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Bereich Bausparen und Versicherungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

Versteuerung Lebensversicherung
 
Lone_Starr
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 24.05.2007 15:01
Hi Leute,

sorry, aber hab das Thema nicht gefunden.

Kann mir jemand eine grob Überblick über die Versteuerung und Besteuerung der Lebensversicherung und deren weitere Arten, z.b. gemischte Lebensversicherung schreiben?

Danke

Wäre sehr wichtig, da ich morgen ne Klausur schreiben.

Danke nochmals im Voraus für eure Beitrage
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.05.2007 18:01 - Geaendert am: 24.05.2007 18:02
Kapitallebensversicherungen - Verträge ab 2005
1. Beiträge sind keine Sonderausgaben mehr.

2. Kapitalleistungen sind nach Abzug der bis dahin gezahlten Beiträge voll steuerpflichtig. Es sei denn, die Versicherung läuft mindestens zwölf Jahre und der Versicherte erhält frühestens mit 60 Jahren das Kapital.
Dann ist nur die Hälfte vom Kapital, das nach Abzug der Beiträge bleibt, steuerpflichtig. Der steuerpflichtige Teil gehört zu den Kapitaleinnahmen, von denen der Sparerfreibetrag und die Werbungskostenpauschale von zusammen 801/1.602 Euro (Alleinstehende/Ehepaare) ab-gehen.
Lone_Starr
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 24.05.2007 19:09
Verstehe ich dann das richtig, ich kann die Erträge aus der LV wie Zinsen sehen und die dann vom Freistellungsauftrag abziehen?

Entschuldigt diese dummen fragen, aber ich bin Azubi im 1. Lehrjahr und in diesem Thema etwas verunsichert.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.05.2007 19:54 - Geaendert am: 24.05.2007 19:58
Ja!
Liegt der Gesellschaft also ein Freistellungsauftrag vor und wird der Zinsfreibetrag mit den ausgezahlten Erträgen nicht überschritten, führt die Gesellschaft die Kapitalertragssteuer nicht an das Finanzamt ab.

Quelle:
http://www.bundderversicherten.de/bdv/Merkblaetter/Novation.pdf

Erträge von Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen, die ab Januar 2005 abgeschlossen werden, werden künftig zur Hälfte besteuert, auch wenn der Vertrag die o. g. Bedingungen erfüllt. Entfällt eine der Voraussetzungen, werden die Erträge vollständig steuerpflichtig. Die Gesellschaften müssen bei Fälligkeit 25 % Kapitalertragssteuer plus Solidaritätszuschlag einbehalten und an das zuständige Finanzamt abführen.

Auszahlungen aus Kapitallebensversicherungen
oder Kapitalauszahlungen aus privaten Rentenversicherungen – abgeschlossen jeweils nach dem 31. Dezember 2004 – unterliegen abzüglich der eingezahlten Beiträge nur zur Hälfte der Steuer, wenn der Leistungsempfänger das 60. Lebensjahr vollendet und die Vertragslaufzeit mindestens zwölf Jahre betragen hat.

Rentenzahlungen aus privaten Rentenversicherungen
werden seit Jahresbeginn 2005 generell steuerlich besser
behandelt als zuvor. Musste beispielsweise ein bei Rentenbeginn 65-Jähriger bislang 27 Prozent seiner „Privatrente“ mit dem persönlichen Steuersatz versteuern, sind ab 2005 nur noch 18 Prozent der Rente individuell zu versteuern.

Quelle:
http://www.gdv.de/Downloads/Themen/VKK_Neue_Rente_03_2005.pdf.pdf
Lone_Starr
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 24.05.2007 20:07
Danke!!
 

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