Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 26
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides
grandex

Bereich Kontoführung
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Kontoführung

Kontoführung Firmenkonten / Die eingetragene Genossensc
 
skadi
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 29.06.2007 22:33
Zuerst wünsche ich euch erst einmal einen schönen Abend,
(um direkt danach auch schon zu meiner Frage zu kommen ;D)

Und zwar ist es so, dass ich von meinem Berufsschullehrer den Arbeitsauftrag erhalten habe, eine tabellarische Übersicht zu dem Thema: Die eingetragene Genossenschaft (wie im Titel bereits erwähnt) zu erstellen.

Dabei sollen mindestens nachfolgende Punkte berücksichtigt werden:
- Errichtung
- Eigenkapitalaufbringung
- Haftung, Nachschusspflicht
- Art des Kaufmanns
- Organe
- Geschäftsfühung
- Vertretung
- Unterlagen für eine Kontoeröffnung
- Legitimationsprüfungen

Das Thema haben wir schon ein wenig im Unterricht angekratzt, allerdings wollte ich euch fragen, ob noch weitere relevante Punkte genannt werden sollten und ob es vielleicht besondere Dinge bei den aufgelisteten Punkten zu erwähnen gibt.
Weiterhin ist es leider auch so, dass ich nicht genau weiß, wie ich alles anhand einer Tabelle wiedergeben soll (sprich, wie ich das Äußere/ den Aufbau gestalten soll). Vielleicht mag und kann mir auch jemand dazu Hilfe leisten =)

So... nun bleibt es nur noch zu hoffen, dass jemand erbarmen hat und mir helfen mag. Ein ganz großes Dankeschön schon mal im vorraus :)
*Kekse und Kuchen bereit stell*

Lieben Gruß, die Skadi
Mephisto
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 02.07.2007 13:06
Die Bankfachklasse hat dazu letzten Sommer/ Frühherbst einen wirklich hervorragenden Artikel veröffentlicht.

Bei Deiner Tabelle unbedingt die Novellierung des Genossenschaftsgesetzes vom 18. August 2006 beachten.

Bei Fragen, fragen
Schnutie
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 02.07.2007 13:19
eingetragene Genossenschaft (eG)
Rechtsgrundlagen: Genossenschaftsgesetz (GenG)
Allgemeine Merkmale: Gesellschaft zum Zweck der
Förderung des Erwerbs und der
Wirtschaft Ihrer Mitglieder
(=Genossen) mittels
gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs
Mitglieder sind entsprechend Ihren
Geschäftsguthaben an der eG
beteiligt; ihre Haftung ist auf die Höhe
ihrer Geschäftsguthaben, ggf.
zusätzlich auf die Höhe der
festgelegten Haftsumme beschränkt.
juristische Personen
Gründung: schriftliche Festlegung des Statuts
7 und mehr Personen
Entstehung mit Eintragung ins
Genossenschaftsregister
Mindestkapital: keine Vorschriften
Geschäftsguthaben muss mindestens 10%
des Geschöftsanteils betragen

Firma: Zusatz
(Mindestinhalt) eG


gesetzliche Regelung der Geschäftsführerbefugnis (betrifft das Innenverhältnis): alle Vorstandsmitglieder gemeinsam
(Gesamtgeschäftsführungsbefugnis)

gesetzliche Regelung der Vertretungsbefugnis (betrifft das Außenverhältnis): alle Vorstandsmitglieder gemeinsam
(Gesamtgeschäftsführungsbefugnis)

Haftung: Gesellschaftsvermögen ggf. zusätzliche Haftung
der Mitglieder bis zur Höhe der
im Statut festgelegten Haftungssumme; diese
muss mindestens der Höhe des
Geschäftsanteils entsprechen

gesetzliche Regelung der Gewinnverteilung: Im Verhältnis
der Geschäftsguthaben

Auflösungsgründe: Generalversammlungsbeschluss
(75% Stimmenmehrheit der
erschienenen Mitglieder)
Vertragsablauf lt. Statut
Insolvenzeröffnung über das
Vermögen der Gesellschaft

Organe: Vorstand
geschäftsführendes Organ
(=gesetzl. Vertreter)
mindestens 2 Mitglieder
Wahl durch die Generalversammlung
Aufsichtsrat
Überwachendes Organ
mindestens 3 Mitglieder

Generalversammlung
beschlussfassendes Organ
(Interessenvertretung der Aktionäre)
1 Mitglied = 1 Stimme; bei mehr als 3000
Mitgliedern besteht die Generalversammlung
aus Vertretern der Mitglieder (=
Vertreterversammlung)


Ich hoffe es hilft dir
 

Forenübersicht >> Kontoführung

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse