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beschränk Geschäftsfähig
 
Einfach_Steffi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.07.2007 09:17
Hallo,

hab mal ne Frage.
wenn ein 17 Jähriger Musik im Intenet runterläd udn erwischt wird.

Werden dann nicht die Eltern in Anspruch genommen, wenn der 17 Jährige die Strafe nicht bezahlen kann?

Hatte grad ne Diskussion mit ner Kollegin darüber.

Sie meinte, dass Sie in Anspruch genommen wird, aber nur, weil der Anschluss auf die Eltern läuft.

Ich denk allerdings, dass die Eltern in Anspruch genommen werden, da der Sohn ja erst beschränkt geschäftsfähig ist.....
Opticash
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.07.2007 10:12
Ich glaube, die STRAFFÄHIGKEIT spielt hier die größere Rolle...
Troy22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.07.2007 11:15
Genau, man hat ja kein Geschäft eingegangen, sondern nur eine gesetzeswidrige Handlung.
Opticash
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.07.2007 12:30
Ich denke mal, dass, wenn der Anschluss auf die Eltern läuft, sowieso zunächst die Eltern belangt werden würden. In meinen Augen ist dies zunächst problemlos möglich.

Der Anschluss läuft auf sie, also haben sie i.d.R. auch das zu verantworten, was darüber geschieht.

Dann alles aufs Kind zu schieben, insofern es entsprechend involviert war, ist auch okay, wird aber wohl Probleme geben.

Eine Lösung wäre u.U., den Anschluss gleich aufs Kind zu schreiben, wobei das sinnfrei wäre, wenn Eltern und Kind denselben Anschluss benützen und evtl. wäre so etwas gar nicht möglich, weil die meisten Anbieter doch als Grundvoraussetzung für einen Vertrag die Volljährigkeit nennen und auch wenn die Eltern mit unterschreiben, glaube ich nicht, dass das so einfach geht...
Deep-BIue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.07.2007 14:49
Also wenn dann bekommt der 17 jährige die Strafe, weil er die Straftat begangen hat. Mit einer Beschränkung nach §106 BGB hat das m.E. nach nichts zu tun.

Sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich sollten die Eltern nichts zu befürchten haben.
Das kommt allerdings auch sicher auf den Richter an und in wie weit die Eltern vom Handeln des Sohnes wussten.
Opticash
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.07.2007 14:57
Naja, anfangs wird sicher schon den Eltern das Schreiben zugehen, wenn der Anschluss auf sie lautet... der Rest ("Der Sohn wars") ist ne andere Geschichte...
 

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