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Bereich Kontoführung
Moderator: TobiasH
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Kontoeröffnung
 
lausbua84
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 04.01.2007 15:38
Hallo Leute!

Was muss ich alles bei ner Kontoeröffnung von einer GmbH beachten???

Vielen Dank im Voraus!
sternchen17
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 04.01.2007 15:46
- Handelsregisterauszug muss vorliegen (Konto darf nur auf den Namen eröffnet werden wir er im Handelsregister steht)
- überprüfen, wer ein Konto rechtswirksam eröffnen darf
djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.01.2007 15:55
Also ein Auszug aus dem HR brauchen wir auf jeden Fall.
Und natürlich müssen die Privatpersonen legitimiert werden.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.01.2007 15:58 - Geaendert am: 04.01.2007 16:09
Welche Privatpersonen müssen legitimiert werden?

Alle deutschen Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister müssen ab 1.1.2007 über Internet einsehbar sein. So schreibt es der Gesetzgeber vor.
sternchen17
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 04.01.2007 16:05
tolles deutsch...
djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.01.2007 16:09
Sorry Herrmann, ich meinte die natürlichen Personen.
Ich weiß Sie kommen jetzt wieder mit dem Anwendungserlass, bei uns wird das aber noch so gehandhabt.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.01.2007 16:22 - Geaendert am: 04.01.2007 16:46
Die Identifizierung der für die juristische Person handelnden natürlichen Personen muss durch Personalausweis oder Reisepaß erfolgen.

Bei der Konto- bzw. Depoteröffnung oder bei der Vermietung eines Schließfaches an eine juristische Person ist die Legitimationsprüfung der juristischen Person sowie ihrer Verfügungsberechtigten gemäß § 154 Abs. 2 AO in Verbindung mit dem Erlaß zur Abgabenordnung in seiner jeweils aktuellen Fassung durchzuführen.

Das Finanzdienstleistungsinstitut hat sich die Existenz von juristischen Personen somit durch Vorlage von Auszügen aus dem Handelsregister, dem Vereinsregister etc. nachweisen zu lassen.

Das "Know your customer"- Prinzip und das Gebot der persönlichen und dokumentenmäßigen Identifizierung des Kunden verlangen bei der Konto- bzw. Depoteröffnung oder bei der Vermietung eines Schließfaches regelmäßig eine persönliche Anwesenheit der zu identifizierenden natürlichen Person, weil nur so die Übereinstimmung zwischen äußeren Merkmalen der Person und ihrem Bild bzw. den Angaben im Personalausweis oder Reisepaß geprüft werden kann.

http://www.bafin.de/verlautbarungen/gw_971230.htm

http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=12740&forumid=1
 

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