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Bereich Studium & Weiterbildung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Studium & Weiterbildung

Aufgabe
 
Calli
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 07.12.2006 13:30
Hallo Leute,

brauche eure Hilfe:

Das Ehepaar Martini erwarb am 01.Sep.2005 ein im Juni des Jahres fertiggestelltes Mehrfamilienhaus mit Anschaffungskosten i.H.v. 400.000 EUR. Der Eigentumsübergang wurde am 01.Nov.2005 festgelegt. Der Grund- und Bodenanteil beträgt 25%. Die Mieteinnahmen mtl. 1400 EUR zzgl. 200 EUR Umlagen.
Die in 2005 und 2006 entstehenden Schuldzinsen und sonst. Werbungskosten (ohne Abschreibung) belaufen sich auf jeweils insgesamt 11200 EUR.

----> Die Eheleute möchten in den Jahren 2005 u 2006 die höchstmögliche Abschreibung in Anspruch nehmen. Ermitteln Sie die Höhe der jeweils in den Jahren 2005 u 2006 ansetzbaren degressiven bzw. linearen AfA.


Meine Lösung:

400000 - 25% = 300000

lineare AfA: 2%
Jahr 2005 = 1000 EUR (für 2 Monate)
Jahr 2006 = 6000 EUR

degressive AfA 4%
Jahr 2005 = 12000
Jahr 2006 = 12000

---> die Eheleute sollten degressiv abschreiben.

Habe aber kein "gutes Gefühl" bei diesem Lösungsweg! ;-)

__________________________________________________

+++ Wenn Du keine Ahnung hast, einfach mal Fresse halten! +++

+++ Hartz IV und der Tag gehört Dir! +++

Calli
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 07.12.2006 15:53
...keiner der Ahnung hat?!

...echt schwach!

__________________________________________________

+++ Wenn Du keine Ahnung hast, einfach mal Fresse halten! +++

+++ Hartz IV und der Tag gehört Dir! +++

Calli
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 07.12.2006 18:23
Hat denn keiner erbarmen mit mir?!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.12.2006 18:34 - Geaendert am: 07.12.2006 18:39
Absetzung für Abnutzung (AfA)

- linear: 2 % AfA der Anschaffungskosten und des Herstellungsaufwands gemäß § 7 Abs. 4 EStG
Die lineare Abschreibung ist im Erstjahr nur zeitanteilig (pro rata temporis) für die Monate abziehbar, in denen der Steuerpflichtige Eigentümer des Grundstücks war.

Degressiven Abschreibung bei selbst hergestellten Neubauten nach § 7 Abs. 5 EStG
ab 1.1.2004 bis 31.12.2005 :
4 % 10 Jahre;
2,5 % 8 Jahre
1,25 % 32 Jahre
Für Investitionen ab 01.01.2006 kann die degressive Abschreibung nicht mehr angesetzt werden.

Besonderheiten:
• Im Erwerbs- oder Fertigstellungsjahr kann man bei degressiver Abschreibung die volle Abschreibung beanspruchen.
• Degressive Abschreibung für vom Steuerpflichtigen hergestellte oder bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschaffte Gebäude
Calli
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 07.12.2006 18:36
Vielen Dank!

der Calli
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.12.2006 20:32
Die Lösung ist richtig.
 

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