Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 31
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides
grandex

Bereich Baufinanzierungen
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Zwangsvollstreckung
 
pfitzepfei
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 12.03.2007 14:47
Hi Leute,
weiß von euch jemand etwas über zu stellende Sicherheitsleistungen vom Bieter an den Gläubiger beim Erwerb einer Immobilie durch Zwangsversteigerung??
leng
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 12.03.2007 14:54 - Geaendert am: 12.03.2007 14:56
kurz:
10 % vom Verkehrswert gem. Gutachten.

lang:
Zum August 1998 hat der Gesetzgeber einige Änderungen des Zwangsversteigerungsgesetzes beschlossen.
Für Bietinteressenten ist folgendes von Beachtung:

1. Die von Beteiligten nach Abgabe eines Gebotes beantragte Sicherheitsleistung beträgt neu eimalig grundsätzlich 10 % vom festgesetzten Verkehrswert. Der Verkehrswert ist in der Regel in der Terminsbestimmung des Gerichtes (Aushang) bestimmt.


2. Die zu leistende Sicherheit kann wie folgt erbracht werden:
a) Durch bestätigten Bundes- (Landes-)zentralbankscheck. Die Vorlegungspflicht darf nicht vor dem 4. Tage nach dem Versteigerungstermin ablaufen.


b) Durch einen von einem Geltungsbereich des Zwangsversteigerungsgesetzes zugelassenen Kreditinstitut ausgestellte Verrechnungsscheck. Die Vorlagepflicht darf nicht vor dem 4. Tage nach dem Versteigerungstermin ablaufen. Der Verrechnungsscheck muss im Inland zahlbar sein.
– Ein Verrechnungsscheck dürfte als Sicherheit am zweckmäßigsten sein –
Nähere Auskünfte erteilen Ihnen Banken und Sparkassen.


c) Durch eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines im Geltungsbereich des Zwangsversteigerungsgesetzes zugelassenen Kreditinstituts. Die Verpflichtung aus der Bürgschaft muss im Inland zu erfüllen sein.


d) Durch Bargeld. Die Sicherheit ist grundsätzlich im Termin sofort nach Verlangen zu erbringen, ansonsten müsste das Gebot zurückgewiesen werden. Es wird empfohlen, die Sicherheit stets unbar zu erbringen. Die Sicherheit ist einmalig zu erbringen und richtet sich immer nach dem Verkehrswert. Damit ist ein "Taktieren" wie früher – und damit Sicherheitsleistung in bar – (frühzeitige Offenlegung der eigenen Gebotsgrenze durch Vorlage von bestätigten Bundes- (Landes-) zentralbankschecks oder eines von der Bank ausgestellten Verrechnungsschecks, da die Sicherheit immer in Höhe von 10 % des jeweiligen Gebotes zu leisten war) nicht mehr notwendig.
Alea
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 12.03.2007 15:00
Bei uns akzeptiert das Amtsgericht keine Barzahlungen!

You may know who you are now -
but you don‘t know who you may be!


Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen liegt nur an der Blödheit ihrer Bewunderer...

leng
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 12.03.2007 15:29
Dann ist das entweder eine neue Regelung (habe Sicherheitsleistung in bar letzten Sommer mehrfach erlebt) oder wird von Amtsgericht zu Amtsgericht anders gehandhabt.
Alea
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 12.03.2007 16:09
Ich war vor zwei Wochen bei einer Zwangsvollstreckung und der Bieter wollte in bar zahlen, woraufhin die Dame vom Gericht meinte, dass sie seit dem so und sovielten kein Bargeld mehr annehmen.
Muss also ne neue Regelung sein ;-)

You may know who you are now -
but you don‘t know who you may be!


Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen liegt nur an der Blödheit ihrer Bewunderer...

TheRasmus
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 12.03.2007 16:10 - Geaendert am: 23.03.2007 08:26
Seit 01. Februar 2007 gilt das Gesetz, dass Bargeld als Sicherheitsleisung ausgeschlossen ist.
leng
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 12.03.2007 16:19
wieder was dazugelernt :-)
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 12.03.2007 20:56 - Geaendert am: 12.03.2007 20:59
Die Sicherheitsleistung kann ab Febr. 2007 nicht mehr durch Hinterlegung von Geld bewirkt werden. Der Betrag kann aber vorher überwiesen werden.


Weitere Informationen unter:
§ 69 ZVG Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung

http://dejure.org/gesetze/ZVG/69.html
 

Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse