Abtretung von Sozial- und Erwerbsleistungen |
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Verfasst am: 04.03.2007 18:17 |
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Ist es einem KI erlaubt, sich bei einem Verbraucherkredit Renten- und Sozialleistungen zur Sicherung der Ansprüche abtreten zu lassen?
In einem mir bekannten Fall hat sich die Citibank bei einer Kundin Rentenleistungen (ca. 780€ mtl.) abtreten lassen.
Das macht doch in Bezug auf die Pfändungsfreigrenzen keinen Sinn, oder? |
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Verfasst am: 04.03.2007 19:11 |
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Würde auch sagen, dass das keinen Sinn ergibt. Am besten sind immer noch schnell verwertbare Sicherheiten wie Sparverträge, Abtretung von Bezügen und ähnliches... |
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Verfasst am: 04.03.2007 21:08 |
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schau mal ins verbraucherschutzgesetz und das sozialgesetzbuch |
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Verfasst am: 05.03.2007 18:29 |
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Renten und Sozialeistungen können ja ein Ausmaß erreichen, daß Sie die Pfändungfreigrenzen weit übersteigen, warum dann nicht abtreten. Pfänden kann man Sie ja auch.
Im Einzelfall dürften Abtretungsverbote bestehen, z.B, wenn unterhalb der Pfändungsfreigrenzen. Standard ist ja z.B. die Abtretung von Ansprüchen auf Wohngeld an Vermieter.
Warum nicht auch als Sicherheit für ein KI? Besser als nix. z.B. wenn man in Anbetracht anstehender Zahlungen ne Kontoüberziehung zugelassen hat.
Ich denke mal daß es eine umfassende Rechtsprechung geben wird, die analog zur Pfändung läuft. Grundsätzlich kann nicht abgetreten werden, was nicht auch gepfändet werden kann (§ 400 BGB).
Am besten nach Bankenmanier erst mal die Abtretung vereinbaren, dass sie ggf. unwirksam ist, weiss der Kunde im Normalfall eh nicht, bringt ihn die Schuldnerberatung o.ä. drauf, hat die Bank halt Pech gehabt, aber in der Mehrzahl der Fälle nimmts der Kunde hin und die Bank ist fein raus. |
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Verfasst am: 05.03.2007 18:49 |
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§ 54 SGB I |
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Verfasst am: 05.03.2007 19:50 |
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Wenn ich schon Citibank lese .... :-( |
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