Frage wegen Kreditentscheidung.. |
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Verfasst am: 28.01.2007 15:12 |
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Hallo ihr,
wir behandeln zurzeit die Kreditentscheidung und in welchem Falle wir als Bank einen Kredit vergeben würden,etc..
Meine Frage: In welchem Falle (wenn z.B ein Mann genannt wird,und dazu nicht seine Ehefrau,nur Liebhaberin,..)sind beide Kreditnehmer??Wer ist in einem Fall überhaupt immer der Kreditnehmer?Auf was muss ich da achten??
Und wenn ich dann das mit dem Kreditnehmer geklärt habe: Wie sehe ich wer dann Haftung übernimmt?
Danke schonmal für eure Antworten! |
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Verfasst am: 29.01.2007 11:32 |
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Kreditnehmer: Halt der, der den Kredit braucht. Aus Bankensicht sind 2 Kreditnehmer immer besser als einer, dabei ist es egal, ob verheiratet oder nicht.
Haftung: Jeder Kreditnehmer für den gesamten Kreditbetrag. |
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Verfasst am: 29.01.2007 17:44 |
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Und für die Banken sind ZWEI KN‘s besser,wegen der Sicherheit,falls einer von beiden z.B nicht mehr zahlen kann??Oder warum ist das günstiger? |
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Verfasst am: 30.01.2007 16:36 - Geaendert am: 30.01.2007 16:41 |
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Ja wenn du die Liebhaberin als KN mit dazu nimmst, dann haftet die auch für die Verbindlichkeiten aus dem Darlehen. Auch wenn sie dann ihren "Mann" verlässt. Des is halt scheiße für die Frau ;-) und des wird sie nicht machen... Für die Bank is es scho besser, weil sie auf zwei Leute zurück greifen kannst... Bei nem Ehepaar is des also Standard würd ich sagen...
Man muss halt auch immer schaun, auf wen die Sicherheiten lauten. Wenn du als Sicherheit ne Spareinlage von der Geliebten nimmst, dann wirst die auch als Kreditnehmerin auf den Vertrag schreiben. Wenn die des macht, dann aber ihrem Mann abhaut... Pech gehabt. |
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Verfasst am: 15.02.2007 22:23 |
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... Da du dir aber das Sparguthaben verpfänden lässt, kann sie abhauen, wohin sie will :-)
Ansonsten stimme ich meinen Vorschreibern zu, außerdem ist diese Vorgehensweise nicht nur für die Bank, sondern evtl. auch für die Kunden selbst günstiger, u.a. da durch 2 Gehälter (sofern vorhanden) eine positive Kreditentscheidung eher möglich wird und im besten Fall die Kunden auch einen günstigeren Zinssatz bekommen.
Bei einigen Banken ist es auch eine Vorraussetzung, dass bei Eheleuten auch beide Kreditnehmer werden...
Greetz, QB3 |
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Verfasst am: 15.02.2007 23:00 |
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Wichtig ist, falls man bei nem Ehepaar nur EINEN mit draufschreibt, ein Auszug aus dem Güterrechtsregister, umzu sehen, wie die Gütertrennung vereinbart wurde. Aber am Besten immer 2 Leute unterschreiben lassen bzw. den Kredit auf 2 Leute - da sicherst du dich 100%ig ab ! |
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