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Bereich Bausparen und Versicherungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

Privat Rente vs. Riester Rente
 
girly86
Rang: IPO

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Verfasst am: 28.03.2007 15:19
Hallo zusammen,
kann mir jemand die Vorteile der Privaten Rentenversicherung (Provinzial Tarif 75) gegenüber der Riester Rente erklären?
ATM
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 28.03.2007 15:34
gegen über welcher riester-rente? dabei die versicherungsvariante oder generell riester?
Bluete
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 28.03.2007 15:36
der größte unterschied liegt ja darin obe eine rentenversicherung riester-würdig oder nicht ist d.h. sie muss bestimmte kriterien erfüllen ...
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.03.2007 17:50 - Geaendert am: 28.03.2007 18:00
Während des Erwerbslebens werden die Beiträge zu einem altervorsorgevertrag staatlich durch Zulagen und evtl durch Steuervorteile gefördert. Die Riester-Rente muss im Rentenalter versteuert werden.

Es gibt nur noch Unisex-Tarife.

weitere Informationen unter:
http://www.provinzial-soballa.de/top_thema_alterseinkuenftegesetz_basisrente.htm

Ist Provinzial Tarif 75 eine Rürup-Rentenversicherung?

Die Rente aus einer Rentenversicherung ist nur mir dem Ertragsanteil zu besteuern. Außerdem ist der Einschluss von Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsrente möglich.
Fredy
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.03.2007 19:19
der Ertragsanteil ist nur zur Hälfte zu versteuern wenn die Versicherung mind. 12 Jahre läuft und nicht vor dem 65 Lebensjahr ausgezahlt wird.

Bei der Riesterrente sind die Einzahlungsmöglichkeiten nach oben gedeckelt. Das heißt, dass der Kunde in 2007 max. 1575 Euro einzahlen kann. Das kann unter Umständen zu wenig sein, so dass eine zweite private Rentenversicherung notwendig wird, um die Versorgungslücke zu schließen.

alle Personen, die nicht gesetl. sozialversichert sind, können keine Riesterrente abschließen, bzw. bekommen die Förderung nicht.
Bluete
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 29.03.2007 14:17
sogar hartz 4ler können eine riester rente abschließen, hierbei werden die versorgungsbezüge angesetzt ...
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.03.2007 15:47 - Geaendert am: 29.03.2007 16:07
Die Aussage "der Ertragsanteil ist nur zur Hälfte zu versteuern" ist nicht richtig. Der Ertragsanteil ist der fiktive Zinsertrage bei Renten.

Die Aussage müsste lauten:
Der Ertrag wird nur zur Hälfte besteuert, wenn das gesamte Kapital ausbezahlt wird und bestimmte Kriterien eingehalten werden.

Ab 2005 wird eine neu abgeschlossene Kapitallebensversicherung zum Auszahlungszeitpunkt voll besteuert. Dazu werden von der Auszahlungssumme die eingezahlten Beiträge abgezogen und die Differenz unterliegt der Einkommensteuer. Nur wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre läuft und erst nach dem 60. Geburtstag des Versicherungsnehmers fällig wird, wird "gehälftet". Dies bedeutet, dass in diesem Fall nur die Hälfte der Erträge der Besteuerung unterliegt.
Hiervon sind auch Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht betroffen, wenn sich der Versicherungsnehmer für die Einmalauszahlung (Kapitalauszahlung) entscheidet.

Quelle:
http://www.finanztip.de/recht/versicherungen/lebensversicherung-besteuerung.htm
Aufgrund des Alterseinkünftegesetzes vom 5. Juli 2004 erfolgt die Besteuerung der Renten auch nicht mehr mit dem Ertragsanteil, sondern mit einem so genannten "Besteuerungsanteil".

Siehe unter:
http://www.steuer.niedersachsen.de/Service/RentenErtAnt.htm

Rentenzahlungen aus privaten Rentenversicherungen werden grundsätzlich besteuert. Der steuerpflichtige Anteil sinkt ab 2005 von 27 auf 18 Prozent, bezogen auf einen Renteneintritt mit 65 Jahren. Weiteres Beispiel: Rentenbeginn mit Alter von 55 Jahren (bisher: Ertragsanteil 38%, ab 2005 nur 26%). Diese Regelung gilt für alle Verträge, mithin auch bei laufenden Rentenzahlungen. Der steuerpflichtige Anteil ist in Staffeln eingeteilt, die sich nach dem Alter bei Rentenbeginn richten. Je früher in den Ruhestand gegangen wird, umso höher folglich ist der steuerpflichtige Anteil.
Fredy
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.03.2007 18:06
@Bluete
Hartz4-Empfänger sind ja auch gesetzl. sozialversichert!

@Herrmann:

Danke für die Info. Aber so ganz falsch war meine o.g. Auskunft nicht! :-)

hatte heute einen Kunden mit einem Konkurenz-Angebot. Er dachte, er hätte ein fondsgebundene LV. Es war aber eine Basisrente (Rürup) inkl. BUZ. Ihre o.g. Informationen waren für die Beratung sehr hilfreich, da ich die Besteuerung so detailiert nicht mehr im Kopf hatte. Danke!

Schönes Wochenende!
 

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