Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 25
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
Acybank
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides

Bereich Kontoführung
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Kontoführung

Abgeltungssteuer
 
Joe-der-Boersenhai
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 23.03.2007 14:34
Ich habe heute so nen Überblick über die kommende Abgeltungssteuer (ab 2009: 25% auf alle Erträge, d.h. Zinsen u Dividenden aber auch auf Kursgewinne).

Was haltet ihr denn von so einer (pauschalen) Abgeltungssteuer???

--> auch das Halbeinkünfteverfahren soll wegfallen
ragga0
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 23.03.2007 14:41
naja das irgendwann die Kursgewinne versteuert werden, war ja klar.

25% sind ganz schön heftig.

Wenn dafür aber normale Zinsen (überm FA) nur noch mit 25% statt 31,65% besteuert werden ist das zumindestens ein kleiner Kompromiss.

Hab aber noch nichts davon gehört das Zast+Soli dann wegfallen soll... oder meinst du das zusätzlich?

Woher haste denn des?

mfg
bigmc
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 23.03.2007 14:43
HI

eine pauschale abgabenssteur finde ich eigentlich ganz gut!!
hat viele Vorteile aber auch Nachteile
Ben0101
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 23.03.2007 14:45
Ja man braucht sich nur noch einen Steuersatz zu merken...
;-)

°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°
Frauen haben ´ne Orientierung wie ne Bockwurst. Wie oft sitzen sie im Auto und sagen:"Wir müssen hier nach links" und zeigen dabei nach recht....

°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°
Rechtschreibefehler dienen zur allgemeinen Belustigung und dürfen nicht kopiert werden
°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°

Joe-der-Boersenhai
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 23.03.2007 14:51
zast und soli kommen wie immer noch dazu...

wir sind doch alle so sozial
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 23.03.2007 15:27 - Geaendert am: 23.03.2007 15:31
Zinsabschlagsteuer und Kapitalertragsteuer wird durch die Abgeltungssteuer ersetzt. Der SoliZ bleibt.

Ab Januar 2009 will die Bundesregierung Kapitalerträge wie Zinsen Dividenden oberhalb des Sparerpauschbetrags von 801 Euro für Alleinstehende und 1602 Euro für Ehepaare mit einer und Abgeltungssteuer von 25 Prozent belegen. Hinzu kommen noch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Die neue Steuer wird auch bei Gewinnen aus Wertpapierverkäufen fällig.

Quielle:
http://www.stiftung-warentest.de/online/steuern_recht/test/1512056/1512056/1512272.html

Weitere Informationen unter:
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/abgeltungssteuer.htm
ATM
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 23.03.2007 20:10
Theoretisch ist die Abgeltungssteuer eine Vereinfachung für Banken und Finanzämter, so war das mal gedacht, wird aber nicht funktionieren, denn durch die Fortexistenz der Abfragemöglichkeiten für Sozialämter, Krankenkassen, Gerichte (eigentlich jeden Beamte, der mal etwas über Konten von irgendjemandem wissen möchte) bleibt der Aufwand bei den Banken wie gehabt, die Abgeltungssteuer kommt zusätzlich....

.....dann noch mit dem rechtlich völlig offenen Problem der Kirchensteuern, die mitabgegolten werden sollen. Wie kommt ein Bankkunde dazu seine Konfession der Bank offen zu legen? Ein derartig gravierender Eingriff in Persönlichkeitsrechte bedarf vermutlich einer Verfassungsänderung, wird zumindfest intensiv in den nächsten Jahren die Gerichte beschäftigen.

Gerecht ist die Abgeltungssteuer nicht, denn sie priviligiert alle Besserverdienenden, die eigentlich progressiv besteuert würden.

In anderen Ländern, da ordentlich gemacht, ist die Abgeltungssteuer ein Erfolg, hier wirds wohl eher wieder der übliche Griff ins Klo, weil...s.o.
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 21.07.2007 16:47
Wissenswertes über Abgeltungssteuer
• Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer.
• Die Abgeltungssteuer erfasst auch Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften für Anschaffungen, die ab dem 1. Januar 2009 vorgenommen werden.
• Es können keine Werbungskosten, wie z. B. Depotgebühren, geltend gemacht werden.
• Das Halbeinkünfteverfahren wird zukünftig nicht mehr angewandt.
• Veräußerungsverluste können zukünftig auch außerhalb der Jahresfrist verrechnet werden.
• Grundsätzlich sollen – voraussichtlich ab dem Jahr 2011 – die Kreditinstitute die Kirchensteuer - wie die Einkommensteuer - bereits in der Form des Quellensteuerabzugs erheben.

http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Steuern/Veroeffentlichungen__zu__Steuerarten/Einkommensteuer/006.html
Basti82
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.07.2007 16:51
Die Abgeltungssteuer ist sch*...

Guter Artikel im Spiegel: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,495795,00.html

Und Gott sprach zu den Steinen: "Wollt ihr Panzergrenadiere werden? Und die Steine antworteten:" Ja, aber wir sind nicht hart genug!"

Zero
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.07.2007 23:51
die abgeltungssteuer wird, wie das halbeinkünfteverfahren auch, nur den großen zu gute kommen.

auch beim wechsel vom anrechnungsverfahren zum hev war der kleine mann der leidtragende, aber die unternehmenssteuerreform will ja finanziert werden.
Nins
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 24.07.2007 21:36
Aber ich kann doch immer noch Werbungskosten im Rahmen meiner Einkommensteuererklärung geltend machen, oder nicht? Hat nicht mit der Abgeltungssteuer nichts zu tun? *hilfe* Irgendwie bin ich gerade verwirrt...
Des weiteren fällt die degressive Abschreinbung weg, die Höhe der geringwertigen Wirtschaftsgüter wird von 410,00 EUR auf 150,00 EUR reduziert, der Kauf von Gesellschaften mit Verlustvortrag soll erschwert werden, die Abwanderung von ERträgen in steuerbegünstigtes Ausland soll ebenfalls erschwer werden.
Zero
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 24.07.2007 22:54 - Geaendert am: 24.07.2007 22:57
http://www.manager-magazin.de/geld/geldanlage/0,2828,495239,00.html

ein interessanter artikel zu der abmelkungssteuer. auf der einen seite soll man privat vorsorgen, auf der anderen seite vergeht einem die lust bei dem scheiß.

ich hab auf riester kein bock.....
ATM
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 25.07.2007 09:28
man wundert sich, dass an solchen beschlüssen die spd teilhatte, ist doch wieder nur eine verteilung von unten nach oben.

.....oder sind spd-wähler nur harz 4 empfänger, dann ists ja egal.

da kann man nur hoffen, das ein baldiges ende dieser koalition zu schnellen änderungen führen wird.

ich bin bei der riesterei auch ganz skeptisch, einmal die langfristigen verträge im sack kann sich der staat mit steuern und sozialabgaben über die riestersparer/ -rentner hermachen, wie schon gerade bei den betriebsrenten
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 25.07.2007 10:35 - Geaendert am: 25.07.2007 17:05
Es können keine Werbungskosten mehr in der Einkommensteuererklärung im Anhang KAP angesetzt werden.
ATM
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 25.07.2007 11:26
yep, wird versucht.

bis so was aber alles mal durch die gerichte gejagt ist, wie auch die eingeschränkte verrechenbarkeit der verluste, das dauert...
rrathner
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 25.07.2007 13:22
Oben ist natürlich gemeint, Werbungskosten aus Kapitaleinkünften können nicht mehr geltend gemacht werden.
Die Werbungskosten bei Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit (Fortbildung, Arbeitsmaterial etc.) können weiter in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden.
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 04.03.2008 18:23 - Geaendert am: 04.03.2008 18:30
In weitem Umfang erfolgt daher die Besteuerung durch einen abgeltenden Quellensteuerabzug seitens der inländischen Schuldner der Kapitalerträge und namentlich die die Kapitalanlagen verwaltenden oder verwahrenden inländischen Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitute.

Ist die Abgeltungsteuer eine reine Quellensteuer oder wie einige Banken behaupten, eine echte Zahlstellensteuer?
donmuellos
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 29.04.2008 20:16
Hi,

bleibt die 10€ Regelung?
Eher nicht, oder?
 

Forenübersicht >> Kontoführung

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse