Hallo,
ich weiß, durch einige §§ hab i mich schon durchgelesen.
Problem ist folgendes:
Es wurde eine Grundschuld zu unseren Gunsten eingetragen, später kam ein Umlegungsvermerk in dieses Grundbuch (Eintragung ist mittlerweile fast 9 Jahre her). Ich kann aber anhand der Aktenlage nicht feststellen, dass wir davon (als Beteiligter Gläubiger) informiert wurden. Wäre halt die Frage, ob wir hätten informiert werden müssen, oder uns diese Information selbst einholen mussten.
Ich würde annehmen, wir hätten informiert werden müssen. Ich weiß aber nicht, ob eben dies geregelt ist.
MfG
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