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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

SoLi runden oder abhacken?
 
Broker77
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.04.2007 21:37
Hey Collegen, habe im Mai meine Prüfung und wollte mal nachfragen, ob ich den Solidaritätszuschlag abrunden muss oder abhacken???

Bsp...
Soli: 3,246 Euro
Muss ich dann 3,24 hinschreiben oder 3,25 ??

Danke
Johnie_Walker
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.04.2007 21:43
also, nach den rundungsregeln musste ganz klar aufrunden und außerdem, wenns darum geht, dass der staat geld von einem will, dann musste sowieso immer aufrunden!

Wäre jedenfalls meine Überlegung! ;-)

MfG Johnie_Walker
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.04.2007 21:47 - Geaendert am: 26.04.2007 22:36
Nur die ZASt wird kaufmännisch gerundet.

Der SoliZ wird nicht kaufmännisch gerundet, er wird nach der 2. Kommastelle abgeschnitten.Bruchteile eines Cents bleiben außer Ansatz.

Gesetzliche Grundlage:
SolZG 1995 § 4 Zuschlagsatz
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 vom Hundert der Bemessungsgrundlage.

Bruchteile eines Cents bleiben außer Ansatz.

http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=13144&forumid=5

Bis jetzt wurde in den Abschlussprüfungen sowohl der aufgerundete als auch der absgeschnittene Betrag akzeptiert.
 

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