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Bereich Bausparen und Versicherungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

Riester
 
Milli
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 28.06.2007 16:20
Hi Leute,

kurze Frage, welches Jahresbruttoeinkommen gibt man bei der Riester an wenn der Kunde nicht monatlich das gleiche Einkommen hat (um sicherzugehn dass er die volle Zulage bekommt) ???
bored-me
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 28.06.2007 16:22
...würde jetzt pauschal sagen, man rechnet das einfach alles zusammen...dann hätte man ja schließlich das jahreseinkommen...

aber ohne gewähr ;)
Milli
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 28.06.2007 16:26
Hupsi, hat sich erledigt, hab jetz nimmer drangedacht dass sich das ja aufs VORJAHRESeinkommen bezieht.

Ich dummbrot :D

Trotzdem thx
Peregrin
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 28.06.2007 16:36
Lieber das Jahresbrutto etwas höher ansetzen, sonst geht dem Kunden evtl. Förderung verloren :-)

Das Geld, das man besitzt, ist das Instrument der Freiheit;
das Geld, dem man nachjagt, ist das Instrument der Knechtschaft.

Lone_Starr
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 28.06.2007 19:32
Den Betrag den zu brauchst, nenn sich:

Zuversteuerndes Vorjahreseinkommen
Milli
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 29.06.2007 08:23
ja aber man gibt doch fast immer sein bruttoeinkommen an, wer weiß schon sein zu versteuerndes vorjahreseinkommen auswendig
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.06.2007 13:08 - Geaendert am: 30.06.2007 13:11
Um den Mindestbeitrag berechnen zu können, braucht man das
Bruttoeinkommen des Vorjahres.

§ 86 EStG Mindesteigenbeitrag
(1) 1Die Zulage nach den §§ 84 und 85 wird gekürzt, wenn der Zulageberechtigte nicht den Mindesteigenbeitrag leistet.2Dieser beträgt
in den Jahren 2007 3 Prozent,
ab dem Jahr 2008 jährlich 4 Prozent
der Summe der in dem dem Kalenderjahr vorangegangenen Kalenderjahr

1.erzielten beitragspflichtigen Einnahmen im Sinne des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch...
 

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