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Bereich Studium & Weiterbildung
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Forenübersicht >> Studium & Weiterbildung

Kündigungsfristen
 
Spiderschwein
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.06.2007 15:47
Hi,

kann mir von euch einer sagen, was bei einem befristetem Arbeitsvertrag die Kündigungsfrist ist ?
Ich hab keinen Plan und im Arbeitsvertrag steht nix drin.
Im INternet findet man zwar was, aber nix worauf ich mich 100 pro verlassen kann.
ALso wenn es einer weiß, bitte mal posten und wenns geht die Quelle dazu.

Dankeschön

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Nehmt das Leben nicht so ernst, ihr kommt da eh nicht lebend raus.

ALkohol ist unser Feind, doch in der Bibel steht geschrieben, du sollst auch deine Feinde lieben.

Opticash
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.06.2007 09:27
Die Kündigungsfrist hat meines Wissens nichts mit unbefristet oder befristet zu tun. Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ist "nur" sicherer. Man muss meines Wissens gekündigt werden, während man bei einem befristeten Arbeitsvertrag einfach die Verlängerung nicht bekommt. ^^

Auszug aus "wikipedia.org" ["Kündigungsfristen"] :

Die gesetzlichen Fristen des § 622 BGB lauten:

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
2 Jahre bestanden hat, 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats,
5 Jahre bestanden hat, 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
8 Jahre bestanden hat, 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
10 Jahre bestanden hat, 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
12 Jahre bestanden hat, 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
15 Jahre bestanden hat, 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
20 Jahre bestanden hat, 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats.
Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.
mcnabb
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 08.06.2007 10:14
also spasskassen haben normal 4 wochen zum monatsende und alle anderen normalerweise 6 wochen zum quartalsende.
Man kann aber das individuell vereinbaren. Am besten ist, wenn du in deiner personalstelle frägst.
Opticash
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.06.2007 10:22
Nein. Die normale Frist beträgt nicht 6, sondern 4 Wochen.


Bei Sparkassen ist das anfangs auch so.

Hier mal ein Auszug aus dem TVÖD:

"§ 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses

(1) 1Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss. 2Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3)

bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss,
von mehr als einem Jahr 6 Wochen,
von mindestens 5 Jahren 3 Monate,
von mindestens 8 Jahren 4 Monate,
von mindestens 10 Jahren 5 Monate,
von mindestens 12 Jahren 6 Monate


zum Schluss eines Kalendervierteljahres.

(2) 1Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten, die das 40. Lebensjahr vollendet haben und für die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden, können nach einer Beschäftigungszeit (Absatz 3) von mehr als 15 Jahren durch den Arbeitgeber nur aus einem wichtigen Grund gekündigt werden. 2Soweit Beschäftigte nach den bis zum 30. September 2005 geltenden Tarifregelungen unkündbar waren, verbleibt es dabei."




Ein Tarifvertrag kann was anderes festlegen. Ist die gesetzliche Frist länger, so gilt diese. ;-)

Einer genialer Onlinemanager !!! :-)
http://www.2minman.com?werber=13961

Chani7
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 08.06.2007 10:23
Guten morgen zusammen!

Zu § 622 BGB sollte man immer noch § 620 BGB lesen!

"§ 620 Beendigung des Dienstverhältnisses

(1) Das Dienstverhältnis endigt mit dem Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist.

(2) Ist die Dauer des Dienstverhältnisses weder bestimmt noch aus der Beschaffenheit oder dem Zwecke der Dienste zu entnehmen, so kann jeder Teil das Dienstverhältnis nach Maßgabe der §§ 621 bis 623 kündigen.

(3) Für Arbeitsverträge, die auf bestimmte Zeit abgeschlossen werden, gilt das Teilzeit- und Befristungsgesetz."

Das heißt, bei einem befristeten Arbeitsvertrag gibt es kein ordentliches Kündigungsrecht. Die Kündigungsfristen sind nur bei Arbeitsverträgen, die auf unbestimmte Zeit geschlossen wurden anwendbar (vgl. Palandt § 622 Rn 4). Es verbleibt nur die außerordentliche Kündigung.


Grüße
mcnabb
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 08.06.2007 10:32
Also bei mir (Spasskasse) war es 4 Wochen zum Monatsende. Falls ich dies nich einhalten könnte, ist der Vorstand verpflichtet einen Aufhebungsvertrag zuzustimmen. Das stand in dem offiziellen DSGV-Vordruck.
Bankazubi1985
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.06.2007 12:05
Bei einem befristeten Arbeitsvertrag bedarf es keiner KÜndigung. Er läuft zum angegebenen Stichtag aus und wenn man sich bis dahin nicht geeinigt hat, darf man gehen.

Ausnahme: Nach 3 maliger Befristung des Arbeitsvertrages wird der Arbeitsvertrag in ein unbefristetes Anstellungsverhältnis umgewandelt für das dann die ganz normalen Kündigungsfristen gelten.
mcnabb
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 08.06.2007 12:09
@Bankazubi:
Falls du vor Beendigung deines befristeten Arbeitsverhältnisses gehst. Hast du auch eine Kündigungsfrist. Bei den Spaßkassen steht nur unter §7 (glaub ich), dass der Vorstand jederzeit einem Aufhebungsvertrag zustimmen muss, falls die Kündigungsfrist nicht eingehalten werden kann. So war das bei mir geregelt und das ist noch nicht solange her.
Opticash
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.06.2007 12:18
Ist das immer so, dass es nach dreimaliger Befristung unbefristet wird? Ist das gesetzlich verankert??

Mich interessiert es nur indirekt. Bei mir isses 2 Jahre befristet und danach unbefristet - voll okay!!!
mcnabb
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 08.06.2007 12:22
Ich weiß es nicht sicher, daher sag ich nichts. Meine Personalchefin hat nur gesagt (bevor ich meinen befristeten Vertrag unterschrieben hab), dass ich unbedingt noch am 31.1. vorbei schauen soll, da ich ansonsten in ein unbefristetes verhältnis gekommen wäre.
Bankazubi1985
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.06.2007 12:25
@opticash, ich kann dir nicht genau sagen, ob und wo es im Gesetz steht, aber ich bin mir relativ sicher, dass es diese Regelung gibt.

aber bestimmt sind hier ein paar Juristenexperten, die etwas dazu sagen können?!
 

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