Hi Leute,
weiß von euch jemand etwas über zu stellende Sicherheitsleistungen vom Bieter an den Gläubiger beim Erwerb einer Immobilie durch Zwangsversteigerung??
lang:
Zum August 1998 hat der Gesetzgeber einige Änderungen des Zwangsversteigerungsgesetzes beschlossen.
Für Bietinteressenten ist folgendes von Beachtung:
1. Die von Beteiligten nach Abgabe eines Gebotes beantragte Sicherheitsleistung beträgt neu eimalig grundsätzlich 10 % vom festgesetzten Verkehrswert. Der Verkehrswert ist in der Regel in der Terminsbestimmung des Gerichtes (Aushang) bestimmt.
2. Die zu leistende Sicherheit kann wie folgt erbracht werden:
a) Durch bestätigten Bundes- (Landes-)zentralbankscheck. Die Vorlegungspflicht darf nicht vor dem 4. Tage nach dem Versteigerungstermin ablaufen.
b) Durch einen von einem Geltungsbereich des Zwangsversteigerungsgesetzes zugelassenen Kreditinstitut ausgestellte Verrechnungsscheck. Die Vorlagepflicht darf nicht vor dem 4. Tage nach dem Versteigerungstermin ablaufen. Der Verrechnungsscheck muss im Inland zahlbar sein.
– Ein Verrechnungsscheck dürfte als Sicherheit am zweckmäßigsten sein –
Nähere Auskünfte erteilen Ihnen Banken und Sparkassen.
c) Durch eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines im Geltungsbereich des Zwangsversteigerungsgesetzes zugelassenen Kreditinstituts. Die Verpflichtung aus der Bürgschaft muss im Inland zu erfüllen sein.
d) Durch Bargeld. Die Sicherheit ist grundsätzlich im Termin sofort nach Verlangen zu erbringen, ansonsten müsste das Gebot zurückgewiesen werden. Es wird empfohlen, die Sicherheit stets unbar zu erbringen. Die Sicherheit ist einmalig zu erbringen und richtet sich immer nach dem Verkehrswert. Damit ist ein "Taktieren" wie früher – und damit Sicherheitsleistung in bar – (frühzeitige Offenlegung der eigenen Gebotsgrenze durch Vorlage von bestätigten Bundes- (Landes-) zentralbankschecks oder eines von der Bank ausgestellten Verrechnungsschecks, da die Sicherheit immer in Höhe von 10 % des jeweiligen Gebotes zu leisten war) nicht mehr notwendig.
Dann ist das entweder eine neue Regelung (habe Sicherheitsleistung in bar letzten Sommer mehrfach erlebt) oder wird von Amtsgericht zu Amtsgericht anders gehandhabt.
Ich war vor zwei Wochen bei einer Zwangsvollstreckung und der Bieter wollte in bar zahlen, woraufhin die Dame vom Gericht meinte, dass sie seit dem so und sovielten kein Bargeld mehr annehmen.
Muss also ne neue Regelung sein ;-)
You may know who you are now -
but you don‘t know who you may be!
Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen liegt nur an der Blödheit ihrer Bewunderer...