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Verfasst am: 16.01.2007 17:01 |
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Hi ihr,
nochmal kurz eine Frage wegen Avalkredit. Das ist die Kreditgewährung durch die Übernahme einer Bürgschaft oder Garantie gegenüber eines Dritten im Auftrag eines Kunden.
Was ich daran nicht verstehe..die Bank haftet doch für die Leute,die nicht pünktlich zahlen,ihre Leistung nicht erbringen,etc...warum ist dann eine Bietungsgarantie eine Garantie gegenüber dem Auftragsnehmer??ICH als Auftraggeber erhalte doch die Garantie,wenn der Auftragnehmer plötzlich abspringt und nicht andersherum.warum heißt es dann nicht:gegenüber auftragsgeber???? |
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