Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 34
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
Acybank
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides

Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Pfändungstitel - was darf ich?!
 
CrustyDemon
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 19.03.2007 18:25
Hallo,

ein Kumpel von mir hat nen pfändbaren Titel, sein Schuldner war ne zeitlang verschwunden, jetzt hat er seinen neuen Wohnort herausgefunden und naja, ich poste mal seine Ausführung dazu:

"
ich hab seid 1998 einen Pfändungstitel. Es geht um ca. 6.000€. Der Schuldner hat sich bisher ganz gut angestellt und sich jeder Pfändung entzogen aber jetzt hab ich ihn in der Nähe von Hamburg ausfindig gemacht. Ich werde nicht wieder den selben Fehler machen und den Gerichtsvollzieher auf gut Glück hinschicken sondern die Sache selbst in die Hand nehmen.

Jetzt mal ne Frage: ich hab mal gehört, dass ich mit Pfändungstitel das Recht habe, den Schuldner "festzuhalten bis die Polizei kommt". Weiß hier einer, was das konkret bedeutet? Festhalten kann man ja unterschiedlich interpretieren: von "bitte bleiben Sie hier" bis "mit Kabelbindern an der nächsten Laterne festbinden". Würde mich mal interessieren. Was kann die Polizei dann überhaupt machen??

Und: "Nein! Ich möchte Ihn nicht umwemsen sondern wirklich nur festsetzen bis die Polizei kommt. Auf nen weiteren Gerichtsvollzieher, der klingelt und dann wieder nach Hause fährt kann ich verzichten. Das ganze sollte schon ein wenig "geplant" ablaufen."


Könnt ihr was dazu sagen?!

cu in Dirt!!!!!!!!!!

HE
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 19.03.2007 21:44
sorry hab kein plan!
aber "mit Kabelbindern an der nächsten Laterne festbinden" kingt doch schonmal ganz gut *lol*
DrFaustus
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 20.03.2007 14:02
Die Frage ist doch: "Was ist so ein Titel Wert?"

6.000 EUR ist schon ne Stange Geld. Und wenn man sich mal anschaut was so alles NICHT gepfändet werden darf befürchte ich für deinen Freund, dass er auch sollte die Pfändung vollzogen werden nicht sehr viel in Händen halten wird. Es sei denn der Schuldner hat Kohle WILL aber nicht zahlen.
ATM
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 20.03.2007 18:15
Ohne den Gerichtsvollzieher wirsd er nichts machen können. Festhalten, na schön, und dann? Die Polizei wird sicher nicht zum Geld verhelfen, die haben andere Aufgaben.
Mit dem Gerichtsvollzieher mal reden. Die Pfändung muß nicht so nach Schema F ablaufen. Rausfinden wenn der typ da ist, mit GV absprechen, dass er dann kommt, Taschenpfändung (die Rolex oder so).
Konto rausfinden für ne Kontenpfändung, Arbeitgeber feststellen, Lohnpfändung ist was nettes.
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 20.03.2007 19:20
Nur der Staat hat das Gewaltmonopol. Dazu gehört auch der Gerichtsvollzieher und die Polizei. Beide arbeiten zusammen.
CrustyDemon
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 21.03.2007 21:58
Danke für die Antworten!

Er wird wohl beim Amtsgericht Haftbefehl gegen seinen Schuldner beantragen und eine eidesstattliche Versicherung erzwingen!

cu in Dirt!!!!!!!!!!

ATM
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.03.2007 17:52
haftbefehl und eidesstattliche versicherung kommt eigentlich ganz gut. leider muss man rechtsanwälte oft ziemlich in den arsch treten das durchzuziehen, ggf selbst machen.

es gibt natürlich auch spezis, denen geht die e.v am arsch vorbei, meist haben sie dann schon eine und es gibt derzeit eh nichts zu holen, warten, forschen wo es vermögenswerte geben könnte, auf den schuldner zugelassene autos z.B.
CrustyDemon
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 23.03.2007 00:09
HeHe,

er hat jetzt wohl rausgefunden, dass sein Schuldner eine Firma besitzt und sich als Kunde ausgegeben und spioniert ihn so ein wenig aus ;o)

Kann er von der Firma was holen wenn es eine GmbH oder AG ist?!
Nicht oder?!
Nur wenn er e.K. wäre....?!
wie siehts bei KG und OHG aus?!?!?
sharon
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 23.03.2007 13:18
Das würde ich so nicht sagen. Es wäre wichtig zu wissen, wie der Schuldner zu der Firma steht und welche Rechtsform die Firma hat.

Man kann z. B. Aktien einer AG pfänden oder den Gehaltsanspruch den der Schuldner gegen die Firma hat (falls er Geschäftsführer oder so was ist).

Außerdem kann man z. B. bei einer GmbH oder KG den Anteil an der Firma pfänden also den Geschäftsanteil, die Komanditeinlage usw. und die Erträge daraus sowie ggf. die Auseinandersetzungsguthaben.

Allerdings kommt es überall darauf an, ob die Firma überhaupt etwas Wert ist.

Viel Glück
ATM
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 23.03.2007 20:21
ich würde dann erst recht mit haftbefehl und eidesstatlicher versicherung arbeiten, das ist einfacher.

wenn er seine firma noch weiter führen möchte wird er die eidesstattliche versicherung scheuen und freiwillig das geld auftreiben, woher auch immer! (Schwarzgeld etc.)

an diese geldquellen ist sonst nicht zu kommen. Bei der Fa. selbst ist vermutlich nichts zu holen, weil da schon die banken drinhängen...
_Rudi
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.03.2007 09:37
Hallo,

du kannst deinem Freund ja mal vorschlagen, die Forderung an ein Inkassounternehmen zu verkaufen. Er wird dann zwar nicht die kompletten 6TEUR bekommen, aber auf jeden Fall hat er sein Geld und der Schuldner n bischen Stress!!

*Nur wer das Leid kennt, kann das Leben genießen!*

*Ich bin der Tag
Ich bin die Nacht
Ich bin des Schicksals
grausamster Diener*

ATM
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 27.03.2007 22:32
kann mir nicht vorstellen, dass er bei nem inkassounternehmen viel für die forderung bekommt, und wie will er da wissen, ob die ein reelles angebot machen? verschiedene angebote einholen bei inkassounternehmen? ich weiss nicht recht.
könnte mir auch vorstellen, dass die an solchen einzelgeschäften nicht interessiert sind.
 

Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse