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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Wertpapier-Beratungsbogen
 
Krissi85
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 19.05.2007 14:34
Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen, wie oft man den Beratungsbogen für einen Kunden erneuern muss? Wie man den zu dokumentieren hat? etc. Hab in meiner Bank leider nichts mit WP zu tun. Erzählt einfach mal, was zu dem Beratungsbogen wichtig ist und euch grad so einfällt! Vielen Dank schon mal!

Liebe Grüße Krissi
Bluete
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 21.05.2007 11:36
Nach dem WPHG muss eine Kundendokumentation stattfinden, wie das jedoch jedes KI für sich handhabt ist unterschiedlich ...
Wir haben z.B. ein eigenes Programm wo die Daten eingegebn und erfasst werden, sprich bei jedem Vorganga mit WP ...
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.05.2007 13:05
Bedeutung des Erhebungsbogens nach § 31 WpHG
Erhebliche praktische und prozessuale Bedeutung kommt der Dokumentation der sich für Wertpapierdienstleister aus §§ 31 ff. WpHG ergebenden Verpflichtungen nach § 36 Abs. 1 WpHG zu. Dies gilt insbesondere für vom Kunden unterzeichnete Erhebungsbögen über die Kundenangaben nach §§ 31 f. WpHG. Der Kunde hat einen Anspruch auf Herausgabe einer Abschrift der – nach herrschender Meinung alleine aufsichtsrechtlichen Zwecken dienenden – Dokumentation. Dies lässt sich unter anderem damit begründen, dass die Dokumentation unter der Mitwirkung des Kunden und damit auch in dessen Interesse erfolgt ist. Ungeachtet dessen entspricht es gängiger Praxis der Kreditinstitute, ihren Kunden auf Nachfrage eine Abschrift der Dokumentation zur Verfügung zu stellen. Der Herausgabeanspruch des Kunden lässt sich ferner darauf stützen, dass in der Begründung zum Regierungsentwurf zum WpHG gerade die Vermutung eines Verstoßes des Wertpapierdienstleistungsunternehmens gegen die §§ 31 f. bei Verletzung der Dokumentationspflicht angesprochen wird.

Quelle:
http://www.kapitalanlagerecht-ratgeber.de/kapitalanlagerecht/anlageberatung/index_14.html
Johnny
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.05.2007 08:59
Also ich erneuere den Bogen wenn sich irgendwas an den wünschen Zielen des Kunden geändert hat. Oder wenn er in eine neue Produktgruppe investieren will. Sicherlich nicht wenn er die zehnte Anleihe kauft.
Bankazubi1985
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.05.2007 10:26
Genauso mache ich das auch. Routinemäßig versuche ich aber zumindestens alle 2 Jahre eine Dokumentation durchzuführen, wenn ich den Kunden sonst nicht mehr sehe.
ziozu
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.05.2007 14:16
Also bei uns ist es so das es vorgeschrieben ist ihn alle 3 Jahre zu erneuern (bei kurz- bzw mittelfristigen Anlagen) oder alle 5 Jahre (bei langfristigen Anlagen).
In dem Bogen sollte vermerkt sein welche Kenntnissstufe der Kunde hat, die dauer der Anlage also kurz-, mittel- oder langfristig, dann steht bei uns noch Liquidität des Kunden, wie auch Gehaltsspanne drinnen.
Das wars wenn ich mich nicht Irre.
Achja die Daten des kunden natürlich auch, für die ganz genauen unter euch.
 

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