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Schufa - Frage
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Kugelfang
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.01.2007 15:12
Also:

Abfragen dürfen wir ja, auch wenn der Kunde uns (noch) nix unterschrieben hat. Gibts net aber auch die Situation, dass wir ohne Unterschrift melden dürfen? Hab da sowas im Kopp........

Evtl. mit Quelle?

______________________________________
Lautern ist der geilste Club der Welt!

Foppel
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.01.2007 15:16
Ist das wirklich so, dass man die Schufa des Kunden abfragen darf, wenn der die Schufa Klausel noch nicht unterschrieben hat???

Das halte ich irgendwie für sehr fragwürdig...

Klar, interne Vermerke der Bank darf man abfragen, aber eine Schufa Anfrage darf man doch nur mit unterschriebener Schufa Klausel stellen...

Oder hab ich was verpasst? Ich lass mich gerne eines Besseren belehren...

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.01.2007 15:22
Also ich durfte es auch immer abfragen, aber erlaubt ist das bestimmt net.

Man geht ja davon aus, dass der Kunde das dann unterschreibt....
Kugelfang
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.01.2007 15:34
Abfragen darfst du, wenn du ein berechtigtes Interesse hast, z.B. bei KK-Eröffnung, DL-Anfrage.
Theoretisch (!!) hast du aber immer ein berechtigtes Interesse, wenn der, der abgefragt wird, ein Kto. bei uns hat, da du ja wissen musst, ob sich da evtl. was verschlechtert hat.

Aber wie is das mit der Meldung??

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pfitzepfei
Rang: IPO

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Verfasst am: 16.01.2007 15:57
Wenn der Kunde der Schufa-Klausel nicht zustimmt, dann wird normal gemeldet, dass er nicht zugestimmt hat.
Und ich kann mir gut vorstellen, dass des ein ziemlich schwerwiegendes Negativmerkmal ist!!
Foppel
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.01.2007 16:03
Moment, irgendwie steh ich auf dem Schlauch!
Wieso ist es ein Negativmerkmal, wenn der Kunde die Klausel nicht unterschreibt.

Negativmerkmale sind doch eher EVs, Kreditkündigungen, etc.

Dass er die Schufa Klausel nicht unterschreibt ist doch noch lange kein Negativmerkmal. Es weisst lediglich darauf hin, dass er was zu verbergen hat.

Normalerweise wird auch immer vorher gefragt "haben sie die unterschriebene Schufa-Klausel vorliegen?"
Wenn nein, dann gibts doch keine Auskunft...
Da könnte doch jeder jeden abfragen.

Also ich bin immernoch auf dem Stand, dass man (auch wenn man nur abfragen will) - vorher die UNTERSCHRIEBENE Schufa Klausel benötigt. Sonst macht man sich strafbar.
Snooopy
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.01.2007 16:12
Hier mal ein Ausschnitt von unseren Freunden, den Verbraucherschutzzentralen, die nach einem Kredit gefragt haben:

"Sieben Banken verstießen gegen Datenschutzgesetz"

Zudem sollten sie den Bankberater gleich zu Beginn fragen, ob er eine Abfrage bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung ("Schufa") beabsichtigt. Dem Test zufolge starteten bei sieben der 13 getesteten Geldhäuser die Bankangestellten eine "Schufa"-Abfrage, ohne die Kunden vorher um Erlaubnis zu fragen, und verstießen damit gegen das Bundesdatenschutzgesetz.
Kugelfang
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.01.2007 16:21
What???

Von wann is des??

DES wundert jeden hier!! Damit hat keiner gerechnet!

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Lautern ist der geilste Club der Welt!


Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 16.01.2007 17:01
eine schufa abfrage darf meines wissens nach nur dann gemacht werden, wenn der kunde eine einverständniserklärung unterzeichnet hat !

bei einer giroeröffnung ist eine schufaabfrage vorgeschrieben und diese kann man nur abfragen wenn der kunde einverstanden ist. keine schufa abfrage, kein konto.

-------------------------------------------------

-no talking, just fucking-

Johnny
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.01.2007 17:02
Ohne Unterschrift keine Schufaabfrage das ist vorschrift !
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.01.2007 17:04
Verbotene Schufa-Anfragen
In 11 Fällen haben Bankberater ohne das Einverständnis des Testkunden ihre Schufa-Daten abgefragt. Das ist laut Datenschutzgesetz verboten. Unrühmlicher Spitzenreiter dabei war die Citibank, wo in drei von sieben Gesprächen der Kunde nicht um sein Einverständnis gebeten wurde. Nur mit Einwilligung des Kunden darf der Berater die Schufa-Einträge einsehen. Von der Schufa erfährt die Bank, welche Kredite der Kunde außerdem hat und ob er diese ordentlich zurückgezahlt hat. Je öfter das Merkmal „Anfrage Kredit“ in den Schufa-Daten auftauchte, desto schlechter wurde der Score-Wert. Und je geringer der Score-Wert, um so höher wird das Ausfallrisiko des Kunden eingeschätzt. Einfluss auf den Scorewert hat die Schufa-Abfrage nur, wenn der Berater das Merkmal „Anfrage Kredit“ wählt. Seit Oktober steht den Banken das neue Merkmal „Anfrage Kreditkondition“ zur Verfügung. Dieses Merkmal hat keinen Einfluss auf den Score. Doch keiner der Bankmitarbeiter machte davon Gebrauch.

Quelle:
http://www.stiftung-warentest.de/online/geldanlage_banken/alles/1493788/1493788/1495940.html
Lrcoolk
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 17.01.2007 08:45
Welches Kürzel hat denn "Anfrage Kreditkonto", dass den Score nicht beeinflusst ???

Greetz Lrcoolk
Kate1411
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 17.01.2007 08:54
also bei uns is das so: schufa-anfragen (also auskunft eingeholt) dürfen nur gemacht werden, wenn der kunde das formular unterschreibt......
wir bekommen aber meldungen über unser system, wenn sich beim kunden irgendwas negatives in der schufa tut.....und daraufhin können wir (da sich ja die kundenbeziehungen verschlechtern) schufa-nachmeldungen einholen......! das is aber nur nötig, wenn sich eben was ändert.....
Foppel
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.01.2007 11:12
Mir war doch von Anfang an so! ;-)
Feuerengal
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 17.01.2007 11:18
Bei uns muss der Kunde einmal eine Unterschrift abgeben, dass er damit einverstanden ist, dass wir bei berechtigtem Interesse die Schufa abfragen dürfen. Somit brauchen wir nich bei jeder Abfrage ne Unterschrift.
Gott
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 17.01.2007 20:41
Natürlich muss man sich vorher das Einverständnis der Kunden holen! Hallo? Wie lange sind hier einige bei der Bank? Bin im sechsten Monat und weiß, dass unautorisierte SCHUFA-Abfragen niemals gemacht werden dürfen!

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.01.2007 20:45
ja also bei mir war das immer so, wenn z.b nen kunde ein konto eröffnen will.
bisschen blabla und dann "ich frag dann mal eben ihre schufa ab, okay?"
dann hat der kunde immer jaja gesagt und erst dann unterschrieben als alles unter dach und fach war.
die einverständniserklärung war dann ja auch erst beim vertrag dabei.
richtig ist das aber garantiert nicht.
aber wenn der ausbilder neben mir sitzt und mir das so vorgibt....
Lrcoolk
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 17.01.2007 23:56
Also hin oder her, bis jetzt hat mir noch keiner einen Beweis dafür gegeben dass eine Unterschrift des Kunden zwingend notwendig ist !!!! Ich selber bin der Meinung, wir brauchen bei berechtigtem Interesse keine Unterschrift !

PS: Bei uns ist es auch so, dass der Kunde erst am Ende eines Kontoeröffungsgesprächs die SCHUFA-Klausel unterschreibt, ich aber vorher schon eine SCHUFA einhole mit AG "Anfrage Girokonto"

Greetz Lrcoolk
crazy-djoe
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 18.01.2007 10:12
Hallo Leute,

hab mir grad interessehalber die Bestimmungen der Schufa Holding AG runter geladen.
Also hier der Text aus diesem Schreiben:
"...Die Vertragspartner erhalten nur dann Daten von der SCHUFA, wenn sie ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung glaubhaft darlegen. Ein Vertragspartner der SCHUFA darf daher nur über Personen eine Auskufnt einholen, die bei ihm einen Geld- oder Warenkredit aufnehmen oder bei ihm eine Bürgschaftsverpflichtung eingehen oder ein sonstiges Geschäft (z.B. Dienstleistung) abschließen wollen, das mit einem Kreditrisiko verbunden ist. Außerdem dürfen Vertragspartner die Adressen von unbekannt verzogenen Schuldnern bei der SCHUFA erfragen. Kreditinstitute dürfen zudem vor der Eröffnung eines Girokontos eine SCHUFA-Auskunft einholen, weil den Kunden allgemein nach relativ kurzer Zeit ein Dispositionskredit und die Teilnahme an Zahlungskartenverfahren (z.B. Kreditkarte, ec-Karte) angeboten wird. Anfragen zu anderen Zwecken, z.B. Personalfragen, sind unzulässig und führen in letzter Konsequenz zum Ausschluß des Vertragspartners aus der SCHUFA."

Außerdem wird auch der Widerspruch des Kunden zur Schufa-Übermittlung in der Schufa gemeldet.

vg

crazy-djoe

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.01.2007 10:44
ja das war ja klar.
die frage war nur, muss der kunde das vorher unterschreiben?
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