem Beitrag hatte ich daher auch "z.B." geschrieben. Selbst klassische Anleihen, die eine End-LZ haben, jedoch vorab vom KI gekündigt werden können, gehören dazu.
Aber da schreibe ich ja fast ein Lehrbuch, wenn ich jede Form mit der für sie besonderen Ausstattung aufführen würde.
 

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