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Bereich Bausparen und Versicherungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

Auszahlung Kapital-LV ??
 
pmeyer
Rang: IPO

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Verfasst am: 09.07.2007 10:57
Wer muss bei Auszahlung der LV 60 sein, damit es nur hälftig besteuert wird ???

Versicherte Person, Versicherungsnehmer oder die bezugsberechtigte Person ???

DANKE !!!
Einfach_Steffi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.07.2007 11:13
versicherungsnehmer......der ist doch eh die hauptperson bei einem versicherugnsvertrag
Troy22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.07.2007 12:26
War das nicht so, dass nur zur Hälfte besteuert wird, wenn die LV mind. 12 Jahre läuft ?!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.07.2007 12:56
Zurzeit bin ich noch auf der Suche nach der gesetzlichen Regelung.
Wo ist dies gesetzlich geregelt?
Basti82
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.07.2007 13:59 - Geaendert am: 09.07.2007 14:00
Das ist im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes beschlossen worden.
Folgendes muss erfüllt sein:
Laufzeit bis min. 60 Lebensjahr
und Insgesamt min. 12 Jahre

Und Gott sprach zu den Steinen: "Wollt ihr Panzergrenadiere werden? Und die Steine antworteten:" Ja, aber wir sind nicht hart genug!"

Flowing
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 09.07.2007 14:38
Der Versicherungsnehmer muss bei der Auszahlung mindestens das 60.Lebensjahr erreicht haben und die Versicherung muss bis dato mindestens 12 Jahre Vertragslaufzeit haben.
Basti82
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.07.2007 14:40
Ja das hab ich ja grad geschrieben...

Und Gott sprach zu den Steinen: "Wollt ihr Panzergrenadiere werden? Und die Steine antworteten:" Ja, aber wir sind nicht hart genug!"

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.07.2007 16:30 - Geaendert am: 09.07.2007 16:37
§ 20 Einkommensteuergesetz
(1) Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören

6. der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge (Erträge) im Erlebensfall oder bei Rückkauf des Vertrags bei Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, soweit nicht die lebenslange Rentenzahlung gewählt und erbracht wird, und bei Kapitalversicherungen mit Sparanteil, wenn der Vertrag nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen worden ist.

Wird die Versicherungsleistung nach Vollendung des 60. Lebensjahres des Steuerpflichtigen und nach Ablauf von zwölf Jahren seit dem Vertragsabschluss ausgezahlt, ist die Hälfte des Unterschiedsbetrags anzusetzen.

Die Sätze 1 und 2 sind auf Erträge aus fondsgebundenen Lebensversicherungen, auf Erträge im Erlebensfall bei Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht, soweit keine lebenslange Rentenzahlung vereinbart und erbracht wird, und auf Erträge bei Rückkauf des Vertrages bei Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht entsprechend anzuwenden;


Ergebnis: des Steuerpflichtigen
juli06
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 09.07.2007 18:24
Und es betriift auch nur die LV‘s nach dem neuen Steuerrecht. Wer also eine LV im Jahre 2000 mit 12 oder 30-jähriger Laufzeit abgeschlossen hat, dessen Erträge sind nach wie vor steuerfrei (Will hier nicht alle Details aufführen: aber mind. 12J LZ, 5 Jahre Einzahlung bei gleichem oder ggf nur höhrerm Beitragsniveau ...)
Nach neuem Einkommenssteuergesetz sind die Verträge nur zur Hälfte steuerpflichtig, wenn die im o.g. Gesetzestext genannten Bedingungen eingehalten werden. Die LV kann auch anders gestaltet werden, aber dann sind die Erträge voll zu versteuern. Und Aufpassen: In Richtung Rieser -> dann eher Rente, da nur best. Prozentsatz mit 60 nur gesamt abrrufbar - gelten noch weitere Einschränkungen. Aber da gibt es ja in jeder Bank Unterlagen ohne Ende. Nachschauen - auch wenn Riester & Co sicher nicht das prickelnste Thema ist.
pmeyer
Rang: IPO

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Verfasst am: 09.07.2007 20:03
dann also der Bezugsberechtigte !!!

der muss das ja versteuern !!!

Danke !!!
 

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