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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Steuern im Rechnungswesen
 
Der_Daniel
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 06.05.2007 19:41
Was versteht man unter:

A) Steuern vom Einkommen und Ertrag
B) Kostensteuern

und wo werden sie jeweils im Betriebsergebnis etc einsortiert...
Sind es Betriebskosten oder Neutr. Aufwendungen?
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 06.05.2007 23:44
Steuern vom Einkommen und Ertrag sin die Körperschaftssteuer und die Gewerbesteuer. Sie zählen nicht als Kosten.

Die Kostensteuern sind die Grundsteuer, KFZ-Steuer und Gewerbeertragsteuer.

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Der_Daniel
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 07.05.2007 13:07
das heißt also Kostensteuern fließen in die Ermittlung des Betriebsergebnisses mit ein?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.05.2007 13:11
Steuern, die Kosten darstellen, nennt man Kostensteuern. Deshalb reduzieren sie das Betriebsergebnis.
bettina88
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 11.11.2007 14:37
Nennt man die Kosten vom Einkommen und Ertrag auch Betriebssteuern? Oder was hat es damit dann auf sich?

Danke & viele Grüße,
Bettina
 

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