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Bereich Bausparen und Versicherungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

Kfz-Versicherung
 
mia1985
Rang: IPO

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Verfasst am: 11.12.2006 16:47
Hallo alle zusammen,
ich habe mal eine Frage, kann ich jetzt noch eine Kfz-Versicherung kündigen. Wenn ja, welche Frist gilt da und was muss ich beachten?
Vielen Dank im Voraus

Mit freundlichen Grüßen
B-Man
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.12.2006 16:49 - Geaendert am: 11.12.2006 16:52
Frist war 30.11., ausserdem kannst nach einem Schadenfall kündigen...
FcTeutonia
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 11.12.2006 16:55
Sofern du bisher bei deinen Eltern versichert warst und das Auto jetzt auf dich anmelden willst, dann kannst das jederzeit!

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22....Millwall
will plays
44....Chelsea
Yeeeees, fucking yeees!

Das Niveau sinkt, der Spaß steigt!

sternchen17
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 11.12.2006 16:58
Wieviel bezahlt ihr so bei eurer Versicherung bzw. bei welcher Versicherung seid ihr?
mia1985
Rang: IPO

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Verfasst am: 12.12.2006 10:23
Hallo,danke für die vielen Antworten. Ich hätte doch noch eine Frage dazu, ist es immer so, dass man jedes Jahr zum 30.11. kündigen kann?

Liebe Grüße
Kallstadter
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.12.2006 10:31
Kann man net bis zum 31.12. wechseln???
Ist doch als noch Werbung im TV.
CEO
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 12.12.2006 10:46
Kündigung muss bis zum 30.11. bei der Versicherung vorliegen.
mia1985
Rang: IPO

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Verfasst am: 12.12.2006 11:01
also kann ich jedes Jahr die Versicherung bis zum 30.11. kündigen?
Little_Sunshine
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.12.2006 11:04
Klar, alle Jahre wieder zum 30.11.
CEO
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 12.12.2006 12:05
genau
bang
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 12.12.2006 13:09
Es gibt auch noch das Sonderkündigungsrecht, das auch nach dem 30.11. gültig ist, und zwar wenn man schon die Rechnung für das nächste Jahr erhalten hat und diese erhöht wurde(ausgenommen die 19%) wg. Typklasse oder Regionalklasse. Dann kann man den Vertrag auch nach dem 30.11. kündigen und wechseln.

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.12.2006 13:41
sonderkündigung nur bei tariferhöhung auch wenn du noch kein schreiben vorliegen hast es aber aus insiderkreisen weißt....so wie wir z.B. ,-)
dieses jahr betrifft das z.B. allianz, huk, axa, concordia und hdi

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There is a road and it leads to Valhalla, we all are children of this road.
There is a boy with the dream of Valhalla, the place in the lands of gods.

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.12.2006 14:00
In fast jeder Bank sitzt ein Mitarbeiter einer Versicherungsgesellschaft. Diesen Kollegen könnten man diese Frage stellen.
Bankazubi1985
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.12.2006 15:29
@ herrmann. Da scheint wohl für manch einen der Weg zum Höhrer zu weit zu sein! :)

Ansonsten gibt es jetzt nur noch das Kündigungsrecht auf Grund einer Tariferhöhung wie oben beschrieben.

Wünsche allen eine frohe Weihnacht

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http://www.bring-mich-ins-trockene.de Müsst Ihr unbedingt mal spielen!!

uscheerbaum
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 04.05.2007 11:51
Vorsicht mit dem 30.11.!
Es gibt auch Gesellschaften, bei denen ist ein anderer Stichtag! Habe es zum Beispiel schon erlebt, dass die Kündigung nur zum Ablauf des Vertragsjahres möglich war!!!
 

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