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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Kontoführung

Gemeinschaftskonto
 
smile7
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 22.02.2007 14:14
Also, hab da mal ne Frage.

Kann ein Kunde ein Oder-Konto einfach so in ein Und-Konto unwandeln? Oder müssen dazu beide Kontoinhaber bei uns erscheinen?

Im Buch steht es sinngemäß so: Für die Umwandlung in ein Und-Konto reicht das Erscheinen eines Kontoinhabers aus, sofern eine entsprechende Vereinbarung getroffen worden ist.
sportf
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 22.02.2007 14:22
Jeder Kontoinhaber kann ein Oder-Konto in ein Und-Konto umwandeln, allerdings macht des nicht viel Sinn, da er dann ja auch nur noch zusammen mit dem anderen Kontoinhaber verfügen kann!

Fragst du aus bestimmten Anlass? Hast du wohl so nen Fall?
smile7
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 22.02.2007 14:25
Nee, habe ich nicht.
Ich habe vom Logischen her auch angenommen, dass jeder das umwandeln kann - aber war halt verunsichert wg. dem Satz im Buch. :/
Der verwirrt einen irgendwie total. :/
09haeselein
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 22.02.2007 14:25
Hallo,
ja, auch wenn nur ein Kontoinhaber die Umschreibung verlangt, musst du diese ausführen.

Ich hoffe es hilft dir... :-)
09haeselein
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 22.02.2007 14:27
@ sportfreundin:
es macht schon Sinn, denn wenn sich ein Ehepaar im Streit trennt, ist es doch besser es müssen beide da sein, als wenn der eine es leer räumt und verschwindet und der andere dann die Forderungen des KI an der Backe hat!?
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.02.2007 14:49
Derartige Regelungen findet man meist im Kontovertrag, z.B.
"Jeder Kontoinhaber kann im Einvernehmen mit der Bank mit Wirkung für die Zukunft das Konto insoweit umwandeln, als die Kontoinhaber nur noch gemeinschaftlich Rechte aus dem Gemeinschaftskonto geltend machen. Die Bank wird die anderen Kontoinhaber über die Umwandlung benachrichtigen. (...)"
smile7
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 22.02.2007 15:42
Aber stell dir mal vor, dass ist ne Frage in der Prüfung- und in der Aufgabe steht nicht, welche Regelung bei Eröffnung getroffen worden sind - sondern einfach nur: Herr X kommt in die Bank und will Konto umändern lassen in Und-Konto. Was wäre i.d.F. richtig?

a) hat keine auswirkung - konto wird weiter als oder-konto geführt
b) konto wird in und-konto umgewandelt
djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.02.2007 15:50
b
sportf
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 22.02.2007 16:29
@haeselein
naja aber wenn ich mich mit meinem mann im streit scheiden lassen würde, dann würde ich auch bei keinen verfügungen die er machen will mehr zustimmen...
bzw. ich würde einfach das ganze geld aufm konto abräumen, dann brauch ichs erst gar nicht auf ein und-konto umstellen ;-))
also ein Und-Konto is doch sowieso ne seltenheit, dann hast nimmer mal mehr ne ec-karte..is doch fürn arsch!
09haeselein
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 22.02.2007 16:35
@sportfreundin
Es ist auch mehr ne Übergangslösung bis die Konten auf einen umgeschrieben werden!

Aber wir haben dieses Thema letztes Jahr bei uns im Abschlusslehrgang durchgekaut und daher weiß ich, dass es sofort auf Wunsch EINES Kontoinhabers umgestellt werden muss!

PS: Jetz stell dir mal vor, dein Mann war schneller und das Konto ist bereits leer - sch*** Tag oder?! :-))
sportf
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 22.02.2007 16:52
@haeselein
ja dass es auf wunsch EINES kto.inh. geht weiß ich ja, hab ich ja auch geschrieben!

das wird nicht passieren dass mein mann da schneller is, glaub mir :-)

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.02.2007 16:53
@haeselein

muss ja nicht zwangsläufig zu forderungen kommen wenn konto abgeräumt wird, wenn der mann nur das guthaben mit nimmt
djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.02.2007 16:54
Was ist wenn es keinen Einigung zwischen den Kto.-Inhabern gibt????



@Sportfreundin: Du räumst das Konto nämlich jeden ab vorsorglich ab oder?*g*
09haeselein
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 22.02.2007 16:55
@sportfreundin

na dann wünsch ich dir viel glück und einen schnellen fuß falls es mal so weit kommen sollte :-)
aber man hofft ja immer auf lebenslange harmonie...*träum*
 

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