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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Wann muss man zur Nachprüfung?
 
Lovestern85
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 13.02.2007 21:39
Hi Leute,
ich frage mich, unter welchen Bedingungen man zur mündlichen Nachprüfung muss? Wie schlimm muss ich da eine schriftliche Prüfung versaut haben? Mit einer vier? Oder kann man auch eine verhauene schriftliche Prüfung durch ein anderes Fach ausgleichen?
Wann ist man komplett durch die Abschlussprüfung durchgefallen?
djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.02.2007 22:35
Eine 5 ist kein Problem.
Zwei 5er = Nachprüfung in einem von beiden.
Eine 6 = Game over
---------------------------------------------------------------

Bei allen Szenarien ist vorausgesetzt das du insgesamt auf min. 300 Pkt. kommst
kaffee
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 31.03.2007 00:56
Hallo,
wenn ich zwei 5en schreibe, brauche ich dann zum Ausgleich eine 3 ?
Wie sieht die schriftliche Nachprüfung denn aus?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 31.03.2007 08:10 - Geaendert am: 31.03.2007 08:13
Sind in der schriftlichen Prüfung die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Fächern mit „mangelhaft„ und in den übrigen Fächern mit mindestens „ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit „mangelhaft" bewerteten Fächer die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Das Fach ist vom Prüfling zu bestimmen

http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=11550&forumid=6
Lovestern85
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 29.04.2007 12:01
@Hermann
Unser Lehrer meinte, dass wenn man eine fünf hat, muss man die durch eine zwei in einem anderen schriftlichen Fach ausgleichen. Bei zwei fünfen sind es dann zwei zweien zum Ausgleich. Was stimmt denn nun?Mündliche Nachprüfung ab zwei fünfen?
Und muss ich eine fünf ausgleichen, wenn ich nur eine habe?
Also in den alten Prüfungen hatte ich in allen Fächern immer zwischen 60-70%, nur in Rechnungswesen manchmal unter 50% also eine fünf. Wenn das stimmt, was mein Lehrer sagt, müsste ich die fünf ausgleichen, was ich aber nicht gekonnt hätte, weil ich keine zwei hatte......
Wie sieht das dann aus?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.04.2007 19:07
Geht es hier um das Bestehen der IHK- Abschlussprüfung oder das Bestehen in der Berufsschule?
Lovestern85
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 29.04.2007 19:11
es geht nur um das Bestehen der schriftlichen IHK Prüfung.
Ich habe Angst, dass ich bei einer schriftlichen fünf zur mündlichen Nachprüfung muss......denn andere hier meinten, dass eine fünf wohl egal wäre...das würde mich sehr beruhigen
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.04.2007 20:00
Hat man nur in einem Prüfungsfach zwischen 30 und 50 Punkten, so muss man keine Ergänzugsprüfung ablegen.
Lovestern85
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 29.04.2007 20:12
und ich muss die fünf dann auch nicht durch eine zwei ausgleichen???
Lovestern85
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 29.04.2007 20:20
und wenn ich in einem der konventionellen aufgaben auch noch ne fünf habe (neben Rechnungswesen), aber insgesamt im Fach Bankwirtschaft auf mindestens 100 von möglichen 200 Punkten komme, kann mir auch nix passieren oder? Weil ja die fünf in Bankwirtschaft mit den anderen Teilaufgaben verrechnet wird.
Einfach_Steffi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.04.2007 09:12
hey, warte doch erstmal die nprüfung ab und dann die ergebnisse, die einen monat nach der prüfung kommen. und dann werden dir deine ausbilder schon sagen, ob du ne mündliche nachprüfung hast oder nicht.....
geh doch erstmal davon aus, dass du keine fünf schreibst sondern min eine vier oder noch besser eine drei. mit deinen gedanken, kannst du dich doch gar nicht richtig auf die prüfung vorbereiten.....

Paris prahlt damit, mit Umland ca. 11,5 Mio Einwohner zu haben. Pah das ist doch gar nichts.

Hamburg hat mit Umland ca. 82 Mio Einwohner!!!!

Lovestern85
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 30.04.2007 14:03
ist ja richtig was du sagst, aber ich mag so ne Ungewissheit einfach nicht...keiner sagt uns richtig, wie es läuft....oder jeder sagt was anderes...das kann nicht sein.
Ich will ja nur wissen, was auf mich zukommen könnte, ich legs ja nicht drauf an ne fünf zu schreiben, aber man kann es nicht ausschließen
Einfach_Steffi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.04.2007 14:05
wenn du dir zu viele gedanken machst wie ne nachprüfung abläuft kannst du nicht mehr richtig lernen. konzentrier dich auf deine prüfungsvorbereitung und dann wird das schon klappen. ich hab mir solche gedanken überhaupt nicht gemacht und bin gut durch die prüfung gekommen. meist sind die leute, die am meisten da vor angst haben eh die besten in der prüfung......

Paris prahlt damit, mit Umland ca. 11,5 Mio Einwohner zu haben. Pah das ist doch gar nichts.

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Lovestern85
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 30.04.2007 14:50
muss ich denn nun eine schriftliche fünf durch ne zwei ausgleichen oder ist eine fünf definitiv kein problem?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.04.2007 15:42 - Geaendert am: 30.04.2007 15:42
Es gibt max. in
- Bankwirtschaft 100 * 2 = 200 Punkte
- Rechnungswesen 100 Punkte
- WiSo 100 Punkte
- Kundengespräch 100 * 2 = 200 Punkte.

Durchgefallen ist man, wenn man
- in einem Fach unter 30 Punkte erreicht oder
- in drei Fächern zwischen 30 und 50 Punkten erreicht oder
- insgesamt weniger als 300 Punkte erreicht.

Hat man in einem Prüfungsfach zwischen 30 und 50 Punkten ist man nicht durchgefallen.
Hat man in zwei Prüfungsfäüchern zwischen 30 und 50 Punkten, dann muss man durch eine mündliche Ergänzungsprüfung in einem Fach mindestens 50 Punkte erreichen.
Beispiel:
WiSo 45 Punkte
Rechnungswesen 30 Punkte
Folge:
In WiSo muss man in der mündlichen Ergänzungsprüfung 60 Punkte erreichen, weil die schriftliche Punktzahl doppelt gezählt wird.
 

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