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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Fallstudie Baufinanzierung 2005/2006
 
Prinzessin88
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 26.12.2006 18:47
Hallo Leute!
Hat von euch zufällig jemand die Lösungen für die Fallstudie zum Thema Baufinanzierung 2005/2006?!
Wenn nicht ich hänge bei folgenden Fragen:

- Welche Faktoren beeinflussen neben der Lage den Wert einer Immobilie?
- Welche Umstände wirken sich auf die Lage eines Immobilienobjekts aus und können dadurch den Wert positiv oder negativ beeinflussen? Nennen Sie einige Beispiele.

- Erläutern Sie die unterschiedlichen Hilfswerte bei der Beleihungswerteermittlung der Kreditinstitute!
- Wovon ist es abhängig, welcher Wert der Beleihungswertermittlung zu Grunde gelegt wird?
- Wodurch unterscheidet sich der Beleihungswert eines Immobilienobjekts von dessen Verkehrswert?
- Wie können sich Kunden über die ortsüblichen Preise von Grundstücken informieren?


Es sind noch einige mehr Fragen...
komm eigentlich mit der gesamten Fallstudie nicht klar, da wir das Thema in der Schule noch nicht hatten. Drum wärs super wenn jemand die ganze Fallstudie schon selber mal gemacht hat...

Ich danke euch vielmals im Voraus!

Viele Grüße

PrinzessinNina ;-)
ANdiRE
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.12.2006 11:15
Also bei der ersten Frage bin ich mir nicht ganz sicher, aber da Infrastruktur und dergleichen wahrscheinlich bei der Lage dabei ist würde ich sagen, die Art des Baus (also verwendete baustoffe) etc. außerdem natürlich die Größe, Sonderausstattungen, Garten/Terrasse/Balkon, Garage/Stellplatz...

Positive Auswirkungen auf die Lage eines Objekt sind z.B. gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel, Einkaufsmöglichkeiten, Spielplätze (für Kinder)

Negativ könnte hier sein, dass das Objekt nahe an einer Autobahn, Eisenbahnlinie oder Industriegebiet liegt,da hier viel Lärm entsteht und niemand wirklich gerne dort wohnt.


Hilfswerte bei der Beleihungswertermittlung können sein:

- Ertragswert (also der voraussichtlich erzielbare Ertrag durch Miete/ Pacht -> hauptsächlich bei Immobilien zur Kapitalanlage oder gemischt genutzten Immobilien)

- Sachwert (setzt sich zusammen aus Bau- (Kosten für den Erbau der Immobilie bzw. Kaufpreis) und Bodenwert (Kosten für Grundstück und Grundstückserschließung -> Anschluss von Strom,Gas,Wasser etc und Straßen ))

- aktueller Verkehrswert (erzielbarer Preis bei Veräußerung der Immobilie auf dem Markt)


Bei der Ermittlung des Beleihungswerts wird unterschieden zwischen

-Neubauten/ Bauten, bei denen Herstellungskosten noch nachvollzogen werden können (hier wird das Abschlagsverfahren zur Beleihungswertermittlung herangezogen: Herstellungskosten abzgl. 20-25 % Risikoabschlag)

und

- "Altbauten" (Herstellungskosten können nicht mehr nachvollzogen werden) (hier wird das Indexverfahren zur Beleihungswertermittlung herangezogen: es wird ein Preis von 1914 angenommen und lt. Preisindex, der vierteljährlich vom Statistischen Bundesamt erstellt wird, auf den Preis von heute hochgerechnet und ein Risikoabschlag von 20-25 % abgezogen)

unterschieden

Welcher Wert der Beleihungswertermittlung zugrunde gelegt wird hängt von der nutzung der Immobilie ab. Wird diese selbst genutzt wird der Sachwert abzgl eines Risikoabschglags herangezogen, bei Kapitalanlage oder gemischter Nutzung der Ertragswert.

Der Beleihungswert ist i.d.R. der Verkehrswert abzgl. eines Risikoabschlags, weil man nicht genau sagen kann, ob man den Verkehrswert bei Veräußerung/ Zwangsversteigerung tatsächlich erzielen kann.



Kunden können sich in den Bodenrichtwertkarten des Ortes über die Grundstückspreise informieren. Diese werden von Gutachterausschüssen im Auftrag von Städten/ Gemeinden erstellt.

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>>> Lebt euer Leben,denn es könnte schnell vorbei sein... <<<

Wenn ich Admin wär, dann würd ich hier mal richtig aufräumen.

Deep-BIue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.12.2006 11:12
"Der Beleihungswert ist i.d.R. der Verkehrswert abzgl. eines Risikoabschlags, weil man nicht genau sagen kann, ob man den Verkehrswert bei Veräußerung/ Zwangsversteigerung tatsächlich erzielen kann."

Ist zwar nicht falsch aber recht gefährlich pauschal den BLW vom Verkehrswert abhängig zu machen.
Der Verkehrswert ist einfach ein bestimmter Stichtagswert einer Immobilie. Der BLW dagegen ist der Preis der voraussichtlich dauerhaft für ein Objekt erzielt werden kann.
Dabei darf der BLW den Verkehrswert nicht überschreiten.
 

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