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Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Verbraucherdarlehensrecht
 
scarli
Rang: IPO

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Verfasst am: 01.03.2007 14:07 - Geaendert am: 01.03.2007 14:08
Hi,
wäre lieb wenn mir mal jemand die Grundzüge des Verbraucherdarlehensrecht beschreiben könnte.

Danke :o) und einen lieben Gruß
FcTeutonia
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 01.03.2007 14:19
Dieses Recht dient dem Schutze des Kreditnehmers.

Das Verbraucherdarlehensrecht findet Anwendung bei Ratenkrediten (privater Zweck) welche einen Nettokreditbetrag von 200,-€ übersteigen.

Dieser Verbraucherdarlehensvertrag muss schriftlich geschlossen werden.

Inhalte:

folgende Mindestangaben müssen darin enthalten sein:
-Nettokreditbetrag
- Gesamtbetrag (inkl. Zins, Bearbeitungsgebühr etc.)
- Höhe, Anzahl und Höhe der Raten
- Zinssatz und alle sonstigen Kosten des Kredits
- effektiver Jahreszins
- die zu bestellenden Sicherheit.

2-wöchige schriftliche Widerrufsfrist

--------------------------

22....Millwall
will plays
44....Chelsea
Yeeeees, fucking yeees!

Das Niveau sinkt, der Spaß steigt!

Buddha_Lounge
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 01.03.2007 15:15
besser hätte man es nicht erklären können !

Abstand halten! Intelligenz braucht Platz! Unwissenheit braucht mehr Platz! ;))

sharon
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.03.2007 13:34
Sorry, kann man doch! Das Verbraucherkreditgesetz gilt nicht nur für Ratenkredite.

Richtig muss es lauten: Für alle Kredite die privaten Zwecken dienen und natürlichen Personen gewährt werden.

Daraus folgt z. B. auch für Wohnungsbaudarlehen.

Ansonsten §491ff BGB (ist ehemaliges Verbraucherkreditgesetz)
 

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