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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Produktkalkulation
 
tmichael
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 23.01.2003 21:30
Wer kann mir helfen?

habe bzgl. REWE Kosten und Erlösrechnung eine Frage:

Zur Ermittlung der Preisuntergrenze bei Produktkalkulationen:

1.) Ist die Bearbeitungsgebühr bei Ermittlung der Preisuntergrenze bei Aktivgeschäften abzuziehen?
laut unserer Berufsschullehrerin nicht; aber nach einigen Büchern wird diese abgezogen. Gibt es eine keine einheitliche Regelung? Wie beurteilt die IHK diesen Fall?
2.) Overheadkostensatz und Gewinnmarge sind bei der Preisuntergrenze zu addieren?
EllenEins
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 29.01.2003 15:25
Hallo tmichael,
auf beide Fragen kann ich mit nein antworten. Lt. Formelsammlung der IHK wird ein Aktivprodukt kalkuliert :
Alternativzins + direkt zurechenbare Betriebskosten + Risikokosten + EK-Kosten = Preisuntergrenze.
Bearbeitungsgebühren sind folglich nicht zu berücksichtigen. Erklären kann man diese Auslassung nicht, höchstens mit Gründen der Vereinfachung.
Zur zweiten Frage: Du musst zwischen der Preisuntergrenze (=Selbstkosten) und dem verlangten Mindestzinssatz unterscheiden.
So liegen die Selbstkosten = Preisuntergrenze bei 5 %. Wenn das KI aber auchdie OH-Kosten gedeckt haben möchte (z.B. 1 %) so müsste das KI hier mindestens 6 % verlangen. D.h. Overhheadkosten und Gewinnmarge finden bei der Ermittlung der Preisuntergrenze keine Anwendung, wohl aber bei der Berechnung des Mindestzinssatzes, der vom Kunden verlangt wird.
Ergo: Preisuntergrenze = Selbstkosten
aber Preisuntergrenze ist nciht gleich Mindestzinssatz
 

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