Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 41
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides
grandex

Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Bundeswertpapiere -> Bundesobligation
 
Seehund2007
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 09.04.2007 15:29
Hallo,

ich bin hier gerade am verzweifeln....
Ich schaue mir gerade die Bundesobligation an und bin mir sicher, dass eine vorzeitige Rückgabe möglich ist, da die ja am Sekundärmarkt gehandelt werden. Wenn ich aber im Kompaktwissen schaue, dann steht dort drin, dass keine vorzeitige Rückgabe möglich ist.

Was ist denn nun richtig??? -Ich brauche schnell eure Hilfe!!!- Danke

LG
Seehund
Flasssche
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 09.04.2007 15:48
Mit "keiner vorzeitigen Rückgabe möglich" meinen die, dass der Emittent die nicht vorzeitig zurücknimmt zu nem kurs von 100...
Seehund2007
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 09.04.2007 15:54
ok dann hab ich das wohl falsch interpretiert. Aber generell kann man sagen, dass Bundesobligationen vorzeitig veräußert werden können, richtig?
Flasssche
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 09.04.2007 16:17
Ja, kannste an der Börse handeln. hast dann halt nur Wertschwankungen
Troy22
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 09.04.2007 16:48
Aber Finanzierungsschätze kann man nicht vorzeitig zurückgeben ... liegt, denke ich mal, an der relativ kurzen Laufzeit.
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 09.04.2007 16:53 - Geaendert am: 09.04.2007 17:04
Bundesobligationen kann man über die Börse zum aktuellen Kurs verkaufen lassen. Der Staat nimmt diese Wertrechte nicht zurück -> kein Rückgabrecht.

Finanzierungsschätze kann weder zurückgeben noch über die Börse verkaufen lassen. Man kann sie nur an Berechtige, die man selbst suchen muss, verkaufen.

Bundesschatzbriefe können nach dem 1. Laufzeitjahr pro 30 Zinstage in Höhe von max. 5.000 € zurückgeben, aber nicht über die Börse verkauft werden.
Seehund2007
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 09.04.2007 21:43
Super danke, nun bin ich auch richtig informiert :-)
Mir war die Aussage aus dem Kompaktwissen halt nicht ganz klar, aber nun weiß ich ja bescheid.

LG
--> Seehund <--
Weidener
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.04.2009 11:43
Bei welchen Bundeswertrechten gibt es Preisschwankungen?
a) Bundesschtzbriefe
b) Finanzierungsschätze
c) Bundesobligationen
Crazy1988
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 01.05.2009 11:48
Finanzierungsschätze und Bundesschatzbriefe werden nicht an der Börse notiert. Kursschwankungen während der Laufzeit sind bei den Bundesobligationen möglich.
 

Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse