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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Abschlussprüfung 1. FALL BBL
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SUEDLAENDER22
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 10.05.2007 16:40
Hi Leute,

ich weiss, dass es wenig Sinn macht, hier über Lösungen und Ansätze zu sprechen, aber ich denke, dass ich im Interesse vieler Leute hier schreibe....

Also, da meine persönliche Meinung zu den Themen eh nicht gefragt ist, halte ich mich ganz dezent zu einzelnen Fragen wie Finanzierungsschatz und AGB-Pfandrecht (3. Fall) zurück...

Wie habt Ihr bezüglich der Kontoauflösung des Giros und des Sparbuches entschieden?

Also, ich hab gesagt, dass die Olle das Girokonto so ohne weiteres nicht auflösen darf, auch wenn sie ne VOllmacht über den Tod hinaus hat. Es bedarf eines Erbscheines. Kann sie den nicht vorlegen, so hat sie eine Nachlassverfügung mit Haftungbeschränkung zu unterschreiben...Das Sparbuch kann ohne weiteres umgeschrieben werden, da sie ohnehin Mitkontoinhaberin zu Lebzeiten ihres Alten gewesen ist.... YO... Hmmm -Das hab ich halt nur getippt...---

Ansonsten ging es ja noch um die rückgabefähigen Umsätze...
-Dauerauftrag nein, da ausgeführt- ÜRückruf nicht möglich.
-PIN Lastschrift (cashZahlung) - nicht rückgabefähig
-Lebensversicherung Lastschrift -rückgabefähig
-Vereinsbeitrag...kann mich nicht erinnern, ich meine, dass ich der Kundin empfohlen habe, die Kohle vom Verein zurück zu fordern....

Bei der einen Aufgabe gings darum, ob wir ans FA melden, ich hab JA gesagt, da Vermögen über EUR 2,500.00 besteht und bis zum 10.06.2007 gemeldet werden muss (30Tage nach positvem Bekanntwerden...)

Und das ***** Erbschaftsformular hab ich falsch ausgefüllt, ich weiß nicht, ob das Giro mit rein muss...Hab nur das Sparbuch nebst Zinsen und die Frau ganz rechts mit Anschrift eingetragen...

LOL HILFE
philipp87
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 10.05.2007 16:48
Servus!
Also ich habe es fast so wie du, ich habe auch sehr an dieser Verfügung gezwifelt zumal noch dieser blöde Depp von sohn noch hinzukam!
Naja ich habe bei electronic cash gesagt dass das nicht mehr zurückgeben werden kann....
L V ist klar, soll ich ein Leben ersichern das überhaupt nicht mehr existiert??^^
Naja und der Verein mit den Züchtern....habe ich gesagt kann widerrufen werden, aber so die Kohle zurückbekommt=? muss sie sich mit dem Verein in Verbindung setzen...

in der letzen Nummer habe ich das Girokonto und das Sparbuch erfasst....also die Meldung an die Erbschaftssterustelle
Johanna2912
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 10.05.2007 16:49
mach dir nicht so viele sorgen, ich habe das ganz ähnlich geschrieben und das mit dem auflösen ist auch soweit ich weiß richtig...
Ambro
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 10.05.2007 16:59
Hallo,

ich denke, dass das mit der Auflösung NICHT richtig ist*Zungerausstreck. Natürlich kann man mit ner Vollmacht das Konto auflösen, solange die Erben nicht widersprochen haben!!!!!! Dafür ist die Vollmacht über den TOD HINAUS doch da!!!!!!
Thomily01
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 10.05.2007 17:43
Aber mal ehrlich: Warum sollte die Frau den Vereinsbeitrag zurückfordern wollen?
SIE ist doch Mitglied im Verein - nicht er!
Ekoqua
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 10.05.2007 17:54
Meiner Meinung nach war er das Mitglied!
Thomily01
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 10.05.2007 17:55
Ups, Shice!
Stimmt... verdammt nochmal!
Ich war heut morgen der festen Überzeugung,
dass die Frau Mitglied ist... Shit!
black_cat
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.05.2007 18:27
@ Ambro

Ich kenn zwar den Fall nicht aber mit ner Vollmacht kann man doch kein Konto auflösen normalerweise...
Auflösen können doch nur die Kontoinhaber, und das sind in diesem Fall doch die Erben!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.05.2007 18:42
Man benötigt den Erbschein zur Erbenlegitimation und die Vollmacht von Thorsten Bergmann, da Verfügungen über die Erbmasse nur von allen Erben gemeinschaftlich vorgenommen werden können.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.05.2007 18:48 - Geaendert am: 10.05.2007 18:49
Todestag 27.04.2007
Spareinlagen zu Beginn des Todestages 14.642,50 €
Vorgerechnete Zinsen nach der progressiven Postenmethode per 31.12.2007: 283,15 €

Meldung von aufgelaufene Zinsen an das Finanzamt, wenn Zinssatz 2,00 %
a) 83,00 €
b) 84,00 €
c) 84,66 €
d) 85,00 €
holoway
Rang: IPO

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Verfasst am: 10.05.2007 19:29
Also ich kann mich nicht daran erinnern, dass da a, b, c und d dastand ... ich denke mal es sind die 84,66 richtig.
vobamichel
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 10.05.2007 19:51
soweit ich weiss sollen die zinsen in vollen euro angegeben werden deswegen hab ich EUR 84 hingeschrieben.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.05.2007 20:55
Sehr gut!
84 Euro ist richtig!
namenlos
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 10.05.2007 21:04
Kann mir da nochmal jemand den Rechenweg erklären?
holoway
Rang: IPO

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Verfasst am: 10.05.2007 21:07
mal so ne frage ... rundet man denn 84,66 EUR nicht auf ... oder stand da abrunden??? ich weiß das net mehr so genau??
namenlos
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 10.05.2007 21:18
Da stand nur (Volle EUR)... Weder abrunden noch aufrunden stand da genau. Aber wie kommt man denn überhaupt auf 84 €??
holoway
Rang: IPO

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Verfasst am: 10.05.2007 21:31
die 283,15 sind bis zum 31.12 gerechnet und da musst du die zinsen für die tage abziehen, die er nicht mehr gelebt hat ... das wären 244 tage

also 14.642,50 x 244 x 2 / 100 /360 = 198,49

die ziehst du von den vorgerechneten 283,15 ab = 84,66
und die stehen ihm bis zum 26.04 zu ... todestag wird nicht mit verzinst
namenlos
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 10.05.2007 21:39
Wieso kann ich das nicht so machen:
283,15 = 360 Tage
x = 116 Tage (nämlich vom 1.1.-26.4.)
und dann per dreisatz 116 x 283,15 durch 360: dann kommt man auf 91,23 €.... Geht das nicht auch so??? Wo liegt denn da bloß mein Denkfehler... hatten das in der klasse dann verglichen und irgendwie alle so...
holoway
Rang: IPO

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Verfasst am: 10.05.2007 21:44 - Geaendert am: 10.05.2007 21:45
bei dieser rechnung gehst du davon aus, dass vom 1.01 keine bewegungen auf dem sparbuch waren und der bestand bis dahin unverändert war ... war er aber nicht denn dannmüssten die vorgerechneten zinsen auf das kapital gesehen genau 2 % entsprechen und sie ergeben aber nur 1,93 % ... und das macht den unterschied... deswegen rückwärtsrechnen so wie wir das mal gelernt hatten
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.05.2007 21:46
Die progressiv berechneten Zinsen betragen 283,15 €.
Davon abziehen muss man die Zinsen vom 26.4. bis 30.12. und somit für 244 Tage. Das sind 198,49 €.
Somit verbleiben noch 84,66 €, abgerundet 84 €.
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