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Minuszins???
 
pickandroll
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 19.02.2007 23:57
Hallo, könnte mir bitte nochmal jemand das Prinzip eines Minuszinses erklären? Danke...
Little_Sunshine
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.02.2007 09:05 - Geaendert am: 20.02.2007 09:05
Negativzinsen sind Zinsen, mit denen ein Guthaben belastet wird. Wirtschaftlich gesehen sind es Minuszinsen, die auf Guthaben erhoben werden können und vom Gläubiger gezahlt werden müssen oder vor der Rückzahlung des Guthabens abgezogen werden.

Der Begriff wird in der Schweiz verwendet für die Kommission, welche auf die Einlagen von Ausländern berechnet werden kann. Weil damit die Devisenspekulation bekämpft werden sollte, wurde er als Strafzins empfunden. Daneben wird der Begriff Negativzins verwendet im Zusammenhang mit einer Theorie der Freiwirtschaftslehre, derzufolge die Umlaufgeschwindigkeit des Geldes im Zusammenhang steht mit der Höhe des Zinssatzes. Auch bei einzelnen Tauschkreisen wird ein als Rückhaltegebühr bezeichneter negativer Zins verrechnet, um den Umlauf von Guthaben zu sichern.

In der Schweiz bestand eine Verordnung, aufgrund derer ein Verbot der Verzinsung von Geldanlagen in Schweizer Franken seitens ausländischer Geldgeber oder, darüber hinaus, die Erhebung einer Kommission, dem sogenannten Negativzins, in Höhe von bis zu 10% pro Vierteljahr möglich wurde. Damit wollte das Land den übermäßigen Kapitalzufluss aus dem Ausland abwehren, der den Wechselkurs des Schweizer Franken zum Nachteil der Schweizer Exporteure beeinflusste. Angewendet wurde sie 1964;1966 und von Ende Juni 1971 mit kurzen Unterbrüchen bis November 1979.
pickandroll
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 20.02.2007 11:01
Vielen Dank für den kopierten Wikipedia-Eintrag. Kann mir vielleicht jemand erklären, wie es zu Minuszinsen kommen kann/ in welchen Fällen bei vorzeitiger Auszahlung vom Sparbuch ein Minuszins fällig wird?
GhostMaschine
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 20.02.2007 11:42
Ich würde jetzt einfach mal drauf tippen, dass das gesetzt dem Fall eintritt, wenn du ein Sparbuch ungekündigt auflöst und die dadurch entstehenden Vorschusszinsen so hoch sind, dass die bis zum Zeitpunkt der Auflösung anfallenden Zinsen die VZ nicht aufwiegen können.
Kallstadter
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.02.2007 11:44
würd ich auch so sagen...
Quarky
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 20.02.2007 14:54
Lacrima hat recht. Wenn man ein Sparbuch mit z.B. einer Verzinsung von 3 % hat (nur mal angenommen) ,hat 10.000 € angelegt und man verfügt diese nach 10 Tagen:

10000 * 3 * 10
-------------------- = 8,33 € Zinsen
100 * 360

(10000-2000) VZ frei) * 0,75 (1/4 v. Habenszins) * 80 Tage
------------------------------------------------------------------------------
100*360

= 13,33

d.h. der Kunde hat durch die unekündigte Verfügung 5 € Minuszinsen, da die VZ höher sind, als die Zinsen selbst. Rechnung ist nur so ungefähr.
pickandroll
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 20.02.2007 19:20
Ihr seid echt super, vielen Dank!!!
 

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